Ja, auch sogenannte Vermehrer, die 2 Rassehunde einfach miteinander verpaaren, müssen sich an die 2jahre Garantie einer Sache halten.
Kannst du das bitte etwas genauer erklären? Also was die Konsequenz daraus ist?
Denn beim Sachenrecht sind erstens Verschleißteile in der Regel ausgeschlossen von der Garantie, und dann müsste doch wohl der Hundebesitzer nachweisen, dass die HD genetisch veranlagt ist etc.