• Ja, auch sogenannte Vermehrer, die 2 Rassehunde einfach miteinander verpaaren, müssen sich an die 2jahre Garantie einer Sache halten.

    Kannst du das bitte etwas genauer erklären? Also was die Konsequenz daraus ist?


    Denn beim Sachenrecht sind erstens Verschleißteile in der Regel ausgeschlossen von der Garantie, und dann müsste doch wohl der Hundebesitzer nachweisen, dass die HD genetisch veranlagt ist etc.

    • Neu

    Hi


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    • Denn beim Sachenrecht sind erstens Verschleißteile in der Regel ausgeschlossen von der Garantie, und dann müsste doch wohl der Hundebesitzer nachweisen, dass die HD genetisch veranlagt ist etc.

      Man müsste jetzt erst einmal recherchieren, ob eine HD.Röntgung bei den Zuchttieren vorgeschrieben ist, um zur Zuchttauglichkeit zu gelangen.
      Wenn ja, und der Züchter hat keine HD-Röntgenbilder der Zuchthunde, kann er wegen Fahrlässigkeit und fehlender Vorsorge rechtlich belangt und verurteilt werden. (Das gilt auch für alle Vermehrer, die meinen ihre Hündin müsste mal Welpen haben).
      Damit ist der Weg frei für den Besitzer eines kranken Welpen/Hundes um auf Schadenersatz zu verklagen.

      Ich hab schon eine Antwort von dem sogenannten Club... Ich soll nochmal den Züchter anschreiben, das wäre eine Sache zwischen ihm und mir... Alles klar...

      Davon würde ich mich nicht beeindrucken lassen.
      Ich würde den Club erneut anschreiben, eine Frist setzen und um Bestätigung bitten, dass die Elterntiere HD geröntgt sind und welches Ergebnis vorliegt, da Dir Dein Züchter diese Auskünfte verweigert.
      Lass doch über eine fremde Person den Club anschreiben und bitte um Angaben welche Zuchtvoraussetzungen ein Hund mitbringen muss, um zuchttauglich geschrieben zu werden. Ob Röntgen (HD, ED) zwingend vorgeschrieben ist. Mit diesem Wissen bist Du schon einmal ein Stück weiter. Denn dann ist der Weg frei für eine Klageerhebung wegen mangelnder Vorsorge in der Zucht (fehlendes Röntgen), da ja um diese Erbkrankheiten ein Bekanntheitsgrad vorliegt.
      Zugrundelegen kann man dabei die FCI-Standards und die FCI-Zuchttauglichkeits-Voraussetzungen.
      Ich würde das ausfechten bis zum bitteren Ende.

    • Nachtrag:
      Wenn man wissentlich mit kranken Tieren züchtet, dann muss man erst recht Haftungsgarantieen übernehmen.


      Ist eine Erbkrankheit bei einer Rasse bekannt und man züchtet dennoch mit diesem Hund ohne jegliche Voruntersuchungen ist dem Züchter zu unterstellen, dass er bewusst kranke Welpen in Kauf nimmt und kann diesbezüglich verurteilt werden.


      Urteile gab es in jüngster Zeit in dieser Richtung!

    • a, auch sogenannte Vermehrer, die 2 Rassehunde einfach miteinander verpaaren, müssen sich an die 2jahre Garantie einer Sache halten.

      MMn greift hier aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, dh der Käufer müsste nachweisen, dass das Problem schon bei der Übergabe bestand und der Verkäufer wusste davon.


      Dann hat der Verkäufer die Möglichkeit der zweimaligen Nachbesserung oder der Rückabwicklung des Vertrages.


      Um welchen der ca. 700 Zuchtverbände für OEB handelt es sich denn? Dann ließe sich ja ggf. die Zuchtordnung finden.

    • Aus rechtlicher Sicht kommt in so einem Fall einmal die Sachmängelhaftung und ein Schadensersatzanspruch in Frage.


      Der Schadensersatzanspruch, heißt z.B. Ersatz für die entstandenen Tierarztkosten, fällt in der Regel weg, wenn der Züchter gewissenhaft verpaart hat und die üblichen Untersuchungen hat durchführen lassen. Hat er das nicht gemacht, kommt durchaus auch ein Schadensersatz in Frage.


      Daneben ist über eine Mängelhaftung zu prüfen. Der Hund müsste bei Übergabe mangelhaft gewesen sein, dann haftet der Züchter zwei Jahre für den Mangel. Bei genetischen Erkrankungen wird üblicherweise davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Eine Nachlieferung in Form eines anderen Hundes scheidet im Regelfall aus, da zu einem Hund im Gegensatz zu einer Sache üblicherweise eine Bindung besteht und ein Austausch daher meist als unzumutbar bewertet wird. Nachbesserung scheidet oft auch aus, weil der Mangel, hier die HD, häufig nicht endgültig beseitigt werden kann. Das ist vergleichbar mit der Unfalleigenschaft eines Autos, da kann der Verkäufer noch so viel reparieren lassen, das Auto wird die Unfalleigenschaft nicht los. Dann verbleibt normalerweise noch die Minderung (Rücktritt wird der Käufer eher nicht wollen). Diese kann bis zum vollen Kaufpreis erfolgen, je nach Umstände des Einzelfalls.


