Hundezuschlag in Ferienwohnung

  • Hallo!


    Ich habe gleich mal eine ganz spezielle Frage zum Urlaub mit Hund.

    Unser Vermieter der Ferienwohnung will uns für 160 € !!! -Für 8 Tage mit unseren 2 wirklich winzigen Prager Rattlern keine Rechnung ausstellen.

    Ich möchte aber keine Schwarzgeldgeschäfte mit unseren Lieblingen unterstützen.

    Habe ich kein Recht auf eine Rechnung?

    Das Geld geht einfach in die Hosentasche und gut ist.

  • Kurze Verständnisfrage: Will er, dass ihr direkt bezahlt, also nicht per Überweisung?

    Bei Bezahlung vor Ort: Du hast ein Recht auf die Quittung.

    Nachher könnte er ja kommen und behaupten, du hättest nicht bezahlt.

    Wenn er sich weigert vor Ort die Quittung auszustellen, soll er die Rechnung halt per Post schicken.

    Aber ohne Zahlungsbeleg würde ich nix bezahlen.

  • Die Gebühr an sich sehe ich nicht als Problem.

    Wenn ihr keine Rechnung bekommt, würde ich dem Herrn schlicht und ergreifend sagen, dass ihr es dem Finanzamt meldet.

  • Hi,


    denke schon, dass Du auf jeden Fall das Recht auf ne Rechnung hast.


    Bist Du denn sicher, dass das nicht gleich gesagt wurde „ ohne Rechnung“? Macht es natürlich überhaupt nicht besser und ändert auch nichts an dem Recht auf Rechnung. Dann wäre es allerdings fair gewesen, gleich darauf hinzuweisen, dass Du eine Rechnung wünschst. EUR 160.— sind ja doch sehr wenig für 8 Tage.


    Was war denn als offizieller Preis angegeben?


    Gruss

    Anke

  • ah, die Überschrift hatte ich nicht gelesen. Nur als Zuschlag für die beiden Hunde ist das natürlich viel, da würde ich auch ne Rechnung haben wollen

  • Einfach nicht bezahlen, bis man ne Rechnung hat...

  • Eine Rechnung muss er ausstellen, egal ob bar, oder per Überweisung bezahlt wird.

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