Nutzung Gemeinschaftsgarten

  • Von wem geht das den aus, also von einem Mieter oder ein Wohnungs Eigentümer ?
    Ich mein Wohnungseigentümer haben doch mehr Rechte als Mieter oder ?
    Oder bin auf ein völlig falschen Dampfer, kenne mich mit dem Thema nicht aus

    Von der Mieterin. Eigentlich hat die Mieterin mehr Rechte. Zumindest hat sie die Möglichkeit die Miete zu kürzen.


    Einfach rausschmeißen kann der Eigentümer sie nicht.

  • Shit... ich glaube, bis dahin würde mir bestimmt mal ordentlich der Kragen platzen. Wäre sicherlich nicht konstruktiv. :verzweifelt:


    Aber ich glaube, vernünftiges Kontra braucht die Damen. Sonst dürft ihr bald nicht mal mehr zu laut atmen. Gesetzliches Minimum einhalten und ansonsten die Dame lächelnd auflaufen lassen.

  • Von der Mieterin.

    Hat das die Hausverwaltung bestätigt oder ist das nur deine bzw. eure Vermutung?


    Ich weiß nicht wie das in eurer Kommunalverwaltung geregelt ist, aber zum Beispiel Windeln im Biomüll ist eindeutig bei uns ein Verstoß gegen die Nutzung der Biotonnen (eine Sauerei dazu auch noch, nebenbei bemerkt).
    Und da kann es durchaus Probleme mit dem Entsorgungsunternehmen geben. Entsorgungsunternehmen moniert bei der Hausverwaltung, Tonnen werden nicht mehr geleert, etc.
    Da braucht sich kein Mieter/Bewohner beschweren, da wird eine vernünftige Hausverwaltung selbst aktiv und moniert die ordnungsgemäße Nutzung der Biotonne.



    Eigentlich hat die Mieterin mehr Rechte. Zumindest hat sie die Möglichkeit die Miete zu kürzen.

    Das stimmt so pauschal einfach nicht.
    Erstens hat die Mieterin auch nicht mehr Rechte als jeder andere Bewohner der Wohnanlage.
    Und zweitens kann ein Mieter nicht einfach so die Miete kürzen, da braucht es schon eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Nutzung der vom Mieter gemieteten Wohnung. Wegen Windeln in der Biotonne oder Hundekacke im Gemeinschaftsgarten kann man keine Miete kürzen. Und auch nicht, wenn ein Wohnmobil drei Parkplätze gleichzeitig blockiert. Außer einer dieser drei Parkplätze gehört laut Mietvertrag konkret der Mieterin, also sie kann ihr Auto nicht mehr auf dem für sie reserviertem Stellplatz abstellen.


    Und drittens:
    Die Androhung einer Mietkürzung ist kein Druckmittel für den Mieter, um die Hausverwaltung zu irgendetwas zu bewegen. Weil die Hausverwaltung in einer Eigentumswohnanlage überhaupt nichts mit Mietzahlungen zu tun hat. Und die wird im Falle solcher Drohungen auch sagen, wenn Sie sich an ihren Vermieter.
    Denn die Miete zahlt ein Mieter an den Eigentümer der Wohnung.
    Wenn ein Mieter drohen würde, dass er die Miete kürzt, falls .... etc., dann muss er sich an seinen Vermieter (Eigentümer der Wohnung) wenden. Und der würde dann vielleicht Druck machen bei der Hausverwaltung, falls (!) es sich um einen Mietmangel handelt, der von der Hausverwaltung beseitigt werden kann.


    Ich mag solche falschen Aussagen (sorry) einfach nicht unkommentiert lassen, zumal dieser Thread in der Abteilung "Verordnung und Rechtliches" steht.

  • Weil die Hausverwaltung in einer Eigentumswohnanlage überhaupt nichts mit Mietzahlungen zu tun hat.

    Echt? Hier macht das kaum ein Vermieter selbst, die lassen das eine Verwaltung regeln. Ob jetzt das Haus oder eine Wohnung :ka: man kann auch einfach nur eine Wohnung verwalten lassen.

  • Von der Mieterin. Eigentlich hat die Mieterin mehr Rechte. Zumindest hat sie die Möglichkeit die Miete zu kürzen.
    Einfach rausschmeißen kann der Eigentümer sie nicht.

    Wenn die Mieterin den "Hausfrieden" der Hausgemeinschaft stört, kann der Vermieter ihr kündigen. Das kann einfacher sein als man denkt.
    Und wenn die Mieterin zu unrecht die Miete kürzt, dann kann der Vermieter sie auch einfacher rausschmeißen. Natürlich nur wenn die Mieterin, nach Aufforderung die komplette Miete zu zahlen, die Miete immer noch unrechtmäßig kürzt.


    LG
    Sacco

  • Wenn die Mieterin den "Hausfrieden" der Hausgemeinschaft stört, kann der Vermieter ihr kündigen. Das kann einfacher sein als man denkt.

    Eine "Störung des Hausfriedens", die zur Kündigung des Mietvertrags berechtigt, liegt aber nicht vor, wenn der Mieter sich ständig beschwert über irgendetwas. (ich rede vom deutschen Mietrecht - wenn du eine Quelle hast, aus der so etwas hervorgeht, bitte her damit, ich lerne gerne was dazu.)
    Sondern damit ist beispielsweise gemeint nächtliche Ruhestörung, und zwar immer wieder, nicht nur ein paar Mal.

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