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Anlagenhund beim Amt (NRW) abmelden an was muss ich denken?
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Ich muss meinen Hund einschläfern lassen und da es sich um einen Dogo Argentino handelt, muss ich ihn bei der Stadt (Ordnungsamt), Hundesteuer und Versicherung abmelden. Welche Papiere brauche ich? Ich habe bereits vom Vet-Amt erfahren, dass ich eine Bescheinigung des Tierarztes der ihn einschläfert brauche und die dann wohl dem Ordnungsamt vorlegen muss.
Gibt es vielleicht jemanden der das schon hatte? Kann ich ihn bei der Hundesteuer und Versicherung ohne Bescheinigungen abmelden oder brauche ich da auch etwas? -
11. September 2018 um 14:59
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Erstmal tut es mir sehr leid für dich und deinen Hund

Ich würde diese Bescheinigung vom TA kopieren und ihn damit auch bei der Hundesteuer und der Versicherung abmelden. Bei meinem „Nicht-Listenhund“ brauchte ich nichts. Aber ich denke, es wird sowieso von Kommune zu Kommune verschieden sein.
Du kannst natürlich im Vorfeld auch noch bei der Stadt und der Versicherung anrufen und nachfragen, welche Papiere du für die Abmeldung benötigst
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Der TA stellt dir eine Bescheinigung aus, die legst du (Kopie) mit der Abmeldung bei allen Ämtern vor und gut ist.
Manche benötigen das nicht, manche bestehen drauf, aber mit dem Schreiben bist immer auf der sicheren Seite.
Tut mir leid für euch und ich wünsch dir alles Gute!
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Hängt ein wenig von der Gemeinde ab. Online gibt es in der Regel dafür Formulare.
Abmelden musst du ihn auf jeden Fall beim Steueramt. Hierfür braucht es den Nachweis vom Tierarzt. Zusätzlich ist die Steuermarke zurück zu schicken.Beispiel Dortmund:
ZitatAlles anzeigenDie Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 2 Wochen, nachdem der Hundehalter mit dem Hund aus Dortmund
verzogen ist, der Hund abgegeben wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist oder eingeschläfert wurde, durch den
bisherigen Hundehalter schriftlich erfolgen. Die aktuelle Hundesteuermarke ist der Abmeldung beizufügen. Wurde der
Hund eingeschläfert, reicht die tierärztliche Bescheinigung (mit aktueller Hundesteuermarke) als Abmeldung aus. Sollte
der Tag der Beendigung der Haltung mehr als 2 Wochen zurückliegen, kann eine rückwirkende Abmeldung nur mit
Nachweis erfolgen (z. B. tierärztlich Bescheinigung, Abgabevertrag, Steuerbescheid der neuen Gemeinde, o. ä.).
Sofern ein steuerpflichtiger Hundehalter aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht, ist dies dem Steueramt schriftlich
mitzuteilen. Dabei ist anzugeben, bei wem der /die / welche/r Hund/e verblieben ist/sind.Das Ordnungsamt muss ebenfalls informiert werden.
ZitatDas Halten und die Beendigung der Haltung von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und Hunden, die
ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, bedarf einer
zusätzlichen ordnungsbehördlichen An- und Abmeldung beim Amt für öffentliche Ordnung -
Wir mussten damals nur bei der Abmeldung von der Hundesteuer eine Bescheinigung vorlegen. Sie haben das dann weiter geleitet.
Bei der Versicherung brauchten wir keinen Nachweis.Ich würde einfach vorsichtshalber Kopien machen und bei allen Breifen dabei legen. Damit macht man nichts verkehrt.
Mir tut es auch sehr leid für dich und deinen Hund.
LG
Sacco -
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