Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil X

  • Einkommenssteuer eingereicht ist verpflichtend. Hat man einmal eingereicht, muss man jedes Jahr einreichen.

    Das ist Unsinn! Wenn das Einkommen zu niedrig ist, gibt es keine Pflicht eine Steuererklärung abzugeben.

    Allerdings würde ich persönlich auch keine freiwillig abgeben, wenn ich nicht müßte. Der Aufwand wäre mir viel zu groß.

  • Das ist Unsinn! Wenn das Einkommen zu niedrig ist, gibt es keine Pflicht eine Steuererklärung abzugeben.

    Und nochmal. Es gibt eine Lohnsteuer Erklärung und es gibt eine Einkommenssteuer Erklärung. Wer Einkommenssteuerpflichtig ist hat mehr Einkommen. Wer Einkommenssteuerpflichtig ist und 1 x abgibt, der wird jedes Jahr wieder rangezogen.

  • Ach Gott, jetzt gibt es auch noch zwei verschiedene Steuererklärungen?! :shocked: :roll:

    Ja, Lohnsteuer- und Einkommensteuererklärung. :D
    Ruf doch einfach beim Finanzamt an und frag, dann weißt du ganz genau was Sache ist.

  • Puh...da ich eben selbst genau 0 Ahnung von dem Zeug habe, habe ich es machen lassen :D Da hieß es Steuerklärung, ob Lohn, oder Einkommenssteuer?? :???:
    Mir wurde aber ganz klar gesagt, ich muss sie nicht einreichen und ich könnte auch wechseln. Mal ein Jahr nicht und dann wieder doch.

    Dann ist das Lohnsteuer.

    Einkommensteuer ist verpflichtend.

  • die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung hängt nicht von der Höhe der Einkünfte, sondern von anderen Faktoren ab. Wenn man nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, ist man (mal von ein paar Besonderheiten abgesehen) nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Höhe der Einkünfte ist dabei vollkommen egal.

    die Lohnsteuer ist eine Unterart der Einkommensteuer mit der besonderen Erhebungsform des Lohnsteuerabzug.

    zum nachlesen

    Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach AO
    § 149 AO - Einzelnorm

    Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach EStDV
    § 56 EStDV 1955 - Einzelnorm

    Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nach EStG
    § 25 EStG - Einzelnorm

    und die Ausnahme der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach EStG
    § 46 EStG - Einzelnorm

  • Und nochmal. Es gibt eine Lohnsteuer Erklärung und es gibt eine Einkommenssteuer Erklärung. Wer Einkommenssteuerpflichtig ist hat mehr Einkommen. Wer Einkommenssteuerpflichtig ist und 1 x abgibt, der wird jedes Jahr wieder rangezogen.


    wer 'Einkommensteuerpflichtig ist hat mehr Einkommen' - wo hast du denn das her?

    wie gesagt, mich würden echt mal eure Quellen interessieren =)

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