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Tierarztkosten bei der Einkommenssteuer absetzen?
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@byllemitblacky: Danke!! Das mit der Ehrenamtspauschale wusste ich bisher noch nicht. Werde ich aber bei der nächsten Steuererklärung definitiv berücksichtigen!!

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17. April 2016 um 09:53
schau mal hier:
Tierarztkosten bei der Einkommenssteuer absetzen? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Das mit der Ehrenamtspauschale: ist abhängig in welchen Bereichen man ehrenamtlich tätig ist. Gilt auch nicht immer!
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Naja ich kann es ja einfach mal mit angeben, mit Nachweisen der Organisation für die ich tätig bin. Wenn ich was erstattet bekomme, freue ich mich und wenn nicht habe ich ja nichts verloren.
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Ich hab die Kosten für die beiden Seminarwochen der Therapiebegleithundausbildung von der Steuer absetzen können. Ist vom Finanzamt anerkannt worden.
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Ich würde vorschlagen es einfach zu versuchen.
Mehr als ablehnen kann die Behörde nicht. Uns wurde letztes Jahr auch ein gewisser ProzentSatz anerkannt. - Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Also die Haftpflicht kannst Du als Sonderausgaben mit "absetzen".
Die Tierarztkosten eventuell unter "Außergewöhnliche Belastungen" ansetzen.
Zitat aus dem Gesetz:
"Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
(2) 1Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen."Geregelt ist das alles im Paragraph 33 EStG.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.htmlIch schreibe das mal mit meinen Worten:
Es ist eine Ermessensfrage von Deinem Finanzbeamten. Wenn viele Leute aus Deinem Umkreis ähnliche Tierarztkosten haben und die Leute finanziell genauso dastehen wie Du und auch verheiratet oder solo sind wie Du, dann wird das nichts.
Da wir als Ottonormalverbraucher das nicht einschätzen können, würde ich es unter "außergewöhnliche Belastungen" eintragen.
Liebe Grüße!
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