Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil XI
- SheltiePower
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achso...vergessen...bevor mir hier unterstellt wird, dass ich blödsinn erzähle
das gilt für kategorie 1 hunde (also pit, staff und bullterrier), aber auch deren mixe und wenn das OA die papiere eben nicht anerkennt, und behauptet, dass der OEB nach staff aussieht, hat man eben je nachdem ein großes problem...völlig egal, wie hübsch die papiere sind. da sollte man schon vorher mal nachfragen, was da im einzelfall anerkannt wird. -
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Hi
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Ich wohne auch in NRW und stimme dir grundsätzlich zu, wenn sich die Halterin wissentlich einen "gefährlichen Hund" zugelegt hätte. Hat sie aber nicht. Sie hat in gutem Wissen einen OEB vom Züchter mit Papieren gekauft.
Sicher hätte man sich vor Anschaffung des Hundes mit der Kommune in Verbindung setzen können und alles abklären können. Ist aber hier nicht geschehen und der Hund ist nun dort.
Mit "die Pferde nicht scheu machen" meine ich, dass die Halterin ihren OEB ordnungsgemäß anmelden soll und dann gucken soll, ob was passiert. Was anderes kann sie ja eh nicht tun. Ich würde nicht mit meinem Hund in der Kommune auflaufen und dort einen phänotypischen Staff präsentieren und von mir aus irgendwelche Anhaltspunkte geben, die Papiere seien eventuell nicht echt. Das wäre einfach dumm.Was wäre denn dein Tipp in der Situation wo der Hund schon da ist?
Ich denke, wie streng die Kommunen das "Hunde einziehen" durchsetzen, ist auch hier sehr unterschiedlich. Bei uns hat jeder Halter, sollten bei Anmeldung die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, Zeit sie zu erfüllen. In der Regel vier Wochen. In dieser Zeit kann jeder ein Führungszeugnis beantragen, den Sachkundenachweis machen, oä.
Ein öffentliches Interesse muss nicht vorliegen, wenn die Halterin ein besonderes privates Interesse nachweisen kann. -
Ich wohne auch in NRW und stimme dir grundsätzlich zu, wenn sich die Halterin wissentlich einen "gefährlichen Hund" zugelegt hätte. Hat sie aber nicht. Sie hat in gutem Wissen einen OEB vom Züchter mit Papieren gekauft.
falsch...kann ja jeder kommen und sagen, dass er keine ahnung hatte, dass sein "labbimix" ein staff ist. da reagieren die bei uns mittlerweile exterm empfindlich. haben in den vergangenen jahren ein paar zuviel versucht, die gesetze auf diesem weg zu umgehen. und die andere schiene sind eben diese ganzen "pseudo-nicht-listenhunde" wie alauntbull, continental bulldog, bandogs, mammutbulls, weiß der geier, wie sie noch alle heißen und eben auch die OEBs...es sind und bleiben MIXE, da können die noch so hübsche papiere haben, die werden nicht anerkannt...wie doodle, nur das pudel halt auf keiner liste stehen und unwissenheit schützt nunmal vor strafe nicht...
Sicher hätte man sich vor Anschaffung des Hundes mit der Kommune in Verbindung setzen können und alles abklären können. Ist aber hier nicht geschehen und der Hund ist nun dort.
Mit "die Pferde nicht scheu machen" meine ich, dass die Halterin ihren OEB ordnungsgemäß anmelden soll und dann gucken soll, ob was passiert. Was anderes kann sie ja eh nicht tun. Ich würde nicht mit meinem Hund in der Kommune auflaufen und dort einen phänotypischen Staff präsentieren und von mir aus irgendwelche Anhaltspunkte geben, die Papiere seien eventuell nicht echt. Das wäre einfach dumm.Was wäre denn dein Tipp in der Situation wo der Hund schon da ist?
was ich in hessen tun würde...keine ahnung...hier bei uns würde ich mir einen guten anwalt suchen und mir selbst dann keine guten chancen ausrechnen.
Ich denke, wie streng die Kommunen das "Hunde einziehen" durchsetzen, ist auch hier sehr unterschiedlich. Bei uns hat jeder Halter, sollten bei Anmeldung die Voraussetzungen nicht erfüllt sein, Zeit sie zu erfüllen. In der Regel vier Wochen. In dieser Zeit kann jeder ein Führungszeugnis beantragen, den Sachkundenachweis machen, oä.
Ein öffentliches Interesse muss nicht vorliegen, wenn die Halterin ein besonderes privates Interesse nachweisen kann.bei uns gibts kein zeitfenster. ab dem moment, wo du den hund gekauft hast ohne vorher die auflagen zu erfüllen, macht man sich bereits strafbar. wenn man viel, viel glück hat und von sich aus zum OA geht und sagt...ich hab mist gebaut, was kann ich tun...drücken die auch mal ein auge zu, wenn man glaubhaft versichert, dass man keine ahnung hat, was man da gekauft hat...hat der mitarbeiter allerdings schlechte laune oder man wird erwischt oder gar auffällig, ist der hund weg.
ich selber kenne 3 fälle, wo das so durchgesetzt wurde...1 davon ging auch groß durch die presse.
Aufgrund von aktuellen Ereignissen, möchten wir dringend darauf hinweisen, dass Hunde ohne FCI/VDH- Papiere der Rassen Miniatur Bullterrier (Größer als 35,5 cm), diverse “Boxermischlinge”, Continental/ Olde English/Alternativ Bulldog, Cane Corso, Pocket Bulli, American Bulli oder “sonstige Phantasierassen und Exklusivzüchtungen” nach dem Phänotyp des Hundes im Einzelfall schon des öfteren als §3 Hund (Staff- oder Pitbull- Mix) eingestuft wurden.
