Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII
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Gast41354 -
22. Mai 2018 um 11:01 -
Geschlossen
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Die Haftpflichtversicherung meiner Eltern ist sogar bei mir jetzt noch gültig, weil ich noch zuhause wohne.
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Hallo,
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Okay, danke für euer Mitdenken! Ich fass es nicht, wie sehr sich Leute auf sowas ausruhen können... ich hätte ein dermaßen schlechtes Gewissen, wenn ich den Schaden, den mein Kind verursacht nicht zahlen könnte...
Es gibt leider wirklich solche Leute. Die haben auch kein schlechtes Gewissen, nicht mal Angst um die Folgen.
Lachen dich noch erhaben und von oben herab an, wenn sie dir sagen, das du kein Geld siehst.
Ist mir auch schon passiert, ich hatte einen Titel den nach einigen Jahren ein Schuldner Berater bei mir zu einem Bruchteil des Wertes ausgelöst hat.
Sind von Personen Titel unterwegs, ist den ihr Leben nur noch eine 0 Nummer, die können keine Verträge mehr abschliessen, nichts mehr, die bekommen nirgendwo mehr etwas. Das werden sie merken, dann schalten sie einen Schuldner Berater ein, der versucht die Titel zu bekommen, damit diese Leute wieder irgendwie auf die Beine kommen.
Leute, die so reagieren haben sich selber schon aufgegeben und denen ist alles egal, oder die sind einfach nur abgebrüht
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Nein, ich fürchte da denkst du falsch. Wenn du mit "die Leute" die Eltern meinst, dann bin ich ziemlich sicher, dass die nicht haftbar sind.
Die sind haftbar, es sei denn der Junge war unter 7 Jahre oder Samirax hat falsch geparkt, dann können die Eltern Ansprüche an Samirax stellen.
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Die sind haftbar, es sei denn der Junge war unter 7 Jahre oder Samirax hat falsch geparkt, dann können die Eltern Ansprüche an Samirax stellen.
Bist du dir da sicher? Darf ich fragen, woher du das weißt? Denn ich bezweifle das sehr. Und Falschparken oder nicht hat damit gar nichts zu tun .... meiner Meinung nach. Aber wie gesagt, ich bin auch kein Juristin.
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@RedPaula: nein, @Hektorine könnte recht haben (da hab ich bei meinem Post auch geschlafen), wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann hat man keine Ansprüche gegen diese. Und bei einem 13-jährigen ist es grundsätzlich keine Aufsichtspflichtverletzung ihn alleine Fahrrad fahren zu lassen...
Edit: und ob man falsch parkt hat damit auch nicht wirklich was zu tun.
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Naja, ein 13 jähriger ist sogar schon deliktfähig soweit ich weiß - aber ich hätte jetzt auch drauf getippt, dass die Eltern haften... warum denn auch nicht? Das hat doch erstmal gar nichts mit Aufsichtspflicht zu tun, oder irre ich mich da?
Ach und falsch geparkt hab ich nicht

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doch, das hat was mit der Aufsichtspflicht zu tun...
Am Besten lässt du dich bei einem Anwalt beraten, falls deine Versicherung das nicht selber in die Hand nimmt (was für dich tatsächlich das angenehmste wäre).
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Bist du dir da sicher? Darf ich fragen, woher du das weißt? Denn ich bezweifle das sehr. Und Falschparken oder nicht hat damit gar nichts zu tun ....
Ich weiß das, weil vor einigen Jahren hier in der Wohnsiedlung ähnliches passiert ist.
Das Kind ist mit dem Fahrrad auf dem Gehweg gefahren, ist wohl ins schlenkern gekommen und hat einen parkenden Wagen schön längsseits zerkratzt und zum krönenden Abschluss gab es vom Lenker noch eine Beule. Auch diese Eltern hatten keine Versicherung, Mutter hat nicht gearbeitet, Vater ja. Er musste es in Raten abstottern.Bei mir war es damals ein 16 jähriger Junge, der mit dem Schäferhund rausging, sein Hund stürzte auf meinen und Biss zu.
Auch hier, keine Versicherung, Eltern arbeitslos. Sie mussten zahlen, konnten nicht und kurzes Ende von langer Geschichte : ich beam einen Titel. -
Die Haftpflichtversicherung meiner Eltern ist sogar bei mir jetzt noch gültig, weil ich noch zuhause wohne.
Mein Sohn wohnt auch noch zuhause, muss sich aber ab Juli selbst versichern weil er dann ausgelernt hat.
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Bei mir war es damals ein 16 jähriger Junge, der mit dem Schäferhund rausging, sein Hund stürzte auf meinen und Biss zu.
Auch hier, keine Versicherung, Eltern arbeitslos. Sie mussten zahlen, konnten nicht und kurzes Ende von langer Geschichte : ich beam einen Titel.hier ist der Fall aber anders. Schuld ist nicht der Junge, sondern der Hund. Und da haften natürlich die Halter.
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