Welpe untergewichtig& beim kauf veräppelt.

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  • Es hieß doch (im Veterinäramt) dass die „Züchterin“ vermerkt wurde, aber mangels Kaufvertrag (Nachweispflicht) nicht angezeigt werden konnte. Wie will man denn ohne Vertrag beweisen dass sie einem den Welpen verkauft hat.

    Eventuell mit einer Quittung? Ich meine, wer gibt schon einem Fremden Geld ganz ohne Nachweis.

  • Könnte man nicht bei der "Züchterin"nach anderen Käufern fragen und Interesse am Austausch aufzeigen (gibt es ja häufig dass wa Gruppen eines Wurfes gebildet werden).

    So könnte man sich mit ihnen kurzschließen. Und eventuell sind diese auch bereit sich beim vetamt zu melden.

    Und wenn es zu gesundheitlichen Probleme aufgrund des Alters kommen sollte hätte man eventuell auch Leidensgenossen

  • Weißt dieser Tierarzt überhaupt, daß die Welpen zu früh abgegeben wurden?

    Außerdem unterliegen auch Tierärzte der ärztlichen Schweigepflicht. Er darf gar nichts darüber sagen. Auch bei Straftaten darf die ärztliche Schweigepflicht nur bei schwerwiegenden Verbrechen mißachtet werden. Die vorzeitige Abgabe von Welpen fällt nicht darunter. Leider.

    LG

    Doro

    Das passt aber nicht so ganz.

    Theoretisch sind die verpflichtet sowas zu melden mWn , bei Hunden aus dem Ausland sowieso. Gut wird mEn eher weniger gemacht aber in der Theorie sollte das weiter geleitet werden.

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