Hallo Quarus,
da liegst Du, jedenfalls für Hessen, falsch. Das Forstamt (in Hessen der Hessenforst) ist für die Vergabe der Jagdpachten zuständig und deswegen auch die erste Anlaufstelle. Benehmen die Jäger sich daneben, kann ihnen sogar die Pacht entzogen werden. Auf jeden Fall kommt ein drohender Zeigefinger.
Die untere Jagdbehörde ist für die Ausstellung der Jagdscheine zuständig. Dieser kann aber lediglich bei gewissen Straftaten entzogen werden, was hier ja nicht der Fall ist.
Gruß
Stephan
Hallo Stephan,
das ist nicht ganz richtig. Hessenforst ist für den Waldbesitz des Landes Hessen verantwortlich, wozu auch die Jagdrechte gehören, die werden von Hessenforst im Auftrag des Eigentümers (Hessen) verpachtet.
Wenn man weiß, daß der auffällige Jäger von diesem Landesbetrieb gepachtet hat, mag sich eine Beschwerde lohnen. Hat er eine Eigenjagd als Waldbesitzer oder von privaten, kommunalen, kirchlichen Waldbesitzern gepachtet, wären diese dann Ansprechpartner.
Da aber die auch in Hessen vorhandenen Untere Jagdbehörde für die Durchsetzung des Jagdrechtes zuständig ist, ist sie in rechtlichen Fragen betreffs der Jagd und eingeforderter Rechte der amtliche Ansprechpartner.
Will man ohne Einschaltung des Staates reagieren, wäre noch die Kontaktierung des Landesjagdverbandes möglich, unter dem auch die Hegeringe organisiert sind.