Dieses kann zur Folge haben, dass dieser Hund eingezogen wird!!! Alleine durch den Erwerb von Privat sind diese Auflagen nicht zu erfüllen. -
Wie gesagt, unsere Kommune akzeptiert OEBs mit Papieren. Sie müssen keine phänotypische Untersuchung durchlaufen (außer man hat begründete Zweifel, der Hund sei kein OEB. Was aber ja niemand hat, wenn man ohne Hund zur Anmeldung geht und die Papiere in Ordnung sind.)
Da kannst du noch so oft "falsch" sagen, dies ist eine kommunale Regelung und wird bei uns so gehandhabt. Ich bin mir sicher, es gibt viele Kommunen mit ähnlichen Regelungen. Gerade kleine Kommunen haben wenig Interesse auf Teufel komm raus alle Hunde einzuziehen, die ihnen nicht in den Kram passen. Mit Tierheimkapazitäten von maximal 30 Plätzen, die sich mehr als fünf Städte teilen, wird immer versucht, das Tier beim Halter zu lassen, wenn es irgendwie geht.Deshalb sagte ich ja ganz zu Anfang, dass es regional unterschiedlich sein wird und dass man bei der Kommune anfragen soll, wo der Hund lebt. Dies sollte natürlich bestenfalls vor Anschaffung des Hundes passieren, ist es hier aber nicht. Jetzt muss man damit leben und gucken Schaden zu begrenzen.
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Aber es gibt doch keine offiziellen Papiere für diese Pseudorassen.
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Die betroffene Person hat doch aber (offensichtlich) Papiere
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Die betroffene Person hat doch aber (offensichtlich) Papiere
Was sollen das für Papiere sein, Impfausweis?
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Ich kann dir auch Papiere für deine Hündin erstellen.
Das ist halt keine anerkannte Rasse.
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Der Hund hat wohl Papiere, halt von einem der "Verbände" die OEB züchten. Die junge Frau hat den aus zweiter Hand, viel mehr weiß ich auch nicht.
Außer halt das sie sich drauf verlässt das die Leute sagen das eben die OEB nicht auf der Liste steht.
Schön, aber die muss auch garnicht explizit draufstehen, denn sie ist ein Mix aus mindestens einer dort gelisteten Rassen und fällt somit auch unter die gleichen Auflagen.
Wenn ich mir ne Staffhündin zulegen und Staff-Whips züchte fallen die auch unter die Liste, denn sie sind Staffmixe.Ich werd einfach mal bei unserem Ordnungsamt nachfragen wie das hier geregelt ist, denn die junge Frau kann im Leben nicht die Kosten stemmen die da auf sie zukommen würden wenn der Hund als Listenhund eingestuft wird.
Und ich will mir garnicht ausmalen was für ein Drama das wird wenn da ein mißgünstiger Nachbar ne Anzeige macht. *seufzt*Und ja, es ist halt so: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn jemand erzählt das es okay ist wo hinzugehen und etwas einfach mitzunehmen ist man trotzdem ein Dieb. Auch wenn mans in gutem Glauben getan hat. -
Wie gesagt, unsere Kommune akzeptiert OEBs mit Papieren. Sie müssen keine phänotypische Untersuchung durchlaufen (außer man hat begründete Zweifel, der Hund sei kein OEB. Was aber ja niemand hat, wenn man ohne Hund zur Anmeldung geht und die Papiere in Ordnung sind.)
keine ahnung, wie es bei OEBs ist, wenn du bei uns versuchst nen labbimix anzumelden bestehen die mittlerweile drauf, dass zumindest vorher ein foto mitgeschickt wird und meistens wird auch im nachhinein kontrolliert, ob das bild zu hund passt.
die haben eigentlich immer zweifel, sowald die wörtel labbi-U/boxermix oder bulli fallen.Da kannst du noch so oft "falsch" sagen, dies ist eine kommunale Regelung und wird bei uns so gehandhabt. Ich bin mir sicher, es gibt viele Kommunen mit ähnlichen Regelungen. Gerade kleine Kommunen haben wenig Interesse auf Teufel komm raus alle Hunde einzuziehen, die ihnen nicht in den Kram passen. Mit Tierheimkapazitäten von maximal 30 Plätzen, die sich mehr als fünf Städte teilen, wird immer versucht, das Tier beim Halter zu lassen, wenn es irgendwie geht.
das falsch bezog sich darauf, dass sich die halterin ja nicht wissentlich einen gefährlichen hund angeschafft hat. das ist nämlich recht herzlich egal
wie die anderen auch schon geschrieben haben, wenns hart auf hart kommt, zählen fci/vdh papiere und die gibt es für mixw nunmal nicht. man kann versuchen da was über phänotypisierung zu reißen und zu klagen, aber während das verfahren läuft, versauert der hund halt im tierheim...und die lassen sich zeit...viel zeit...
Ich werd einfach mal bei unserem Ordnungsamt nachfragen wie das hier geregelt ist, denn die junge Frau kann im Leben nicht die Kosten stemmen die da auf sie zukommen würden wenn der Hund als Listenhund eingestuft wird.
Und ich will mir garnicht ausmalen was für ein Drama das wird wenn da ein mißgünstiger Nachbar ne Anzeige macht. *seufzt*wird wahrscheinlich das beste sein. ich würde es definitiv nicht drauf ankommen lassen, dass es schon keinem auffallen wird. offen ansprechen und hoffen...da hat sie noch am ehesten eine chance. ich drücke die daumen.
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