Wie findet ihr die Verpflichtung zum Röntgen bei Welpenkauf?

  • Vielleicht wird durch das klarer, wie massiv die Ueberstreckungen sind:

    Mein Ruede hat wegen einem Unfall eine Metallplatte im Becken, Stifte im Oberschenkelknochen und Arthrose im Hueftgelenk (damals schon so massiv, dass es mind. eine D-Huefte gewesen waere laut Gutachter). Er lief recht normal, ist normal gesprungen usw.
    Der Roentgen-TA wusste was Sache ist (hatte die Bilder, die direkt nach der OP gemacht wurden) und hat sofort gesagt, dass er eine tiefere Narkose und hoehere Schmerzmitteldosis bekommt als die Huendin.
    Es gibt ganz genau Vorgaben, wie die Beine zu sein haben fuer die Aufnahmen! Tja..bei meinem Rueden war es nicht moeglich das Hinterbein der betroffenen Seite so tief und gerade 'runterzudruecken'! Platte im Becken und die Arthrose haben da blockiert! Und man hat einen deutlichen Unterschied zw. den 2 Hinterbeinen gesehen.
    Das war alles kein Drama und er wurde ausgewertet. Aber es ist eben eine mAn ganz massive Ueberstreckung der Hinterbeine und sowas geht einfach nicht ohne Narkose wenn man gescheite Aufnahmen haben und dem Tier nicht weh tun will..

  • wir fahren mit meinem 15 Monate alten Rüden am kommenden Mittwoch zum HD/ED Röntgen. Für mich ist die Auswertung selbstredend, weil der Hund 1. Im IGP Sport geführt werden soll und wird und 2. Weil ich unseren Datenbeitrag zu meiner Rasse leisten will. Das alles war für mich niemals nicht ein Thema. Bereits beim Kauf war klar, dass wir das genauso machen. In meinem Kaufvertrag gibts keine Verpflichtung, keine Kaution oder sonst was. Brauche ich nicht, weil ich will, dass der Hund ausgewertet wird. Auch um seiner selbst Willen.

    Ich bin bereits seit mehreren Jahren Mitglied im entsprechenden RZV (auch schon vor Anschaffung dieses Hundes) und habe mir die Rasse bewusst gekauft.

    Nur nehmen funktioniert bei einem Rassehund nicht, man muss auch was geben. Sonst funktioniert das System nicht.
    Dann darf man sich aber auch nicht dran beteiligen.

    Herzliche Grüße
    Linelaika

  • Das Ganze erinnert mich an die Diskussion, ob man seine Kinder impfen lässt oder nicht. Keiner möchte, dass das Kind an Kinderlähmung, Pocken usw. erkrankt, aber einen Beitrag zur Ausrottung dieser Krankheiten leisten? Nö, das können mal schön die anderen machen.

    Beim Hund hätte man gern alle Vorfahren top ausgewertet, sucht bewusst nach Züchtern, wo dies der Fall ist und man die Ergebnisse am Liebsten schön übersichtlich präsentiert auf den homepages findet (was ja grundsätzlich super ist), aber selber was beitragen? Nö, können mal schön die anderen machen.

    Ich glaube ehrlich, dass es den Leuten nicht unbedingt ums Geld geht, sondern wirklich die Angst um das Tier im Vordergrund steht, kann ich total nachvollziehen. Ich war auch ein Nervenbündel als Oliv in Narkose lag. Aber manchmal heiligt der Zweck die Mittel und da sollte man dann eben doch mal über seinen Schatten springen.

  • Bevor ich meinen Hund voll belaste, am Fahrrad oder im Sport oder auch nur so als normalen Familienhund (dem ich Schmerzen ersparen möchte), lasse ich ihn untersuchen.

    Dazu gehört selbstverständlich auch das Röntgen.

    Ganz genau, deswegen bin ich auch total überrascht und irgendwie sogar erschrocken, was für eine Diskussion dieses Thema ausgelöst hat :???:
    Auch Thera wird in naher Zukunft geröngt werden, einfach weil ich gerne wissen möchte wie es bei ihr aussieht. Schon weil ich mit ihr gerne Scootern möchte, und wir auch anvisieren regelmäßig Rad zu fahren.
    Außerdem hat ein Wurfbruder eine B-Hüfte, wurde nach einem Unfall festgestellt.
    Und Thera ist ein 1000-Genreationen-Mischling, dass mache ich nur für mich und für meinen Hund. Weil mir ihre Gesundheit wichtig ist.
    Deswegen finde ich es auch sehr lobenswert, wenn Züchter so eine Klausel in den Vertrag setzen.

  • Hi,
    nur zum rechtlichen..
    Selbstverständlich ist eine solche Klausel, die einen verpflichtet eine Untersuchung durchführen zu lassen , nichtig.
    Grund: Nach Verschaffung der Verfügungsmacht und Eigentumsübergang an den Käufer verliert der Verkäufer alle Rechte an dem Tier, wirklich alle. Der neue Eigentümer kann machen was er möchte. Wegen dieser Nichtigkeit der Klausel würde ich entweder eine Kaution nicht zahlen wollen oder das Geld im Nachgang zurück fordern. Etwas völlig anderes ist es sich zu überlegen, ob die Intention des Verkäufers nicht unterstützenswert ist. Das geschieht dann aber auf freiwilliger Basis.

