Nur als Beispiel:
Pharmazeutische Zeitung online: Amygdalin ein neues altes Krebsmittel?
Zitat daraus:
"
Fazit
Wegen nicht auszuschließender Risiken ohne wissenschaftlich erwiesenen klinischen Nutzen bei teilweise nicht ausreichender pharmazeutischer Qualität wird Amygdalin als bedenklicher Arzneistoff eingestuft. Deswegen ist eine Abgabe durch den Apotheker zur therapeutischen Anwendung nach derzeitigem Kenntnistand nicht zulässig. Von einer eigenmächtigen Therapie nach Bezug über das Internet ist Patienten dringend abzuraten. "