Hund im Wald ohne Leine laufen lassen

  • Unser Rüde läuft an der Schlepp. Im Wald werde ich ihn auch nie ohne Schlepp laufen lassen, auch wenn wir es schaffen das er hört und sonst ohne Schlepp läuft.
    Unsere Hündin hört, bleibt in der nähe und geht nicht von den Wegen runter die läuft ohne Leine. In der Zeit vom 1.04 bis 15.07 ist sie an der Leine im Wald ( auch wenn sie es nicht bräuchte ( vom hören her), aber vom Gesetzt her schon, da sie nicht jagen geht, abrufbar ist und auf den Wegen bleibt).


    Was passiert, wenn man mit seinem angeleinten Hund im Wald läuft und die Leine reisst und der Hund dann los rennt? In dem Moment kann man doch eigentlich nichts dafür, da der Hund ja an der Leine war. Das die Leine reißt, Karabiner kaputt geht, Öse geht kaputt usw. kann ja immer passieren.


    LG
    Sacco

  • Uns ist es schon passiert das als wir Joggen waren, unser Wald ist ein Wäldchen, wir knallen und Hunde hörten. Ist es nicht Pflicht ein Schild oder sowas auf zu stellen

  • Bei uns stehen dann Schilder mit "Achtung Treibjagd am 19.03." herum.

  • Wow, da hab ich ja was ins Rollen gebracht! Ich wurde Gott sei dank noch nicht mit einer jagenden Lilli konfrontiert. Aber sie ist ein Aussie und sie ist verdammt schnell. Mir liegt das Wohl der Tiere sehr am Herzen. Wenn wie durch den Wald gehen, dann empfinde ich mich dort als Gast und benehme mich auch entsprechend. Auch versuche ich, Lilli so zu erziehen, dass es hier im Rahmen bleibt.


    Allerdings hat mir die Aussage zugesetzt, den Hund gar nicht im Wald frei laufen lassen zu sollen/können/dürfen, da gibt es keine Gesetze und keine Vorschriften znd ein Jäger erschießt den Hund ohne wenn und aber.


    Ich habe sogar heute Nacht davon geträumt, so ist mir diese Aussage nachgegangen. :headbash:


    Heute früh dachte ich dann: es gibt in D nichts, was nicht mit einem Gesetz oder einer Verordnung belegt ist. Also frage ich im Forum.


    Jetzt habe ich es endlich geschafft, dass ich Vertrauen in meinen Hund und mich bekomme und dann werde ich durch solche Aussagen wieder verunsichert. Maaaaaan!

  • Aber doch gibt es Gesetze, die Leinenpflicht etwa, von April bis Mitte Juli hier in Niedersachsen. Das ist ein Gesetz aus dem Niedersächsischen Waldgesetz und Jäger und Förster sind gehalten, es umzusetzen.


    Andere Bundesländer haben sicher andere Verordnungen, in Naturschutzgebieten und ähnlichen Bereichen sind solche Dinge geregelt oder aber auch in komunalen Verordnungen.


    Schießen darf ich einen Hund, der sich unverkennbar ausserhalb des Einwirkungsbereiches seines Menschen befindet, was immer das bedeutet, oder wie man es umsetzt. Oder aber direkt, wenn Gefahr im Verzug ist, heißt, der Hund hetzt nah hinter dem Wild her.....


    Aber kaum einer der Verantwortlichen wird als erstes Schießen, die meisten suchen das Gespräch, sind freundlich und ermahnen einen eventuell. Wilde Hundeschießen gbt es äußerst selten und durchgeknallte Typen gibt es noch seltener. Und da viele Betroffene selbst Hunde haben, scheuen sie sich und machen oftmals alles möglich bevor sie zum Mittel der allerletzten Wahl greifen.


    Wenn der Hund gut rückrufbar ist und nicht durchdreht, wenn er Wild wittert und auf und davon ist, sollte das alles kein Problem sein. Ich hab`s eh nicht gern, wenn mein Hund ewig weit vor oder hinter mir ist, also halte ich ihn in einem mir gefälligen Umkreis, das sollte reichen.


    Kommt immer auch auf die ortsansässigen Jäger drauf an und wie man ihnen begegnet.


    Sundri

  • Dieses ganze "normalerweise","hätte", "was wenn" bringt doch eigentich überhaupt nichts.


    Fakt ist:
    In einigen Bundesländern dürfen Hunde abgeschossen werden und einige Jäger tun dies auch!


    Deshalb gilt im Wald immer: Unbedingt versuchen alle Vorschriften zu beachten! Wenn dort z.B Leinenpflicht herscht, egal warum, dann sollte man sich zwingend daran halten sebst wenn der Hund 14 Jahre alt ist und schwere Arthrose hat. Der Hund sollte des weiteren nie die Wege verlassen und möglichst auch nie zu weit vom Halter entfernt sein. Alles über 5 Meter ist da doch schon wieder ein erhöhtes Risiko.


    Ja, die allermeisten Jäger, aus Bundesländern in denen Hunde erschoßen werden düfen wenn sie Wild hetzen, werden einen Hund nicht sofort erschießen wenn er ihnen vor die Flinte läuft. Selbst wenn der Hund hinter Wild hetzt geben sie oft nur einen Warnschuss ab oder sie versuchen vieleicht den Hund mittels Handy o.ä. aufzunehmen und den Halter zu identifizieren und dann anzuzeigen bzw zu belehren. Wenn überhaupt. Weil sie Tierfreunde sind oder weil sie Angst vor einer öffentichen Berichterstattung und daraus folgenden Reaktionen haben.


