Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VIII

  • Wenn du bei deinem Hund unsicher bist, gib das Geweih erstmal nur unter Beobachtung, dass du es im E-Fall wegnehmen kannst.

    Danke für den Hinweis!


    Ich habe meine Frage nicht klar genug gestellt.


    Ich habe das Geweih gefunden - nicht gekauft. Und meine Frage zielte eher darauf ab, ob ich es ihr so geben kann oder ob es abgekocht werden muss oder so. Könnt ihr dazu was schreiben?

  • Achsooo. Ich hab da nie was dran gemacht, sondern einfach gegeben. Abkochen wäre wohl eh ungünstig; ich denke, die Stangen verhalten sich da wie Knochen und können erst recht spröde werden. Ich würd schauen, ob was drauf herumkrabbelt (Flöhe etc.) und sonst denke ich nicht, dass davon was zu befürchten ist.

  • Wir hatten gestern eine Diskussion beim Training:



    Wenn man jetzt einen Zwinger anmelden will Bsp. Boxer (keine Sorge wir wollen keine Boxer züchten oder erwerben ;) ) und man den Zwingernamen aussucht, darf der ja nicht schon mal vertreten sein.
    Gilt dass dann komplett für FCI oder nur die jeweilige Rasse?


    Also wenn es zum Beispiel einen DSH Zwinger gibt mit Namen: 'vom xyz-Berg' , darf ich meinen Boxerzwinger so nicht nennen? :???:

  • Ich glaube:
    Wenn der Zwingername national schon vergeben ist, darfst du deinen nicht auch so nennen. Also, solange du auch im entsprechenden Verein unter dem VDH/FCI züchten magst.
    Ist der Zwingername in einem anderen Land vergeben, und auch dort nur national geschützt, darfst du den Namen verwenden.
    Willst du deinen Zwingernamen international schützen, dann darf der Name auch in anderen Ländern nicht vergeben sein...
    Die Rasse ist mWn dabei egal.



    LG Anna

  • Was haltet Ihr davon:
    neben meiner Arbeitsstelle steht derzeit fast jeden Tag ein größerer Lieferwagen. Er parkt immer im Schatten (es ist durch die Bebauung auch tatsächlich so, dass das Auto bis fast 18 Uhr im Schatten steht). Das Fenster zur Straße hin ist immer fast ganz offen, das zum Gehweg hin einen Spalt. Auf dem Beifahrersitz steht eine Hundetransporttasche und davor ein Schälchen Wasser.
    In dem Auto sitzt jeden Tag ein Zwergpinscher, der besonders wenn jemand mit Hund, so auch wenn ich mit Tommi, Spazieren gehe, loskläfft und sich auch erst beruhigt, wenn man außer Sichtweite ist. Ich lauf natürlich nicht mit Absicht daran vorbei, aber der Hund sieht halt genau in die Straße, die wir hochlaufen müssen, um zum Stadtpark zu kommen.


    Jetzt weiß ich echt nicht. Ich hab kein gutes Gefühl dabei. Aber dem Hund geht es nach wie vor "gut" (gesundheitlich zumindest dem Kläffen nach - ich glaube er ist schon gestresst) und eigentlich geht es mich ja nichts an. Aber letzten Freitag und Samstag, wo es ja echt total heiß war, war das eben auch so. Ich kann ja jetzt auch nicht so mega neugierig da reinglotzen, ob es dem Hund gut geht... Aber ich guck auch aus meinem Bürofenster raus direkt auf das Auto und ich sehe auch von ca. 9.30 bis 18.30 keinen Menschen dort. Aber klar guck ich auch nicht pausenlos aus dem Fenster...


    Würdet ihr was machen?

  • 9h in einer kleinen Transporttasche?


    Ich würde den Fahrer ausfindig machen, bzw einen Zettel/Brief durch die offenen Fenster auf den Fahrersitz werfen in welchem ich meine Bedenken schildern würde und dass es nicht in Ordnung ist den Hund so lange alleine zu lassen ohne dass er sich lösen kann bzw sich wenigstens mal etwas bewegen kann.


    An großen Sportveranstaltungen steht unser Hundeanhänger auch die ganze Zeit über am Gelände ABER, die Hunde kommen sehr oft raus zum Spazieren gehen, dürfen immer abwechselnd ein paar Stunden mit ins Stadion, wir schauen danach.
    Und nicht einfach nur einsperren, getreu dem Motto: wird schon schief gehen

  • Wenn der Zwingername national schon vergeben ist, darfst du deinen nicht auch so nennen. Also, solange du auch im entsprechenden Verein unter dem VDH/FCI züchten magst.
    Ist der Zwingername in einem anderen Land vergeben, und auch dort nur national geschützt, darfst du den Namen verwenden.
    Willst du deinen Zwingernamen international schützen, dann darf der Name auch in anderen Ländern nicht vergeben sein...


    Ach dann kann man Zwingernamen national und international schützen lassen?
    Die erklärung macht dann Sinn.


    Also sollten sie wirklich einen Zwinger anmelden wollen, müssten sie theoretisch einfach nur die Namensvorschläge schicken und dann wird das vom jeweiligen Verband überprüft oder?

  • Danke @InaDobiFan, also der Hund ist nicht in der Tasche eingesperrt. Der turnt auf den Vordersitzen rum. Ob er Zugang zum großen Ladebereich hat, habe ich nicht gesehen.

  • Ach dann kann man Zwingernamen national und international schützen lassen?
    Die erklärung macht dann Sinn.


    Also sollten sie wirklich einen Zwinger anmelden wollen, müssten sie theoretisch einfach nur die Namensvorschläge schicken und dann wird das vom jeweiligen Verband überprüft oder?

    Ja, du kannst national und international schützen lassen.


    Und in der Diss kannst du dann noch mal machen was du willst (ich sag nur "vom Olymp") .


    Sprich Zwingernamen kann es länderübergreifend unabhängig von einander mehrfach geben, plus Diss Kopien im eigenen Land


    Man reicht die Zwingernamen ein uns der Verein gibt sein ok , oder auch nicht. ..

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