    Wir hatten einen Kaufvertrag, der die Verpflichtung beinhaltete Sino zu kastrieren. Natürlich ist auch so etwas nichtig, und man kann es problemlos unterschreiben und selber nachdenken was man möchte.

    Etwas anderes gilt natürlich wenn der Hund einem nur überlassen wird, und das Eigentum nicht wechselt.

    LG

    Mikkki

  • die Mali Hündin offiziell ausgewertet (Eintrag beim Zuchtverein)

    Mein Rüde ist auch offiziell. Die Kleine ist vom TS, das Röntgen (diesmal nur für mich) steht noch aus (werde ich aber machen lassen)

  • @Mikkki aha...du wuerdest also Geld von mir als Zuechter fordern, ohne roentgen zu lassen? Weil ich keine Rechte an dem Hund habe. Joa..niemand hat behauptet, er habe noch Rechte am Hund. Und mich wuerde echt interessieren auf welcher Grundlage du dann Geld von mir verlangen koenntest...
    Und noe, das kannst du nicht mit der Kastrationsklausel vergleichen. ;)

  • Warum mein Hund krank war, war eigentlich ziemlich egal. Es war, wie es war.

    Die Züchterin hat ihn verkauft und hat nie Interesse gezeigt.

    Und Du würdest sie als verantwortungsvolle Züchterin sehen, der daran gelegen ist, möglichst nur gesunde Welpen zu produzieren? Denke, Du wirst mir die Frage eher mit "Nein" beantworten. Und genau hier ist der Unterschied. Denn ein Züchter der sich dafür interessiert, möglich alle Risiken bei der Zucht auszuklammern, der wird auf Rückmeldungen zurück greifen wollen.

    Der (CH) Verband für Beaucis befürwortet die Rückmeldungen der Käufer sehr und für mich ist das schon eine Qualitätsmerkmal, ob ein Züchter darauf wert legt oder eben nicht.

    Ich bin ziemlich sicher, dass meine erste Hündin so ein Wunderhund war. Die hätte sich von Menschen alles gefallen lassen.

    Daran glaube ich nicht. Denn das hat schon was von kurzer Foltermethode. Früher nannte man das Streckbank. Wer dabei noch jubelt, dem würde ich dann vermutlich etwas anderes unterstellen. Wunderhund wäre allerdings nicht dabei.

    Vielleicht wird durch das klarer, wie massiv die Ueberstreckungen sind:

    Glaube, Streckbank ist bei vielen eingängiger xD

    Selbstverständlich ist eine solche Klausel, die einen verpflichtet eine Untersuchung durchführen zu lassen , nichtig.

    Im Grunde genommen ist es einmal ein Kaufvertrag für einen Eigentumsübergang und das andere ist eine Kaution für eine Handlung, die einem eigentlich frei steht. Niemand muss ja. Und weil niemand muss, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass diese Klausel rechtens ist, weil sie das Eigentum und die Verfügungsgewalt nicht infrage stellt, nicht einmal berührt.

    Man könnte es auch Röntgenrabatt nennen. Ein Rabatt, der Dir nur zusteht, wenn Du die Ergebnisse zur Verfügung stellst. Wenn Du solch einen Vertrag unterzeichnest, wird er m.E. rechtsgültig sein. Es liegt in Deiner Entscheidung, immer noch.

  • nur zum rechtlichen..
    Selbstverständlich ist eine solche Klausel, die einen verpflichtet eine Untersuchung durchführen zu lassen , nichtig.

    Wieso ist die selbstverständlich nichtig? Wenn beide Vertragsteile eine Vertragsklausel unterzeichnen, dann ist sie nur nichtig, wenn sie sittenwidrig ist oder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstößt, oder irre ich?
    Hättest du dafür einen Paragraphen oder einen aussagekräftigen Link?
    Der Begriff Kaution ist vermutlich nicht treffend, aber die Vereinbarung, nach Vorlage des Untersuchungsergebnisses Betrag x des Welpenpreises vom Züchter zurückzuerhalten, kann doch schlecht gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen? :???:
    Keine Vorlage des Untersuchungsergebnisses -> kein Geld zurück, also bleibts beim ursprünglichen Welpenpreis :ka:


    Edit:
    Ich war zu langsam, Rosi hat schon xD

  • Im Grunde isses ganz einfach.
    Ich als Zuechter sichere dem Kaeufer vertraglich zu, mich mit Betrag X an den anfallenden Kosten fuer Untersuchung/Auswertung (genaue Aufzaehlung) zu beteiligen (denn nichts anderes ist es). Wer dann meint, ich habe ihm Geld zu geben ohne das genannte Kosten entstanden sind, der kann gerne versuchen, das durchzubekommen..
    Der Unterschied zur Kastrationsklausel sollte eigentlich jedem klar sein. Sollte.. :roll:


    Beim Boerboel geht's glaub noch weiter. Da gibts ne Kaution die bei ZZL gezahlt wird, wenn ich mich nicht irre. Und das durch den RZV. Irgendwie sowas war da...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!