    Fakt ist aber auch dass trotz allem immer wieder Hunde erschoßen werden. Die Situationen die dazu geführt haben sind auch völlig unterschiedlich. Es wurden auch schon Hunde vor den Augen ihrer Besitzer und sogar auch schon außerhalb eines Waldes erschossen. Gerade in der Dunkelheit.
    Aber die Möglichkeit dass der Hund erschossen wird steigt halt je näher man Wald oder umliegen WIesen ist und je weiter der Hund von einem Weg ist.
    Denn selbst ein schießfreudiger Jäger wird sich überlegen ob er absichtich einen Hund abschießt der auf dem Weg läuft. Hat der Hundebesitzer ein Handy dabei und ruft die Polizei oder macht ein Beweisvideo könnte er dann vor Gericht landen und auch seinen Jagdschein los sein. Ob der Karabiner oder die Leine reißt Interessiert dagegen nicht die Bohne. Wenn der Hund alleine durch den Wald läuft, dann läuft er alleine durch den Wald und wenn ein Jäger ihn abschießt wird ein Halter es sehr schwer haben zu beweisen dass sein Hund nicht gewildert hat. Selbst wenn das so war. Und woher soll denn der Jäger wissen dass die Leine gerissen ist? Kann er auf Distanz vielleicht gar nicht sehen. Sollte der Hundehalter eine Anzeige und Geldstrafe bekommen dürfte sich das aber strafmildernd aufweisen wenn man es nachweisen kann. Ändert aber auch nichts daran dass der Hund dann tot ist und der Jäger nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.

  • Da schließe ich direkt eine Frage an, die mir schon länger im Kopf herumspukt: Was heißt denn "an der Leine"? Kurze Leine? Lange Leine? Zählt auch eine Schlepp, die ich in der Hand halte? Oder wie wird das genau definiert?

  • Wie lang die Leine ist ist völlig egal. Die Leine soll dafür sorgen dass der Hund auf dem Weg bleibt und dass er im Einwirkungskreis des Halters bleibt. Je nach Auslegung bedeutet dies, dass der Hund sich auch wirklich in der Nähe des Halters (also eben höchstens so fünf Meter meiner Meinung nach) aufhalten sollte. Im Zweifel wird ein Gericht darüber entscheiden.
    Wenn der Hund mit 20 Meter Schlepp vor einem Fuchsbau hängt wäre das nicht unbedingt so klasse. Ich denke aber auch nicht dass ein Jäger dann schießen würde wenn er eine leuchtende Schleppleine sieht...

  • Über die Länge der Leine gibt , mein ich, keine Vorschriften. Sie sollte aber händelbar sein. Also ne 100 mtr. Schlepp halte ichnicht mehr für händelbar mit großem Hund. ;)


    Auch das "ausserhalb des Einwirkungsbereiches" ist ganz klar Auslegungssache, der eine Hund hört nur auf 10 mtr. richtig gut, der andere auf 100 mtr.


    Ich halte es im Zweifelsfall für sicher, wenn der Hund auf den Wegen oder im angrenzenden Grünstreifen (sofern vorhanden) bleibt und eben nicht durchs Unterholz streift.


    Natürlich nutzt es keinem, ob der Jäger Recht oder Unrecht hatte, nach einem Schuß - aber so oft - kommt das zum Glück ja auch nicht vor. Und ja, an die vorhandenen Verordnungen sollte man sich einfach halten, zur Sicherheit für alle.


    Sundri

  • Da schließe ich direkt eine Frage an, die mir schon länger im Kopf herumspukt: Was heißt denn "an der Leine"? Kurze Leine? Lange Leine? Zählt auch eine Schlepp, die ich in der Hand halte? Oder wie wird das genau definiert?

    Kommt wohl auch drauf an.... in Niedersachsen musste ich einmal zahlen, weil mein Hund nicht an einer kurzen Leine war, sondern an einer 10 Meter Schleppleine, die ich in der Hand gehalten habe. Der Ordnungsbeamte bezog sich auf das Gesetz, dass da was von 2 Metern steht. Ich wollte nicht diskutieren und zahlte. (leicht unfair fand ich nur, dass die Dame mit der Flexileine nicht zahlen musste, die auch länger als 2 Meter war) - das war aber schon vor 10 Jahren, also ewig lange her


    In einem anderen LK von Niedersachsen wurde nie angemahnt, wenn wir mit Schleppleinen spazieren gingen.


    Bei mir im Ort (Kreis Schleswig-Flensburg) wurde mir gesagt, dass ich doch auch die alte Hündin bitte anleinen möchte - ob an der Leine oder mit Bindfaden war dem Herren egal. Bis jetzt wurde ich deswegen (also wegen der SL ) nie angemahnt, weder von der Forstbehörde, noch von der Ordnungsbehörde,die eine Zeitlang verschärft Kontrolle liefen....


    Aber ich kann nicht mit Sicherheit sagen, ob hier im Wald eine gewisse Leinenlänge vorgeschrieben ist, ich hab diesbezüglich nie gefragt :smile:

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