Da sittet jemand einen Hund, der bekanntermaßen
zur Zeit hin und wieder seine Kraft misst und mit anderen jungen Rüden streitet
Und genau dieser Hund wird bei der Begegnung mit einem anderen Rüden ganz bewusst von der Leine gelassen- obwohl (s.o.) schon im Vorfeld sehr genau bekannt ist, dass der Hund mit anderen Rüden unverträglich ist
Auch unbezahlte Hundesitter unterliegen einer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, die ihnen abverlangt, den Hund so zu führen, dass mögliche Gefahren für Menschen, Tiere oder Sachen schon im Voraus vermieden werden.
Konkret greift, sofern es sich um eine Gefälligkeit handelt, § 609 BGB. Der besagt, dass der private Hundesitter für einen entstandenen Schaden gerade stehen und haften muss, wenn er mit dem Schadenseintritt rechnen musste oder konnte. Wenn ich einen mit Rüden unverträglichen Hund bei der Begegnung mit einem anderen intakten Rüden von der Leine lasse, sagt mir der gesunde Menschenverstand, dass ich mit einer Auseinandersetzung zwischen den Hunden rechnen kann, oder? In diesem Fall haftet der Halter des betreuten Rüden zwar grundsätzlich über seine Haftpflicht, aber den Betreuer trifft ein nicht unbeachtliches Mitverschulden nach § 833 BGB, für das er (mit Blick auf die entstandenen Behandlungskosten) grundsätzlich selbst einstehen muss.
Zusätzlich könnte es einen Schadenersatzanspruch gem. § 254 BGB geben, der aber gemindert wird, wenn man mit Eintritt des Schadens rechnen kann (weil man z.B. in eine laufende Beißerei zwischen zwei Hunden eingreift). Mit Blick darauf, dass die Beißerei überhaupt erst verursacht wurde, weil ein unverträglicher Hund von der Leine gelassen wurde, kann der Anspruch sogar ganz ausgeschlossen sein.
Wenn es um die generelle Vermeidung der Inanspruchnahme der privaten KV geht, finde ich es mehr als fraglich, ob es sich unter diesen Voraussetzungen überhaupt lohnt, ein Fass aufzumachen.
Sollte ich Hugo totbeissen lassen
Nein. Umdrehen und gehen. Oder den anderen Rüden blocken. Oder die Finger von der Betreuung eines pöbelnen Jungspundes lassen, wenn die persönlichen Strategien und Kenntnisse nicht dazu ausreichen, Konflikte, die durch das Verhalten des Rüden entstehen, frühzeitig zu entschärfen.