Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil XI
- SheltiePower
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Hat jemand von euch schonmal eine Kündigungsschutzklage erhoben?
Antworten bitte per PN, ist ja doch etwas OT
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Hi
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Hat jemand von euch schonmal eine Kündigungsschutzklage erhoben?
Antworten bitte per PN, ist ja doch etwas OT
Das solltest du wirklich einen Fachmann, einen Anwalt für Arbeitsrecht, machen lassen.
Da geht es um eine Klageschrift, wenn die nicht richtig formuliert und verfasst wird, kannst du eine Abfindung oder einen Vergleich knicken. -
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@RedPaula Das wurde gemacht. Mir geht es eher um die Erfahrung.
Ich weiß nicht wie sowas abläuft.Das kannst du auch im Internet genauestens nachlesen, besser als wenn es hier einer erklärt.
Ist es alles in Anwaltshand, brauchst du dir keine Sorgen machen und kannst auch den Anwalt nach Erfahrungswerten fragen. -
Frist beachten, in der man Klage einreichen kann. Ich glaube, das waren nur 3 Wochen. Also zeitnah zum Anwalt. In meinem Fall hatte ich mit dem abgesprochen, dass er die Klage möglichst spät - nach dem Gehaltsdurchlauf beim AG - einreichen sollte. Das Geld hätte ich sonst nämlich garantiert nicht mehr gekriegt. Falls du keine Arbeitsrechtsschutzversicherung hast, gibt es auch finanzielle Hilfen.
Dann kam irgendwann eine Klageerwiderung vom AG. Ich habe mich herrlich amüsiert, meine ehemalige Arbeitskollegin hat die ziemlich fertig gemacht. Man liest halt auf mehreren Seiten, wie scheiße man ist. Logisch, der AG rechtfertigt ja seine Kündigung. Ich hatte mich da ziemlich genau durchgearbeitet und konnte gut dagegen argumentieren. Nur auf einen Absatz darin konnte ich selber nicht kontern. Aber dafür hat man ja schließlich auch noch sein Anwalt. Der muss ja auch noch was zu tun haben
. Wobei später in der Verhandlung der Richter selber ausgerechnet diesen Absatz als "irrelevant" quasi übersprungen hat
. In der Situation brauchte ich das ganz einfach, meinem ehemaligen AG kontra zu geben. Und ich kannte ja auch die Situation und musste meinem Anwalt zumindest Munition liefern.
In der eigentlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht hatte ich noch eine Änderung meines Zeugnisses verlangt. Hätte man auch im Vorfeld machen können, war aber taktisch so mit meinem Anwalt abgesprochen. Ist halt eine vom Richter moderierte Diskussionsrunde. Man darf auch selber was sagen, wenn man mag und sich nicht selbst ins Bein schießt.
Geklagt hatte ich auf Wiedereinstellung, obwohl ich die nicht wollte. Ging natürlich um eine Abfindung, üblicherweise 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr.
Ich habe bestimmt den einen oder anderen Schriftsatz während der Zeit vergessen. Aber das sind so die Hauptpunkte, die bei mir wirklich hängen geblieben sind.
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Ich hatte gestern einen Brief vom Gericht im Briefkasten gehabt.
Nehm an dass meine Anwältin sich nächste Woche ja bei mir melden wird um alles nochmal durchzusprechen... -
Hi,
: Lebensweisheit: Verlass Dich n i e m a l s auf Anwälte und Ärzte. Bleib immer dran, drangsalier sie, löcher sie, sonst werden die Burschen tranig, nachlässig und ineffizient, mit schwerstmöglichen Folgen für dich selbst...
LG
Mikkki
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ein guter Anwalt ist da alles!
Ich hab einen genommen, der sonst die Gewerkschaftmitglieder vertritt und als knallhart galt.
Der Rest kommt dann darauf an, wie kooperativ der AG ist.
Manchmal reicht ein böser Brief, bei mir ging es bis vor Gericht - das war...ich meine...puh...4 oder 5 Monate nach dem ersten Brief.
Die Kommunikation zwischen meinem Anwalt und mir lief auch reibungslos.
Mein jetzt-Ex-AG wollte dann noch durchsetzen, dass ich persönlich beim Gerichtsttermin anwesend bin-ich hatte zwei Tage vorher meine Tochter geboren und sogar das Gericht hatte im Vorwege meine Abwesenheit gestattet nach Vorlage einer Bescheinigung des voraussichtlichen Geburtstermins. -
Das wäre auch eine unzumutbare Härte direkt nach der Entbindung oder kurz vor ET
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Das wäre auch eine unzumutbare Härte direkt nach der Entbindung oder kurz vor ET
war Chef egal... Frauen, die Kinder bekommen - um Himmels Willen!
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