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Umfrage: Wer hat ein Zuchtverbot/Preisaufschlag in dem Kaufvertrag seines Welpen?
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Also steht jetzt fest , das man kastrieren darf ? ware sonst auch komisch ...
Ja, man darf!
Und weder Halter noch TA ist irgendwem darüber Rechenschaft schuldig!
Außer... seinem eigenen Gewissen.....
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31. Juli 2016 um 21:59
- Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Unkastrierte Rüden können auch anstrengender sein. Sie riechen und markieren wie wild, laufen häufig weg, springen jedes Tier an, sind nervös und gestresst, wenn läufige Hündinnen in der Nähe sind. Ich finde die Kastration generell ok. Aber nicht so früh.
Da kenne ich aber genügend Rüden, die sich trotz läufiger Hündin in der Nähe benehmen können. Sind aber auch halt erzogen.Dafür gibt es ja auch "vernünftige" Gründe - was übersetzt heißt: Profitmaximierung. Geld ist natürlich immer wichtiger als Leben.
Die Vereinfachung der Haustierhaltung ist jedoch kein solcher Grund im Sinne des Gesetzes.
Nur mal als Frage: hast Du schon mal ein Schaf mit hochgradigem Dassellarven-Befall gesehen?Aber das ist wohl Tier"schützern" egal.
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Ja, man darf!
Nein, grundsätzlich darf man eben nicht. Nur in begründeten Ausnahmefällen: Wenn anders keine Fortpflanzungskontrolle möglich ist oder wenn es medizinisch geboten ist.
Die dritte Ausnahmeregelung, die jemand nannte, bezieht sich vor allem auf die "Arbeitswilligkeit, Mastfähigkeit und Fleischqualität von Nutztieren" (siehe Metzger, in: Lorz/Metzger (Hrsg.), Kommentar zum Tierschutzgesetz, §6). -
Wenn anders keine Fortpflanzungskontrolle möglich ist oder wenn es medizinisch geboten ist.
Wäre schön, ist aber nicht so:
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn......
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
"Zur weiteren Nutzung und Haltung": da steht NICHTS von verschiedenen Tierarten, es werden keine Altersbegrenzungen erwähnt, da steht nur: Wenn man will, kann man sein Tier kastrieren lassen, um es zu halten und zu nutzen. -
Unkastrierte Rüden können auch anstrengender sein. Sie riechen und markieren wie wild, laufen häufig weg, springen jedes Tier an, sind nervös und gestresst, wenn läufige Hündinnen in der Nähe sind.
Du hast aber schon mal davon gehört, dass man Hunde auch erziehen kann? - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Wenn du die Beiträge lesen würdest, auf die du antwortest, hätte dir auffallen müssen, dass ich den letzten Halbsatz schon entkräftet habe.
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Mir ist das bisher auch nicht aufgefallen.
Ich finde aber durchaus , das Fruhlastration auch Vorteile hat. Kann namlich keiner weiter vermehren. Das finde ich wirklich gut .
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Gesetzestext bleibt Gesetzestext
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Vielen Dank fürs Thread zerschießen...
Dann benennt das Teil wenigstens um.
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Mir ist das bisher auch nicht aufgefallen.
Ich finde aber durchaus , das Fruhlastration auch Vorteile hat. Kann namlich keiner weiter vermehren. Das finde ich wirklich gut .
Oder man hat dadurch selbst als Züchter / Mixe-Vermehrer eine Monopolstellung, und macht deshalb auch wieder mehr Profit. Man ist ja dann total exklusiv, und kann demnach auch horrende Preise für seine Welpen verlagen. - Vor einem Moment
- Neu
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