Kleiner Hund von 5 Hunden tot gebissen - Halter geht einfach weg

  • Nicht nur mit Alk is dette so =)

    Nee, da reicht jegliches Verhalten, das als "schwerer Eingriff in den Straßenverkehr" gewertet wird oder das heimliche "Üben" mit Papas Auto, bevor die Fahrerlaubnis erteilt wurde ...

  • Wie ist das eigentlich mit Führerscheinentzug wegen Alkohol.
    Wird dann die Zuverlassigkeit für das Halten und Führen von gefährlichen Hunden überprüft und die Genehmigung zurückgenommen?


    Wer sich mit einem Fahrzeug alkoholisiert im Straßenverkehr bewegt bekommt doch die Zuverlässigkeit abgesprochen.

  • Querida ich dachte analog zum Alk an andere rauscherzeugende Substanzen :hust:


    Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht für beide Parteien -ob nun Papa/Mama/Tante/Onkel/der Herr Nachbar oder die große Schwester usw.- Konsequenzen nach sich!


    Als verurteilter Knacki kannst du auch mit dem FS Ärger bekommen.


    Die MPU ... die ist auch so ein geldfressendes Faß ohne Boden |)

  • Wie ist das eigentlich mit Führerscheinentzug wegen Alkohol.
    Wird dann die Zuverlassigkeit für das Halten und Führen von gefährlichen Hunden überprüft und die Genehmigung zurückgenommen?


    Wer sich mit einem Fahrzeug alkoholisiert im Straßenverkehr bewegt bekommt doch die Zuverlässigkeit abgesprochen.

    nicht nur das...


    Je nachdem was du da so alles auf dem Kerbholz angesammelt hast
    Wird es unterschiedlich behördlich bewertet
    Da kann man auch Karriere als Vorbestrafter machen


    Und dann nehmen wir dir ausser dem Kampfhunden
    Auch noch die Waffenbesitzkarte etc weg
    Ausserdem denkt man gegebenenfalls über berufsverbote nach
    Und aus deiner neuen Wohnung wird auch nichts

  • Ich dachte jetzt eher nicht an Gewaltverbrechen.
    Weiss jemand ob die Halteerlaubnis wirklich bei Führerscheinentzug überprüft wird?
    Dass es bei Waffenbesitz so ist weiss ich als Jäger.

  • Ich dachte jetzt eher nicht an Gewaltverbrechen.
    Weiss jemand ob die Halteerlaubnis wirklich bei Führerscheinentzug überprüft wird?
    Dass es bei Waffenbesitz so ist weiss ich als Jäger.

    nein, das wird mWn nicht überprüft.


    man muss nur bei beantragung der haltegenehmigung ein großes polizeiliches führungszeugnis vorlegen und danach nicht mehr. wie das sich verhält, wenn nachträglich ein eintrag ins polizeiliche führungszeugnis erfolgt, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

  • Ich dachte jetzt eher nicht an Gewaltverbrechen.
    Weiss jemand ob die Halteerlaubnis wirklich bei Führerscheinentzug überprüft wird?
    Dass es bei Waffenbesitz so ist weiss ich als Jäger.

    Das hat nicht unbedingt mit Gewaltverbrechen zu tun


    Wirst du einfach nur so mit etwas zu viel Promille erwischt gibt es weniger
    Tagessätze Strafe als bei ziemlich drüber
    Wenn dann noch etwas an folgen dazu kommt
    Angefangen von Gefährdung über Sachbeschädigung bis Körperverletzung
    Sieht das schon ganz anders aus
    Dann erst recht bei Wiederholungstätern


    Glaube ab 90 Tagessätze wirds heikel
    Besonders wenn noch andere Dinge dazu kommen

  • Das meinte ich jetzt doch alles nicht. Mich würde nur mal interessehalber interessieren, ob diese Haltegenehmigung in gewissen Abständen überprüft wird, ähnlich wie beim Waffenbesitz.
    Dort erfolgt doch auch regelmäßig alle paar Jahre auf Kosten der Erlaubnisinhaber eine Überprüfung.

  • Das meinte ich jetzt doch alles nicht. Mich würde nur mal interessehalber interessieren, ob diese Haltegenehmigung in gewissen Abständen überprüft wird, ähnlich wie beim Waffenbesitz.
    Dort erfolgt doch auch regelmäßig alle paar Jahre auf Kosten der Erlaubnisinhaber eine Überprüfung.

    nein, sie wird nicht überprüft... das einzige was (hier in hessen) geprüft wird, ist der hund alle 2 oder 4 jahre mittels wesenstest

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