Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Sicher muss ein Hund auch selbständig handeln, aber mir fehlt da der Rückbezug zum HF.
Losschiessen, Verbellen, Stellen, Festhalten- soll er- auch ganz alleine. Beschädigend Beissen ohne den Befehl dazu gekriegt zu haben oder ohne auf massive Gegenwehr bzw. Angriffsverhalten des Täters bei og. Massnahmen zu stossen- das darf er nicht. Schon gar nicht, wenn er sich nicht mehr verbal kontrollieren lässt- also nicht sofort trennt oder anderen Kommandos zuwider handelt und der DHF wusste von dieser Unkontrollierbarkeit.
Richtig, wie gesagt - es gibt leider auch Diensthunde die im Grunde nicht als Diensthunde taugen. Schwarze Schafe, unter Menschen und Hunden gibt es leider in jeder Branche - auch in den wichtigen.
Und das der Hundeführer für seine Fahrlässigkeit bereits "bestraft" wurde, wurde ja bereits thematisiert bzw. veröffentlicht.
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Zu der Anklage in Meschede wurde doch noch kein Urteil gesprochen?!
Von welcher Instanz/zweite Instanz sprichst du sophiecat? Und für welche Fahrlässigkeit wurde der DHF bestraft?
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https://www.ferner-alsdorf.de/zivilrecht/pfe…alsdorf__56216/
ZitatWill ein Polizeibeamter mit einem Diensthund Personen zurückdrängen oder auseinandertreiben, so muss er grundsätzlich einen so groß bemessenen Abstand wahren, dass die Betroffenen sicher vor dem Hund zurückweichen können. Er muss sich vergewissern, dass alle die Gefahr durch den Hund erkannt haben und entsprechend reagieren. Der Polizeibeamte als Hundeführer muss Situation und Hund soweit beherrschen, dass er und nicht der Hund darüber entscheidet, ob ein tatsächlicher Angriff vorliegt und ob der Hund ihn, den Beamten, durch Zubeißen schützen darf oder nicht
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/pol…h-ziehen-397790
ZitatNach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe seien zwar die Polizeibeamten damals berechtigt gewesen, den Jugendlichen vorläufig festzunehmen, denn zunächst habe der Verdacht einer Straftatgegen den Jugendlichen bestanden. Jedoch habe der Hundeeinsatz nicht den gesetzlichen Voraussetzungen der Anwendung des sogenannten unmittelbaren Zwangs entsprochen. Für die Vielzahl der Bissverletzungen, die der Kläger erlitten habe, gebe es keinen nachvollziehbaren Grund. Das Ausmaß der Verletzungen sei unverhältnismäßig. Der Hundeführer sei verpflichtet gewesen dafür zu sorgen, dass es – jedenfalls – bei einem einzelnen, der Festnahme dienenden Biss bleibt. Der polizeiliche Hundeführer müsse den Hund auch in einer Festnahmesituation so beherrschen und kontrollieren, dass ein willkürliches Beißen des Hundes ausgeschlossen sei.
Nur mal schnell aus dem Internet zwei andere Rechtsfälle wegen Diensthundeeinsätzen. Der Tenor ist überall der Gleiche. Da kann man man sich jetzt meinungsmäßig noch ewig drüber streiten, aber so ist einfach die Rechtslage. Wie ich auch schon als Stichwort nannte, steht immer das Thema "Verhältnismäßigkeit" im Vordergrund und Kontrollierbarkeit/Entscheidungsgewalt durch den DHF. Aufgrund des hohen Verletzungspotenzials eines Diensthundes muss das Thema Verhältnismäßigkeit einfach da sein. Der Beamte dürfte ja jetzt auch nicht einfach ins Bein schießen, nur weil sich jemand gegen eine Festnahme wehrt.
