Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XIV

  • Hm, bei uns Niedersachsen steht nur Leinenzwang, nichts von kurzer Leine :ka:

    Aber eine Schleppleine wird nicht gelten, da du nicht auf deinen Hund einwirken kannst, wenn er 10 Meter + entfernt ist.

    Hab auf die Schnelle das Hier gefunden. Da wird das LG Tübingen zitiert. Hundehalter würde verurteilt, Fahrrafahrer traf keine Schuld.

  • Hm, bei uns Niedersachsen steht nur Leinenzwang, nichts von kurzer Leine :ka:

    Aber eine Schleppleine wird nicht gelten, da du nicht auf deinen Hund einwirken kannst, wenn er 10 Meter + entfernt ist.

    Man kann vielleicht nicht so einwirken wie mit kurzer Leine, aber man kann.

  • Ich habe gerade in einem anderen Thema gelesen das Schleppleinen nicht als Leinen gelten.


    Was hab ich da wieder verpasst? In Naturschutzgebieten herrscht Leinenpflicht, da hab ich praktisch nur Schlepp dran, und ich habe wegen selbstgemachter Leinen mal geschaut was eine Leine leisten muss, da stand in irgendeinem offiziellen Schrieb was davon das die Leine geeignet sein muss Einfluss auf den Hund zu nehmen. Oder sowas, auf jeden Fall erfüllt eine Schlepp das Kriterium.

    Während der BuS bedeutet Leinenzwang hier in Nds eigentlich eine zwei Meter lange Leine. Aber das wird von den meisten Polizisten entspannt gehandhabt, so jedenfalls meine Erfahrung. Solange der Hund nicht an der Schleppleine im Unterholz stöbert...

    Aber rechtlich ist alles über 2 m verboten.

  • Im Schadensfall zählt Schleppleine in der Regel als "nicht angeleint"

    Danke für die Information.


    Man sollte ja auch den Hund zu sich rufen, wenn sich Menschen oder Tiere nähern.

  • Hm, bei uns Niedersachsen steht nur Leinenzwang, nichts von kurzer Leine :ka:

    Aber eine Schleppleine wird nicht gelten, da du nicht auf deinen Hund einwirken kannst, wenn er 10 Meter + entfernt ist.

    Man kann auch ohne Probleme mit einer Schleppleine auf seinen Hund einwirken. Es kommt nur drauf an wie man die benutzt.

    Wir haben für unseren Rüden eine 20 Meter Schleppleine. Ich habe die Leine in der Hand und gebe/nehme immer so viel Leine wie er braucht oder wie es die Gegebenheiten zu lassen.


    LG
    Sacco

  • Hier gilt Schleppleine auch nciht als "angeleint."


    Kuriose Situation in Tölz, schon einige Jahre her. Mit Gassischäferhündin unterwegs, aufgewickelte Schlepp in der Hand, ca. 50 cm Leine hat der Hund weil Promenade. Ich werde von zwei Menschen vom Ordnungsamt angehalten udn darauf hingewiesen, dass mein Hund nicht angeleint wäre. :emoticons_look::denker:


    Es stellte sich dann raus, dass die SChlepp deswegen nicht zählt weil sie keine Handschlaufe hatte. Hätte ich ne feste, genietete Handschlaufe dran gehabt, hätte ich sie an den vollen 10 Metern laufen lassen können und die O-Amt Leute hätten ncihts dagegen sagen können. Genau wie ausgefahrene Flexi, zählt auch als "Angeleint" weil das Handstück da ist.


    Begründung damals war, dass man mit Handstück/Handschlaufe besseren Halt hätte und der Hund damit nicht weglaufen könnte. :ka:Absoluter Schwachsinn, meiner Meinung nach.

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