Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil XI
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SheltiePower -
28. September 2017 um 14:13 -
Geschlossen
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Es geht ja nicht um mich, ich habs nur am Rande mitbekommen.
Das junge Mädchen hat den Hund aus zweiter Hand, angeblich mit Papieren und hier in Hessen steht der wohl nicht auf der Liste.
Aber dem süßen Kerl springt der Staff im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Gesicht und da mache ich mir schon Sorgen. -
1. April 2018 um 14:18
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Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil XI - Vor einem Moment
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Bei uns steht er auch auf keiner Liste. Aber die Kommune hat eine Sonderregelung getroffen, da die Anzahl an zweifelhaften "OEBs" Überhand genommen hatte.
Wenn der Hund aber Papiere hat, welche nicht gefälscht sind, dürfte da nichts zu befürchten sein. Ich würde dann den Hund vielleicht nur nicht zwingend mit zur Anmeldung ins Rathaus nehmen, nicht dass da noch einer blöd nachbohrt, wos nicht sein muss.
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Prepaid = Zahlung jeder einzelnen Einheit nach Verbrauch
Tarif = Datenvolumen/freieinheiten nach bezahlen des jeweiligen Tarifs
Vertrag = mindestlaufzeit, datenvolumen/freieinheiten nach bezahlen der monatlichen GrundgebührPrepaid beschreibt den ursprünglichen Hergang mit aufladehandys. Du telefonierst und bezahlst pro telefonierter Minute, aber nur wenn du das Handy auch wirklich nutzt.
Das von dir beschriebene sind Tarife die man vor Nutzung bezahlen muss!
Genau genommen ist es eine Mischung aus Prepaid und einem Vertrag. Prepaid, weil es keine Mindestlaufzeit gibt und keine Kündigung nötig ist. Vertrag, weil man die monatliche Gebühr bezahlen muss, wenn man es nutzten möchte. So würde ich mir das jedenfalls erklären.
Die Telekom nennt es Prepaid.LG
Sacco -
Wenn der Hund aber Papiere hat, welche nicht gefälscht sind, dürfte da nichts zu befürchten sein.
Naja, es ist halt keine FCI Rasse und Papiere kann ja nunmal jeder selber drucken.
Ich hab mir die Rasseliste nun genau durchgelesen, da steht eindeutig "sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden", also alles wo Staff mal mitgemischt hat ist dementsprechend Kategorie 1 und damit absolut verboten.
Somit ist also auch die Olde verboten, auch wenn ich leider nix finde welche Hunde außer Bulldogge da mit drin sind. Denn ehrlich, der Staff springt einen wirklich an und jede Phänotypbegutachtung käme zu dem selben Schluß.Mensch ist das scheiße, auf den Seiten der Interessengemeinschaft findet sich natürlich absolut nix über die Ausgangstiere, aber ganz deutlich das die Hunde auf keiner Liste stehen.
So einfach isses wohl doch nicht, einfach nicht zu sagen was drin ist und dann klappt das schon? -
Solange die Papiere aussehen, als wären sie echt (der Halter muss ja nicht davon ausgehen, betrogen worden zu sein), würde ich da erstmal keine Pferde scheu machen. Kritisch sind dann die Fälle, wo sichtbar am heimischen Drucker gedruckt wurde, mit Kuli Daten abgeändert sind, oä.
Wenn der Hund natürlich irgendwann mal später vom Außendienst überprüft wird und der AD da weiter bohren würde, könnte eine Phanotypbestimmung anfallen und dann ist es evtl. ein Listen-Mix mit allen Konsequenzen.
Wäre das denn ein Problem für die Halterin? Kann sie die Auflagen nicht erfüllen?
Ansonsten würde ich dem gelassen gegenüber stehen, man hat ja treudoof seine echten Papiere, meldet ordnungsgemäß an, dann hat man ja per se erstmal Ruhe. - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Ich wohne in NRW und im einzelnen stehen OEB hier auch auf der Liste. Zumindest hier in der Stadt dürfen diese Hunde auch ohne öffentliches oder privates Interesse (Übernahme TH - Bewachung) angemeldet werden, aber eben unter den Auflagen der üblichen Bestimmungen für Rassen der Rasseliste.
"American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier, sowie alle Kreuzungen dieser Rassen" dürfen nur mit privaten oder öffentlichem Interesse übernommen werden."
"Für Hunde bestimmter Rassen (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napolitano, Old English Bulldog, Rottweiler und Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen) gelten die selben Voraussetzungen wie für die gefährlichen Hunde, lediglich das private oder öffentliche Interesse muss nicht nachgewiesen werden."
So schaut es bei uns in der Stadt bzw ich glaube in ganz NRW aus.
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Im LHundG NRW gelten OEB nicht als Hunde bestimmter Rassen.
(Das sind dort Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden) -
Interessant, ich hab es kopiert von der Seite unserer Stadt. Steht natürlich nicht bei von wann der Beschluss ist

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Dann ist das vermutlich eure stadtinterne Regelung. Wie gesagt, bei der OEB haben viele Kommunen da eigene Regelungen.
Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW
Hier kannst du das Gesetz nachlesen. -
Wenn der Hund natürlich irgendwann mal später vom Außendienst überprüft wird und der AD da weiter bohren würde, könnte eine Phanotypbestimmung anfallen und dann ist es evtl. ein Listen-Mix mit allen Konsequenzen.
Wäre das denn ein Problem für die Halterin? Kann sie die Auflagen nicht erfüllen?
Ansonsten würde ich dem gelassen gegenüber stehen, man hat ja treudoof seine echten Papiere, meldet ordnungsgemäß an, dann hat man ja per se erstmal Ruhe.also hier (ebenfalls nrw) wäre das ein gewaltiges problem. das hat meistens zur folge, dass der hund eingezogen wird und der halter auch keine chance hat, ihn wieder zu bekommen, weil er, in dem moment als er ihn angeschafft hat, ohne sich IM VORFELD um die erlaubnis zu bemühen, wird von unserem OA automatisch als nicht "würdig" erachtet, diese erlaubnis überhaupt noch zu bekommen...stichwort führungszeugnis und "besonderes interesse", dass man hier nachweisen muss. es ist ebenfalls verboten, diese hunde von privat (dazu werden auch züchter gezählt) käuflich zu erwerben. der einzig legale weg, ist aus dem tierschutz. hat man den hund von woanders, ist die reine weste bereits futsch und somit die chance auf erlaubnis.
mit so aussagen wie "nicht die pferde scheu machen" wäre ich also je nach wohnort sehr, sehr vorsichtig. - Vor einem Moment
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