Ganz ehrlich, wenn so ein giftiges Kleinteil schon zweimal meinen Hund in die Hacken gebissen hätte, bekäme der von mir eine Freiflugstunde.
Nix Leckerlie und nix mitnehmen zum Gassi.
wie ist das denn rechtlich... wenn der Hund aufgrund meines geworfenen Futters einen allergischen Schock erleidet oder sich verschluckt oder die Verpackung mit frisst oder was weiß ich... Wer haftet denn da?
Finde ich auch eine interessante Frage!
Ebenso wie es rechtlich ist, wenn man einen fremden Hund, der gerade nicht angreift, aus Angst/zur Erziehung durch die Gegend tritt?
Zur Notwehr wäre mir auch alles recht.
Aber eben nur zur Notwehr.
Ansonsten würde ich mit der HH zu reden versuchen,
ihn ins Tierheim bringen,
versuchen ihn mit Futter fern zu halten, zB mit Kaustangen (die haben bei meinem eigenen Kugelblitz wenn er aggro war/ist Wunder gewirkt).
..
Ich würde nicht (ohne akute Not) mit negativen Mitteln, einen fremden Hund zu erziehen versuchen.