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Unangeleinter Hund beißt angeleinten Hund - Folgen?
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ich bin damals auch wutentbrannt weggelaufen, als amy von dem hofhund gebissen wurde, weil ich erstmal schauen wollte, ob sie verletzungen hat (war dunkel).
wäre ich an der stelle der TE, würde ich einen anwalt aufsuchen und selbst keine stellungnahme abgeben...
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21. August 2016 um 16:50
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Unangeleinter Hund beißt angeleinten Hund - Folgen? - Vor einem Moment
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Uaah, ja hast Recht, ich bin ein Troll!
Bloß weil man nicht einer Meinung ist, muß man nicht gleich zickig werden. 
Das hab ich doch nie irgendwo geschrieben. Wo bin ich denn zickig? Was liest du denn überhaupt?
Ich kann dir gerne mal erklären, welche Sprungkraft ein ca. mittelgroßer Hund hat:
Einer meiner Hunde ist nach kurzem Sprint ca. 1,80 m hoch gesprungen und hat sich eine Ente aus der Luft geholt. Ein anderer hat im Garten Anlauf genommen und ist über eine 2 m hohe Mauer gesprungen.Herzlichen Glückwunsch.
Und danke für die Aufklärung. Mein Sonntag ist gerettet... -
ich bin damals auch wutentbrannt weggelaufen, als amy von dem hofhund gebissen wurde,
Ich kann mir das bei mir in der Situation auch vorstellen. Zwar war ich schon ein paar mal ruhig und gelassen nach Vorfällen und konnte mich noch mit den anderen Haltern austauschen über Verletzungen, aber ich denke, das muss nicht immer so sein. Wenn ich zum Beispiel das Gefühl hätte, dass die Person ihren Hund gleich wieder loslässt, weil "der will ja nur spielen und ist völlig harmlos" ... who knows, vielleicht wäre ich auch abgehauen.
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Ja, im ersten Moment könnte man sagen "Von der Situation überfordert", aber sie muss ja die Adresse für die Anzeige, oder zumindest den Namen, gewusst haben. Ohne geht ne Anzeige wohl kaum. Da wäre der erste Weg (vor allem, wenn man schon das Angebot bekommen hat dies zu Regeln und die Gegenpartei die Schuld einsieht) doch direkt zu der Person das zu klären, oder?

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Da hast du wahrscheinlich Recht. Ach, mir passt einfach die gesamte Beschreibung der TE nicht so wirklich, ich halte mich hier besser raus.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Man muß auch bedenken welcher Schwung hinter einem hochspringenden Hund steckt. Der kann glatt einen Menschen umwerfen.
Einfache Geschichte ... Dein Hund springt an einem Menschen hoch ... Hunde, die Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen, gelten zumindest in Baden Württemberg als gefährliche Hunde ... Und damit sind Hund und Halter dran bei einer Anzeige. -
Einfache Geschichte ... Dein Hund springt an einem Menschen hoch ... Hunde, die Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen, gelten zumindest in Baden Württemberg als gefährliche Hunde ... Und damit sind Hund und Halter dran bei einer Anzeige.
In S.-H. auch, da braucht es nicht mal eine "drohende Weise" von Seiten des Hundes.
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Was passiert denn wenn man bei einer Anzeige "dran" ist?
Liegt denn gegen die TS überhaupt eine Anzeige vor, oder ist es nur eine Meldung beim Ordnungsamt?
Das die Frau mit dem Hund erstmal weggegangen ist kann ich durchaus verstehen, allerdings ist das in so einer Situation eigentlich auch nicht ratsam. Wenn derjenige dessen Hund gebissen hat nun jegliche Schuld von sich weist wird das Verfahren mit sehr großer Sicherheit eingestellt, der Schuldige geht straffrei aus und die Betroffene bekommt nicht mal die Tierarztkosten von einer Versicherung wieder.
Die Abgabe einer Stellungnahme beim Ordnungsamt kommt aber einem Schuldeingeständnis gleich. Da würde ich höchstens rein schreiben, dass du nicht genau weißt was passiert ist, weil du es von deiner Position aus nicht sehen konntest und ein Gespräch mit der Dame hinterher nicht möglich war. Ich würde da auch erstmal fordern, dass man dir mitteilt was dir denn überhaupt genau vorgeworfen wird.
Bevor du irgendwas schriftlich einreichst würde ich da auch erstmal anrufen und unverbindlich nachfragen wie das alles zu verstehen ist.
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Einfache Geschichte ... Dein Hund springt an einem Menschen hoch ... Hunde, die Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen, gelten zumindest in Baden Württemberg als gefährliche Hunde ... Und damit sind Hund und Halter dran bei einer Anzeige.
Soweit ich weiß greift dies aber nicht mehr, wenn man den eigenen Hund auf dem Arm hat, da man sich Wissentlich der Gefahr aussetzt. Ist, glaube ich, wie wenn der eigene Hund Angegriffen wird und man versucht dazwischen zu gehen und vom Fremden Hund gebissen wird, wäre man nicht dazwischen gegangen, wäre der Mensch nicht verletzt worden, daher trifft ihn ebenso die Schuld.
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Einfache Geschichte ... Dein Hund springt an einem Menschen hoch ... Hunde, die Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen, gelten zumindest in Baden Württemberg als gefährliche Hunde ... Und damit sind Hund und Halter dran bei einer Anzeige.
Erstensmal springt mein Hund nicht an Menschen hoch und zweitens geht es doch nicht darum wer Schuld hat, sondern darum schlimme Verletzungen zu verhindern und zwar im Vorfeld.
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