Hund bei Beißerei erstochen
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enn ich ehrlich sein soll, war ich als ich das gelesen hatte so erschrocken über das Ergebnis, dass ich auf die Feinheiten nicht wirklich geachtet hatte und die gesetzliche Sache hatte ich nicht weiter hinterfragt weil es mir zu komplex geworden ist.
Es waren aber auch noch Beispiele bezüglich Einbruch dabei. Eines war auch noch Einbruch in ein Haus eines Polizisten. Dort lebte ein Mali der im Dienst stand und hat dem Einbrechen einfach mal den Arm zerbissen. In diesem Fall hatte wirklich der Einbrecher geklagt und ich meine um die 50.000 € Schmerzensgeld erhalten weil Hund auf ihn los gegangen ist (wie dumm man sein kann überhaupt bei einem Polizisten einzubrechen sei mal dahin gestellt ) Was der Einbrecher für eine Strafe bekommen hatte stand nicht dabei aber sind wir mal ehrlich warum bricht man ein? Um Geld zu machen. Wenn es das erste mal war, dass er erwischt wurde gibt's in der Regel Bewährung. Also ist der Gute mit einer Bewährungsstrafe und 50.000 € nach Hause gegangen. Für so einen Menschen wahrscheinlich kein schlechter Deal.Erinnerst du dich wenigstens noch, wo du das gelesen hast, gedruckt oder online?
Ich finde solche aus dem Gedächntnis rezitierten Beispiele immer ziemlich schwierig. Da fehlen Details, die verständlich machen würden, wieso und warum.
Bitte nicht böse sein, aber ich denke das führt eigentlich nur zu Verunsicherung oder Frust, und ein richtiger Erkenntnisgewinn ist auch für niemanden dabei, weil es ja doch sehr unsicher ist, was genau vorfiel und wieso so entschieden wurde. Sofern dieser Artikel, den du gelesen hast, überhaupt seriös war. - Vor einem Moment
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Leider machen oft Feineheiten den Unterschied aus.
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Erinnerst du dich wenigstens noch, wo du das gelesen hast, gedruckt oder online?
War online. Wie gesagt ich gehe heute Abend in Ruhe nochmal auf die Suche und schau ob ich es nochmal finde. Will hier keine Unruhe stiften, mir kam das nur gleich wieder in den Sinn weil eben auch erklärt wurde was die gesetzliche Grundlage für die Entscheidungen jeweils waren. Ich stelle es hier rein wenn ichs hab
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Was wäre denn in deinen Augen eine Aussagekräftige Quelle. Ich denke das höchste sind Gerichtsurteile die ausgesprochen wurden oder?
Ja, Gerichtsurteile wären da schon sinnvoller, um die selber nachlesen zu können. Laien lesen aus solchen Urteilen nämlich gerne auch mal abenteuerliche Sachen. Man sollte aber auch bedenken, dass auch Gerichtsurteile eher Einzelfallentscheidungen sind und nur weil Richter X vom Amtsgericht X das so sieht, muss Richter Y vom Amtsgericht Y das nicht genauso sehen. Gerade in der Juristerei ist vieles auch einfach umstritten und vieles mit entsprechender Begründung vertretbar.
Ich persönlich habe vor Jahren schon mal selber nach dem Einbrecher-Fall in den gängigen juristischen Suchmaschinen gesucht, eben weil das immer wieder in Foren aufkommt. Dazu gefunden habe ich nichts, weder Urteil noch Aufsatz. Mehr als ganz anders gelagerte Fälle habe ich nicht gefunden.
EDIT: Ich habe gerade mal gegoogelt: Geht es um diesen Sachverhalt?
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War online. Wie gesagt ich gehe heute Abend in Ruhe nochmal auf die Suche und schau ob ich es nochmal finde. Will hier keine Unruhe stiften, mir kam das nur gleich wieder in den Sinn weil eben auch erklärt wurde was die gesetzliche Grundlage für die Entscheidungen jeweils waren. Ich stelle es hier rein wenn ichs hab
Da wäre ich echt froh.
Denn zum Beispiel um in Deutschland 50.000 Euro Schmerzensgeld zu bekommen, da müssen meiner Meinung nach schon dauerhafte Schäden durch die Hundeverletzung entstanden sein. -
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EDIT: Ich habe gerade mal gegoogelt: Geht es um diesen Sachverhalt?
Also bei dem Artikel (und es war wirklich nicht nur ein Beitrag in einem online Magazine dem schenke ich auch nicht so viel glaube) ging es zum einen um den Hund der Joggerin ist hier nicht der Fall und hier ist auch nicht die Rede von Verletzungen die der Angreifer davon getragen hat also Nein ich würde behaupten das Urteil das in dem Artikel aufgegriffen wurde muss ein anderes sein. Ich suche, suche, suche.
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Denn zum Beispiel um in Deutschland 50.000 Euro Schmerzensgeld zu bekommen, da müssen meiner Meinung nach schon dauerhafte Schäden durch die Hundeverletzung entstanden sein.
Eben solche Sachen habe ich nicht in Frage gestellt aber ja ich gebe dir recht. Was ein im Dienst stehender Mali für Schäden anrichten kann?
