Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII

  • Naja, ein 13 jähriger ist sogar schon deliktfähig soweit ich weiß - aber ich hätte jetzt auch drauf getippt, dass die Eltern haften... warum denn auch nicht? Das hat doch erstmal gar nichts mit Aufsichtspflicht zu tun, oder irre ich mich da?

    Ach und falsch geparkt hab ich nicht :D

    Nein, leider wirst du (vermutlich) nur gegen den 13jährigen selbst Schadensersatzforderungen stellen können. Und da der kein Einkommen und wahrscheinlich nichts pfändbares hat, wirst du zwar evtl. einen vollstreckbaren Titel bekommen, aber das wars dann auch - bis erst selbst etwas verdient und genug verdient, dass ein pfändbarer Betrag übrig bleibt


    Edit:
    Nur meine (Halb-)Laienmeinung, wie gesagt.

  • Mein Sohn wohnt auch noch zuhause, muss sich aber ab Juli selbst versichern weil er dann ausgelernt hat.
    Sind Kinder bei der Haftpflichtversicherung mitversichert?

    Bei der Versicherung meiner Eltern steht Das aber ausdrücklich so drin :dafuer:
    Bei der Allianz steht das:

    • Der Versicherungsschutz bleibt auch nach Schul- und Berufsausbildung oder nach dem Studium bestehen, solange Ihr Kind – unabhängig vom Alter – in Ihrem Haushalt lebt und diesen als Erstwohnsitz wählt. Dies gilt auch für alle anderen im Haushalt lebenden Personen – und zwar ebenfalls unabhängig von Alter, Familienstand oder beruflichem Status. Wichtig ist jedoch auch hier: Die Personen müssen beim Versicherungsnehmer ihren Erstwohnsitz gemeldet haben.
  • Ich weiß das, weil vor einigen Jahren hier in der Wohnsiedlung ähnliches passiert ist.Das Kind ist mit dem Fahrrad auf dem Gehweg gefahren, ist wohl ins schlenkern gekommen und hat einen parkenden Wagen schön längsseits zerkratzt und zum krönenden Abschluss gab es vom Lenker noch eine Beule. Auch diese Eltern hatten keine Versicherung, Mutter hat nicht gearbeitet, Vater ja. Er musste es in Raten abstottern.

    Bei mir war es damals ein 16 jähriger Junge, der mit dem Schäferhund rausging, sein Hund stürzte auf meinen und Biss zu.
    Auch hier, keine Versicherung, Eltern arbeitslos. Sie mussten zahlen, konnten nicht und kurzes Ende von langer Geschichte : ich beam einen Titel.

    Fall 1: wie alt war das Kind, auch schon 13, also älter als 7? Der Knackpunkt in solchen Fällen ist: Sind die Eltern haftbar zu machen, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben?
    Und da sieht es halt in der Regel so aus, dass man einen 13jährigen durchaus zutrauen kann, alleine Fahrrad zu fahren, ohne dass die Eltern dabei sein müssen. Das heißt, Aufsichtspflicht durch die Eltern nicht verletzt, also sind sie nicht haftbar.

    Fall 2: da schrieb ja schon @l'eau, anderer Sache, denn Hundefall, damit Halter verantwortlich.

  • im Recht gibt es selten schwarz-weiß.
    Wer weiß wie die Umstände genau in dem Fall waren, vielleicht haben die Eltern (der Vater) auch die Schuld auf sich genommen und für das Kind gezahlt, vielleicht wurde das Kind als geistig nicht reif genug eingeschätzt, etc. Hinzu kommt, dass das Fahrradfahren auf dem Gehweg auch nicht ohne weiteres erlaubt ist.

  • deshalb ja "ohne weiteres" ;)
    Bis zu welchem Alter das Fahren auf dem Gehsteig erlaubt ist, weiß ich nicht - mangels Kinder ist das für mich irrelevant.
    Zudem ist auf manchen Gehsteigen das Radfahren auch erlaubt, z.B. sind in meinem Wohnort viele Gehsteige auch für Radfahrer freigegeben.

  • Nein, ich fürchte da denkst du falsch. Wenn du mit "die Leute" die Eltern meinst, dann befürchte ich sehr stark, dass die nicht haftbar sind.

    Wieso das denn? Der Junge ist 13, also minderjährig. Untersteht also noch der Obhut seiner Eltern.
    Ich würde das auch den RA klären lassen, zumal ihr Rechtsschutz versichert seid.

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