Interessant finde ich den Einwand von network dazu, wo Diensthunde in Ö unter das Waffengesetz fallen. Hier ist auch klar definiert, wann und wie der Hund zum Einsatz kommen darf. Thema ist u.a. eine Einschätzung der Straftat und einer Mindestbestrafung von 1 Jahr Freiheitsstrafe. Gesetz
Meiner Meinung nach ist der Fehler schon wesentlich früher passiert. Der Beamte ist alleine in einer Kamikaze-Aktion hinter den Flüchtenden her, ohne zu wissen was das für Typen sind. Dass das Kennzeichen gefälscht ist, konnte er noch nicht wissen. Er fand den Wagen "komisch" und ist denen nur hinterher, weil die geflohen sind. In dem Artikel stand nichts davon, dass er Verstärkung angefordert hat. Aber da kenne ich mich mit den Vorschriften zu wenig aus um diesen Alleingang beurteilen zu können...der war ja auch nicht Thema. Führte aber sicherlich zu der angespannten Situation und dem Einsatz mit einem Hund, der scheinbar eine viel zu kurze Zündschnur und nicht zu kontrollierende Trieblage hat.
Ich kann verstehen dass das hier einige sehr emotional sehen. Vielleicht macht's auch mein Studium im Rechtsbereich dass ich das versuche juristisch sachlich zu betrachten.
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Zu der Anklage in Meschede wurde doch noch kein Urteil gesprochen?!
Von welcher Instanz/zweite Instanz sprichst du sophiecat? Und für welche Fahrlässigkeit wurde der DHF bestraft?
Ich habe in eine der Artikel reingeschaut und da stand dass er bereits verurteilt wurde. Ich konnte nicht den ganzen Artikel lesen, da gebührenpflichtung und ab dem zweiten Absatz oder so wurden die Zeilen verschwommen. Daher vermute ich > der Diensthund war nicht ausreichend gesichert und unter Kontrolle > Fahrlässigkeit des HF. Ich wüsste nicht für was sonst es zu einem "schuldig" gekommen sein sollte.
Ich finde auch gut dass sein fahrlässiges Verhalten sanktioniert wird, schliesslich ist jemand zu körperlichen Schaden gekommen - was ich generell niemanden wünsche. Ich finde nur es muss eine Verhältnismässigkeit geben.
EDIT: Du hast absolut recht. Ich muss korrigieren. Der Hundeführer wurde für einen anderen Fall bereits angeklagt und verurteilt. Der erneute Beissvorfall in Meschede ist angeklagt, steht aber noch aus. Im Falle einer erneuten Verurteilung steht sein Job zur Debatte. Zweimal in eine solche Situation zu geraten, das wünsche ich wirklich niemanden.
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Wo verlange ich bitte schön, dass der Polizist geteert und gefedert wird?
Mir stößt die Verharmlosen des Kontrollverlustes auf (Vorfall 2).
(Hier in der Forums-Diskussion)
Und ja, wenn sich herausgestellt, dass ich meinem Beruf nicht gewachsen bin, dann sollte ich diesen nicht mehr ausüben, gerade wenn ich sehr viel Macht/Gewalt habe/ausübe.
Einen Fluglotsen mit Nerven möchte ich auch nicht im Tower wissen
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Hast du mal bitte den Link in den du geschaut hast?
Über den Fall in Meschede liegt m.W. noch kein Urteil vor.
Über den Fall in Brillon ist schon verhandelt worden.
Und das der Hundeführer für seine Fahrlässigkeit bereits "bestraft" wurde, wurde ja bereits thematisiert bzw. veröffentlicht.
Wo nimmst du das her, also die Bestrafung wegen Fahrlässigkeit
ich finde da nichts dazu.
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Ich kann verstehen dass das hier einige sehr emotional sehen. Vielleicht macht's auch mein Studium im Rechtsbereich dass ich das versuche juristisch sachlich zu betrachten.
Darum gings zumindest mir nicht, sondern Deine Einschätzung dass doch lediglich ein "Dumm-Jungen-Streich" war.
