Junghund "fällt" Männer an

  • Ein paar solcher Hunde und davon allein lässt sichs leben.

    Und das besonders, wenn die geprellten Käufer den Hund jeweils solange finanzieren, beherbergen und ernähren, bis der Nächste ihn abnimmt.


    Dagmar & Cara

  • Ich sehe eigentlich auch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Schutzgebühr.


    Es kommt alles auf den Vertrag an - aber da das schon vom Anwalt geprüft wurde und anscheinend gültig ist, würde ich davon ausgehen, dass die sich da absichern.


    Ich sehe jetzt wirklich keine moralische Schuld bei der TE, es wurde in gutem Glauben halt einfach ein Fehler gemacht.


    Irgendwelche Grundlagen für Anzeigen oder Geldforderungen sehe ich jetzt aber auch nicht.


    Es ist - bei allem Verständnis - ausgesprochen naiv gewesen, den Hund unbesehen zu holen. Würde das vor Gericht landen (was es aufgrund von Geringfügigkeit wohl nicht tun wird), steht die Einschätzung des Vereins, dass der Hund mit entsprechender Sachkunde kein Problem gewesen wäre, gegen die der TE. Ich wäre mir da nicht so sicher, dass man da Recht bekommt.


    Ich würde das als Lehrgeld sehen.


    Auslandstierschutz ist leider eine hochproblematische Sache, nicht immer steckt die richtige Motivation dahinter, und nicht immer läuft alles im Sinne der Tiere und der zukünftigen Besitzer.


    Hier wurde die Lektion gelernt, beim nächsten Mal wird überlegter gehandelt, aber zu einem großen Teil - sorry - läuft das schon unter "selbst schuld".


    Ich hoffe auf ein gutes Ende (würde aber auch davon ausgehen, dass es besser wäre, den Hund zurückzugeben, statt die ungute Situation jetzt noch in die Länge zu ziehen. Wenn der Hund erst mal tatsächlich gebissen hat, wird er kaum noch ehrlich zu vermitteln sein. Das hat auch was mit Verantwortung zu tun, die eigenen Grenzen einzusehen.)

  • Sieh's als "Spende" für diesen Hund und die Zeit, die er bei Euch (noch) verbringt, als "Naturalien" für diesen Hund?!

    Also bei mir wär da Schluss mit Lustig und einfach abhaken würde ich sowas schon überhaupt nicht!
    Solch einem Verein würde ich richtigen Ärger bereiten. Dabei würd es mir noch nichtmal um die Rückzahlung der Schutzgebühr gehen, sondern ums Prinzip; man vermittelt einen Hund mit solchen Baustellen nicht an Familien mit Kindern.

  • Irgendwelche Grundlagen für Anzeigen oder Geldforderungen sehe ich jetzt aber auch nicht.

    Auch wenn sie die Hündin jetzt doch wieder an Familien mit "Kindern im Schulalter" vermitteln wollen?!

  • Für mich ist das wie mit ein Kauf beim Vermehrer...


    Von daher: es hilft nur, sich vorher zu informieren, und nicht unbesehen zu glauben, was einem Leute erzählen. Ob die das aus Geldgier oder aus falsch verstandener Tierliebe tun, ist auch egal.


    Man legt den unseriösen Tierimporteuren nur das Handwerk, wenn man sie nicht unterstützt.


    Aber das hilft hier nicht mehr. Ob die aus juristischer Sicht zu belangen sind, ist äusserst fraglich.

  • Ob die aus juristischer Sicht zu belangen sind, ist äusserst fraglich.


    Wenn sie wissentlich falsche Angaben machen und Menschen gefährden, kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass das legal ist.

  • Auch wenn sie die Hündin jetzt doch wieder an Familien mit "Kindern im Schulalter" vermitteln wollen?!

    Naja, das ist böseböseböse - aber ob man was dagegen tun kann?


    Man kann nur hoffen, dass andere Familien mit Kindern nicht auf leere Versprechen reinfallen und vorsichtiger sind.


    Ich kenne ja eine Reihe von schiefgelaufenen Auslands-Hund-Vermittlungen und kann nur immer sagen: Was habt ihr denn erwartet??


    Ein TS-Hund ist eine Aufgabe. Nicht immer eine leichte. Ich kenne ganz wunderbare Hunde aus dem A-TS, aber wer einen easy Familienhund möchte, kann nun mal nicht aus dem Katalog bestellen.


    Hunde retten ist nix, was man einfach mal so nebenbei macht. Daher ist mein jetziger auch vom Züchter.

  • Ob die aus juristischer Sicht zu belangen sind, ist äusserst fraglich.

    Wenn man es nicht versucht, wird man es auch nie erfahren. ;)


    Natürlich kann man auch solchen Vereinen ans Leder, nur, "wo kein Kläger, da auch kein Richter".

  • Wenn sie wissentlich falsche Angaben machen und Menschen gefährden, kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass das legal ist.

    Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Schuhe, und dein (und mein!) persönliches Moralempfinden ist nun mal nicht Grundlage der Rechtsprechung.


    Ich finde, man kann auch Käufern eine gewisse Eigenverantwortung abverlangen.

  • Das ist doch wie bei den Qualzuchten - solange es eine Nachfrage gibt, gibt es auch das Angebot.

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