Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Da ist ein verwahrloster Garten. Niemand benutzt ihn außer einer Hundehalterin und schon denkt mindestens ein anderer Bewohner:" Wenn die Hunde nicht wären, könnte ich da auch rein. Ich muss das unbedingt für mich passend machen."
    Ergo, Anzeige bei der Hausverwaltung.
    Letztere hat vielleicht wirklich für kleine Meinungsverschiedenheiten und bis eine Eigentümerversammlung einberufen ist, das ausgesprochene Recht zu handeln, um den Hausfrieden zu gewährleisten.
    LG, Friederike

  • Aber auch dieses Recht von der Hausverwaltung müsste irgendwo im Vertrag stehen. Und anscheinend steht es ja nicht im Vertrag.


    Wir würden nie eine Eigentumswohnung oder ein Haus in einer Siedlung kaufen.


    LG
    Sacco

  • Mich aber in meinen Rechten einzuschränken, nur weil ein Nachbar sich an etwas stört, würde ich jedenfalls nicht.

    Dazu hat doch hier auch niemand geraten, oder habe ich was überlesen? :ka:
    Die Frage ist nicht ob, sondern wie man dieses Ziel erreicht. Und mit Blick darauf, dass ein anonymer Nachbar, dem die Gartennutzung nicht passt, sehr unangenehme Möglichkeiten hat (siehe mein Beispiel) würde ich da lieber sehr klug agieren.
    Damit, sich die Butter vom Brot nehmen zu lassen, hat dieser Vorschlag absolut nichts zu tun.

  • Dann lese ich deinen Post anders... "Entgegenkommen" oder beispielsweise "Durchzusetzen, dass dieser Nachbar das schlucken muss, halte ich nicht für besonders schlau." bedeutet für mich durchaus, auf Rechte zu verzichten.

  • Hi,


    auch bei der Miteigentümerschaft an einem gemeinschaftlichen Garten muss die Nutzung so gestaltet sein, dass sie die Interessen der Miteigentümer nicht beeinträchtigt. Kann ein Miteigentümer glaubhaft darlegen, dass eine bestimmte Nutzung seine Interessen beeinträchtigt, dann hat er oft gute Karten.


    Aus Deinem ersten Post @RafiLe1985 habe ich nicht herausgelesen, dass es schon ein konkretes Verbot gibt. Ist das so - und wenn ja, was ist verboten bzw. wie ist das Verbot formuliert? Ein Zutrittsverbot wäre meiner Ansicht nach zu hoch gegriffen.

    Hundehalter haben in Zukunft darauf zu achten, dass die Hunde dem Gemeinschaftsgarten fern bleiben.

  • Wie gesagt, ich will hier nicht kleinbei geben. Ich befürchte, wenn ich das Verbot nun einfach so akzeptiere, kommt es nur noch zu mehr Einschränkungen in der Zukunft.


    Wir hatten hier ganz anfangs schon einmal ein ähnliches Problem. Aber die Dame hat damals recht schnell verstanden, dass sie da relativ alleine ist, mit ihrer Meinung... (Sie war der Meinung, da müsste mal das Veterinäramt kommen, weil große Hunde in Wohnungen zu halten, geht ja mal gar nicht!)


    Heute kommen wir mit ihr alle gut aus.


    Und ich glaube halt, wenn wir es uns hätten damals bieten lassen, wäre das ganz anders ausgegangen...

  • zu #76:


    Ohne Begründung?
    Ich bin echt gespannt, was die Hausverwaltung dir antwortet bzw. wie sie das begründet.
    Und ich kann mir auch nicht recht vorstellen, dass die Hausverwaltung so eine Anordnung trifft, wenn sich nur eine einzelne Person beschwert.
    Vielleicht schwelt da schon länger was, und deine zwei spielenden Hunde waren die Tropfen auf dem heißen Stein?


    Nebenfrage: Wer mäht eigentlich den Garten? Der Hausmeister?

  • Na wer wohl, die Hundehalter von unter mir. Wird aber jetzt auch nicht mehr geschehen... Muss dann halt doch wieder der Hausmeister ran... (Uns war‘s irgendwann zu blöd, jedes Mal extra drum bitten zu müssen, dass da wenigstens mal gemäht wird. Irgendwann haben sie es dann regelmäßig gemacht...)

  • bedeutet für mich durchaus, auf Rechte zu verzichten.

    Für mich nicht.
    Für mich bedeutet es, den Weg klug zu wählen, mit dem ich meine Rechte durchsetze. Also nicht das Ob, sondern das Wie. Ganz besonders in einer Situation, in der es u.U. um zwei Parteien geht, die Eigentum haben und voraussichtlich eine sehr lange Zeit miteinander leben müssen.
    Ich nutze meinen Garten mit meinen Hunden nach wie vor und hätte mir das auch nicht verbieten lassen. Hätte ich den Weg über eine offene Auseinandersetzung gewählt (zu der ich absolut in der Lage bin), wäre die Situation eskaliert. Damit, dass ich einen Gang zurückgeschaltet habe, habe ich nicht nur mein Recht gewahrt, sondern ein beidseitig friedliches Zusammenleben ermöglicht. Nichts anderes rate ich RafiLe.

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