Die drei sind sehr gimpflich davon gekommen, sehr! Egal wie eine ggfs. noch folgende Verurteilung (ja nach Jugendstrafrecht) aussieht. Es wäre gänzlich anders ausgegangen wenn jemand unbeiligtes zu Schaden gekommen wäre. Die wären ihrs Lebens nicht mehr froh geworden. Das zu verharmlosigen finde ich, egal aus welchen Blickwinkel, mehr als unangemessen.
Ich hatte bereits geschrieben, schwarze Schafe gibt es überall - in jeder Branche. Ebenso wie es leider auch untaugliche Diensthunde gibt. Hier wird aber in meinen Augen dem HF der schwarze Peter zugeschoben. Ja er hat definitiv Fehler gemacht und wird die Konsequenzen tragen müssen. Ich finde es aber echt ätzend, wie es gefühlt zum Volkssport wird die Polizei als Buhmann der Nation dastehen zu lassen und Täter in Schutz genommen.
Ich wünsche mir für den HF dass das gesamte Vorgehen sorgfältig und vorbehaltslos geprüft wird und es so oder so einen Weg gibt, dass er seinen Job nicht verliert. Dass das in irgendeiner Form sanktioniert werden sollte/wird steht ausser Frage.
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Hast du mal bitte den Link in den du geschaut hast?
Über den Fall in Meschede liegt m.W. noch kein Urteil vor.
Über den Fall in Brillon ist schon verhandelt worden.
Und das der Hundeführer für seine Fahrlässigkeit bereits "bestraft" wurde, wurde ja bereits thematisiert bzw. veröffentlicht.
Wo nimmst du das her, also die Bestrafung wegen Fahrlässigkeit
ich finde da nichts dazu.
Ich hab meinen Beitrag weiter oben zitiert und korrigiert. Du hast Recht
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Ich habe nie geschrieben dass das ein "Dummer-Jungen-Streich" war?
Ich habe geschrieben, dass das "Dumme Jugendliche" waren und keine IS-Terroristen. Zum Vergleich der Verhältnismäßgkeit.
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Wo verlange ich bitte schön, dass der Polizist geteert und gefedert wird?
Mir stößt die Verharmlosen des Kontrollverlustes auf (Vorfall 2).
(Hier in der Forums-Diskussion)
Und ja, wenn sich herausgestellt, dass ich meinem Beruf nicht gewachsen bin, dann sollte ich diesen nicht mehr ausüben, gerade wenn ich sehr viel Macht/Gewalt habe/ausübe.
Einen Fluglotsen mit Nerven möchte ich auch nicht im Tower wissen
Der HF wurde wegen eines anderen Falles angeklagt und verurteilt. Für diesen Vorfall ist er ebenfalls (korrekterweise) angeklagt. Bei erneuter Verurteilung verliert er wahrscheinlich seinen Job. Ich muss mich an dieser Stelle dafür entschuldigen dass ich den Artikel beim ersten Lesen falsch interpretiert habe.
Du bist konkret auf seinem Fehler rumgeritten dass sich der Diensthund aus dem Halsband winden konnte, wie das einem Profi passieren kann, trotz des Wissens dass für die Situation belangt wird - so oder so. Daher meine Frage an Dich was Du mehr willst damit Dein Bedürfnis nach Konsequenzen befriedigt ist. Was sollte mehr passieren als dass der HF hierfür angeklagt wurde?
Du verharmlosigst das Verhalten der Jugendlichen. Und nu?
Und Vergleiche finde ich generell unangebracht, insbesondere wenn man unbeteiligter Beobachter ist, aber ich merke schon dass Du dies gerne tust
. Ich für meinen Teil traue mir nicht zu aus paar Presseartikel Berufsuntauglichkeit zu interpretieren. Mag sein dass das am Ende bei rauskommt, vorher sind es aber unschöne Spekulationen.
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