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Pflegevertrag von Privat zu Privat
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juno88 -
16. Oktober 2017 um 13:36 -
Geschlossen
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Also wenn ich nicht dafür aufkomme gibt es automatisch einen neuen Eigentümer ?
Oder nur beim Schutzvertrag ?
Ich gebe den Hund kostenlos ab ,und es ist einvernähmlich ich zwinge niemanden . -
16. Oktober 2017 um 16:14
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Pflegevertrag von Privat zu Privat - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Mit der Frage , wie du das wasserdicht aufsetzt bist du beim Anwalt am besten aufgehoben.
Der Grund , warum viele TS Verträge nicht durchsetzbar sind , ist in der Regel das ein Kaufpreis einfach Anders getarnt wird ohne dann dazu die entsprechende Regelung zu treffen .Was es gibt sind Pachtverträge oder der Verkauf von Anteilen, zu denen du dich aber auch beim Anwalt informieren solltest .
Allerdings gibt es meines Wissens rechtlich kaum Möglichkeiten, dass du alle Rechte aber keine Pflichten behältst. Zumindest kaum welche das auch durchzusetzen , sollte dem neuen Halter irgendwann einfallen das er sich nicht so ausnutzen lassen möchte . -
Also wenn ich nicht dafür aufkomme gibt es automatisch einen neuen Eigentümer ?
Wenn die Pflegestelle nachweisen kann, dass sie bereits seit längerer Zeit die Kosten des Hundes trägt, Steuern und Versicherung zahlt und sich allein um den Hund kümmert, wird sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jeder als Eigentümer ansehen. Es werden viele Tiere ohne Vertrag abgegeben - da müsste man ja immer befürchten, dass plötzlich irgendwer anmarschiert kommt und Anspruch erhebt.
Wieso änderst du nicht einen stinknormalen Abgabevertrag auf deine Wünsche um? Hier ist z.b. ein Muster Muster Tierabgabevertrag - Tierschutzinfo und Auslandstierschutz
da die Verträge sowieso rechtlich unsicher sind, macht es nichts aus, wenns nicht perfekt passt. -
Ich kann mir nicht vorstellen das du den Hund nach z.B 5 Jahren wieder zurück bekommen würdest. Egal was du in den Vertrag schreibst.
Wieso vereinbart du nicht eine Frist von 6 Monaten mit zB 3 Besuchen und am Schluss steht die Entscheidung ob er bleibt oder nicht.
Wär ne einfache und klare Lösung. -
Ok, dachte ein Hund ist eine Sache .Kann mann die Zahlungen nicht auch als pflege auslegen ?
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Die Pflegeperson wird den Hund ja steuerlich usw anmelden müssen..dazu muss diese Person eigentümer sein...auch im Impfpass usw wird sie als Eigentümer dann geführt
Du kannst ein Vorkaufsrecht reinsetzen ala wenn der Hund mal abgegeben werden soll musst du als Vorbesitzer zuerst gefragt werden ob ich den Hund für Summe X (Deckung der angefallenen Kosten) wieder zurückkaufen möchte
Alles andere ist rechtlich im Zweifelsfall nicht haltbar da auch durch eine Schenkung Eigetum übergehen kann
So zumindest mein Kenntnisstand. Ich würde mich als Pflegeperson auch auf nichts anderes einlassen
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Gibt doch Besitzer und Eigentümer .
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Gibt doch Besitzer und Eigentümer .
Als Eigentümer hat man dann aber auch Pflichten.
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Wenn du Versicherung, Steuern etc. bezahlst dann könnte man sagen das der Hund nur zur Pflege da ist, sobald die "Pfleger" alle Sachen nachweislich bezahlen wird man davon ausgehen das es ihr Hund ist. Ich würde es wirklich so machen wie @danimonster es vorgeschlagen hat, und etwas mit den neuen Besitzern abmachen. Auf den Vertrag kannst du dich einfach nicht verlassen, da würde kein Gericht der Meinung sein das es noch dein Hund ist.
Und wenn du wirklich bedenken hast, das der neue Besitzer Probleme machen könnte, dann such lieber noch weiter :)
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Dachte das der Name Pflegevertrag ja eindeutig genug ist und somit kein Eigentum entstehen kann.I
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