      Mal ein aktuelles Beispiel aus der Praxis: Rassehund mit Papieren, wenn auch nicht VDH, hat ein Rolllid und ein trockenes Auge und wird u.a. am Auge operiert. Der Käufer fordert die Tierarztkosten komplett vom Züchter ein und möchte den Hund auf 0 mindern. Da der Züchter darauf nicht eingeht, kommt es zum Gerichtsverfahren. Im Ergebnis wird ein Schadensersatzanspruch, heißt Ersatz der Tierarztkosten, abgewiesen, weil der Züchter Zuchttauglichkeit seiner Hunde und entsprechende Augenuntersuchungen nachweisen konnte, ihm also nach Ansicht der Gerichts kein Verschulden trifft. Gleichzeitig wird der Minderungsanspruch auf 0 aber zugesprochen, da es sich laut Gutachter sehr wahrscheinlich um genetische Erkrankungen handelt und damit der Hund bei Übergabe nicht mangelfrei war. Nachlieferung oder Nachbesserung standen für das Gericht nie zur Debatte, letztlich ging es nur um die Höhe der Minderung, nachdem der Schadensersatzanspruch hier recht schnell verworfen wurde. Gegen das Urteil wurde übrigens vom Züchter Berufung eingelegt, das Berufungsgericht schloss sich aber der Auffassung der Amtsgerichtes an.

    • da es sich laut Gutachter sehr wahrscheinlich um genetische Erkrankungen handelt und damit der Hund bei Übergabe nicht mangelfrei war. Nachlieferung oder Nachbesserung standen für das Gericht nie zur Debatte, letztlich ging es nur um die Höhe der Minderung, nachdem der Schadensersatzanspruch hier recht schnell verworfen wurde. Gegen das Urteil wurde übrigens vom Züchter Berufung eingelegt, das Berufungsgericht schloss sich aber der Auffassung der Amtsgerichtes an.

      Spannend.


      Hätte das Ektopium dann nicht bei der Wurfabnahme erkannt werden müssen? Oder zumindest bei der ersten Untersuchung nach der Übergabe?

    • Spannend.
      Hätte das Ektopium dann nicht bei der Wurfabnahme erkannt werden müssen? Oder zumindest bei der ersten Untersuchung nach der Übergabe?

      Das Entropium wurde bei der Wurfabnahme vom Tierarzt des Züchters nicht erkannt. Bei der Käufer in wurde es laut Unterlagen recht zeitnah diagnostiziert, wobei diese dem Züchter die Diagnose erst Monate später mitteilte und insgesamt vier verschiedene Tierärzte diesbezüglich aufsuchte.


      Das war im Endeffekt aber auch egal für die rechtliche Beurteilung, da es sich laut Gutachten eben um eine genetische Erkrankung handelte und diese schon generell bei Übergabe vorlägen, auch wenn sie sich erst später zeigen. Außerdem wäre es laut Gutachter nicht unüblich, dass ein Nicht Spezialist das in dem Alter noch nicht feststellen kann.

    • Ich bezweifle ehrlich gesagt das von dem Club da etwas kommt. Die bekommen schlichtweg selbst Probleme, wenn sie einfach derartige Daten herausgeben, wenn die Züchter der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben.


      Ich hatte Anfang des Jahres den Fall, dass bei meinem Welpen (VDH Züchter.. ) recht bald nach Übergabe ein schwerer Zahnfehler festgestellt wurde, der auch bei mir schon ein Mal operiert werden musste, weitere Behandlungen gebraucht hätte und man am Ende nicht mal gewusst hätte ob der Hund dann dadurch "mängelfrei" wird. Behandlungskosten hätten in Summe wohl nochmal fast das doppelte des Kaufpreises ausgemacht.


      Die Züchterin zeigte sich ziemlich schnell wenig kooperativ |) , nachdem ich angedeutet hatte das ich mit dem Ablauf des Ganzen nicht so zufrieden bin. Ich wollte dann den Wurfabnahmebericht, der zufälliger Weise von einer Tierärztin (Zuchtwartin) angefertigt wurde, sehen und war ziemlich schnell an dem Punkt das mir der Zuchtverband sagte das sie mir den zwar gerne geben würden, da aber Probleme mit dem Datenschutz bekämen und sie ihn mir daher nur auf Anfrage meines Anwalts herausgeben dürften.


      Ich habe mich dann an einen Anwalt gewendet und in meinem speziellen Fall wäre es wohl so gewesen, dass ich sehr gute Chancen gehabt hätte das die Züchterin die Tierarztkosten hätte übernehmen müssen und der Kaufpreis hätte wohl auch nicht unerheblich gemindert werden können. Das ganze auf Grund dessen, dass ihr die Erkrankung nachweisbar (Wurfabnahmebericht..) bekannt war. Wenn ich es darauf angelegt hätte, hätte man wohl auch über eine Anzeige wegen Betruges nachdenken können.
      Aus diversen Gründen habe ich mich dann gegen einen langen Klageweg entschieden und den Welpen zurückgegeben.


      Generell gehen die Urteile bezüglich HD wohl in die Richtung, dass der Züchter raus ist, wenn er nachweisen kann das er von seiner Seite aus alles getan hat um zu verhindern, dass die Welpen erkranken. Sind die Zuchttiere also HD Frei ausgewertet, dann zählt das als Restrisiko, da HD nicht rein genetisch ist.



      Im Prinzip muss man sich halt fragen was man will. Will man ein Exempel statuieren, dann ab um Anwalt und von diesem Klage einreichen lassen.

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