So trainierte Hunde lassen in der Regel ja nicht mehr vom Opfer ab und Polizist/Halter war nicht zuhause aus dem Grund hatte sich das für mich als "ok die Summe kann stimmen" gelesen.
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Also, ich suche ja schon seit Jahren nach diesen angeblichen Fällen.... und finde weder Presseartikel noch Urteile dazu, es ist immer Hörensagen und "irgendwo gelesen" und nachgeplappert.
Auf jeden Fall muss man sich klarmachen, dass die Tierhalterhaftung eine Gefährdungshaftung ist und NIX mit der Schuldfrage zu tun hat.
Von daher könnte es sein, dass die Behandlungskosten eines Angreifers oder Einbrechers von der Haftpflichtversicherung übernommen wurden, das könnte dann auch 50 000 Euro sein.
Ein Schmerzensgeld für den Einbrecher oder Vergewaltiger? Das glaube ich erst, wenn ich es schwarz auf weiß sehe.Dann wird gerne die Verhältnismässigkeit vergessen. Wenn mich ein Typ in der Öffentlichkeit antatscht und ich ihm dann mit ner abgebrochenen Bierflasche das Gesicht verstümmele, dann werde ich garantiert wegen schwerer Körperverletzung angeklagt - denn das war unverhältnismässig (solche Fälle kann man nachlesen).
Ähnlich mit dem Hund - wenn einen jemand dumm anmacht (oder den eigenen Hund ärgert) darf man sich dagegen zwar wehren, aber eben nicht unverhältnismässig. Tod des Provokateurs wäre (unter Menschen) auf jeden Fall unverhältnismässig!
Da wird dann im Einzelfall schon noch hingeschaut, wie akut die Gefahrenlage wirklich war etc.Es wird auch gerne mal von Einbruch geschrieben, wenn es aber nur Hausfriedensbruch war - z.B. jemand aufs ungesicherte Grundstück gewandert ist.
Wichtig auch die Sicherungspflicht, umso höher, je gefährlicher der Hund - ein Wach- und Schutzhund muss besser gesichert sein, ein Hund, der als gefährlich eingestuft wurde auch. Hoher Zaun, Schilder etc.
Es ist ganz spannend, hier:
https://www.juraforum.de/forum/t/hundeb…6/#post-1734168
ein bisschen rumzulesen, finde ich. Oder das hier:
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Eben solche Sachen habe ich nicht in Frage gestellt aber ja ich gebe dir recht. Was ein im Dienst stehender Mali für Schäden anrichten kann?
So trainierte Hunde lassen in der Regel ja nicht mehr vom Opfer ab und Polizist/Halter war nicht zuhause aus dem Grund hatte sich das für mich als "ok die Summe kann stimmen" gelesen.
Und da wäre ich der Meinung, dass so ein trainierter Diensthund den Einbrecher stellt und an der Flucht hindert, bis jemand kommt, aber keinen Arm komplett kaputt beißt - also bitte, @iinas, such den Artikel
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Aber auch nochmal generell gesprochen. Hätte ich einen absolut unverträglichen Hund und würde mein Grundstück so sichern, dass er nicht raus kann und Menschen nicht einfach durchs Tor spazieren können aber eben ein minihund durchpassen würde dann wäre davon auszugehen, dass es läuft wie im Artikel und Hund wirklich zerbissen wird. Darf ich dann meinen unverträglichen Hund nicht mehr auf MEINEM Grundstück laufen lassen weil ich Angst haben muss es könnte sich ein kleiner rein schleichen? Verstehst du was ich meine?
Ich denke ja, deine Sicherungspflicht bei einem derart aggressiven Hund wäre sicherlich hoch. Auf jeden Fall deutlich höher als bei einem normalen Hund.
WAS die Konsequenzen wären? Vielleicht müsstest du den Sachschaden zahlen. Aber ich weiß es nicht, kann nur spekulieren.Ob man als Halter bereit ist, sowas in Kauf zu nehmen oder nicht einfach den Zaun in Gottes Namen dicht macht - das muss man dann selbst wissen. Das ist dann eine moralische Frage...
Ich kann mich Gott sei Dank nicht in Halter solcher Hunde reinversetzen, und ehrlich gesagt, kenne ich zwar viele Hunde, die nicht "ohne" sind - aber angreifen und schwer verletzen oder töten? Mir fällt nur einer ein, bei dem ich da ein mulmiges Gefühl habe, ein Staff. Den ich leider täglich vor der Nase habe... mal schauen wie es weitergeht, hoffentlich übertreibe ich.
Ich wäre todunglücklich mit so einem Hund, muss ich ehrlich sagen. Wie oft man das hier im Forum liesst, dass Leute wirklich davon ausgehen, ihr Hund würde einen "angreifenden" Kleinhund töten, wenn er nicht dran gehindert wird... ich finds schrecklich (und da nehme ich jetzt ausdrücklich Unfälle aufgrund der Größe aus - und JA mir ist klar, dass der kleine Angreifer "selbst schuld" ist - ich finds trotzdem schrecklich).
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