Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII

  • Ich hatte mich nur gefragt, ob die Aussage im Zitat so stimmt. Total naiv hätte ich jetzt gedacht, man darf seinen Hund niemanden belästigen lassen, das ist doch sicher irgendwo festgeschrieben, oder?

  • Wenn es wirklich Belästigung ist wohl nicht. Aber die Frage ist, wann das in einem Freilaufgebiet als solche zu werten ist.

    Also nach meiner persönlichen Ansicht. Vielleicht sehen das @Jessica83, @miamaus2013 anders?

  • Ich kenne keine konkrete Norm die besagt 'der Hund darf niemanden belästigen (ohne jetzt auszuschließen dass es eine solche geben könnte).

    Aber durch die allgemeinen Normen ist man eigentlich auch ausreichend geschützt.

  • Ich hatte mich nur gefragt, ob die Aussage im Zitat so stimmt. Total naiv hätte ich jetzt gedacht, man darf seinen Hund niemanden belästigen lassen, das ist doch sicher irgendwo festgeschrieben, oder?

    Kommt drauf an, wie "belästigen" konkret aussieht. Ein unangeleinter Hund, der an fremden Menschen hochspringt, sie bedroht, in ihren Bewegungen einschränken will, etc. ist sicher nicht rechtens, auch nicht in einem Gebiet ohne Leinenzwang – die meisten Hundegesetze oder Stadt-/Gemeindeverordnungen haben dazu entsprechende Regelungen.

    Aber wenn die empfundene Belästigung nur darin besteht, dass da ein anderer, freilaufender "nix tuender" Hund seines Weges geht, fiele mir nichts ein, was rechtlich dagegen sprechen würde oder worauf sich der Halter des angeleinten Hundes berufen könnte, um das Anleinen des freilaufenden Hundes zu verlangen.

  • Was Auslaufgebiete angeht, steht bei unseren Auslaufgebieten soweit ich weiß festgeschrieben, dass "andere Erholungssuchende nicht beeinträchtigt werden dürfen und dass man seinen Hund jederzeit unter Kontrolle haben muss" oder so ähnlich. Gut, dass ist dann kein Gesetz sondern höchstens eine... Verordnung?
    Und fallen für dich alle Gebiete, in denen es keine Leinenpflicht gibt, unter Auslaufgebiete? Also auch irgendwo auf dem einsamen Land?

  • Kommt drauf an, wie "belästigen" konkret aussieht. Ein unangeleinter Hund, der an fremden Menschen hochspringt, sie bedroht, in ihren Bewegungen einschränken will, etc. ist sicher nicht rechtens, auch nicht in einem Gebiet ohne Leinenzwang – die meisten Hundegesetze oder Stadt-/Gemeindeverordnungen haben dazu entsprechende Regelungen.
    Aber wenn die empfundene Belästigung nur darin besteht, dass da ein anderer, freilaufender "nix tuender" Hund seines Weges geht, fiele mir nichts ein, was rechtlich dagegen sprechen würde oder worauf sich der Halter des angeleinten Hundes berufen könnte, um das Anleinen des freilaufenden Hundes zu verlangen.

    Gut, ich hatte jetzt nicht die komplette Geschichte hier rüberkopiert. Wie ist das, wenn der Hund "seines Weges geht", dabei zufällig bei mir vorbei kommt, auf meinem Hund rumspringt und sich nicht verscheuchen lässt? Muss der Halter dann meiner Bitte nachkommen ihn wegzurufen oder ist er dazu nicht verpflichtet?

  • Zitat

    (3) Hunde dürfen außerhalb eines eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt sein. Wereinen Hund außerhalb eines eingefriedeten Besitztums führt, muss die Gewähr dafür bieten,dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden.#

    Berliner Hundegesetz - Berlin.de

    Die noch gültige Berliner Hundehalterverordnung sagt das aus. Es wird nur von "Gefährdung" geschrieben. Belästigung ist auch ein sehr weit gehender Begriff. Bekanntlich gibt es Menschen, die fühlen sich alleine schon durch den Anblick eines Hundes belästigt.

    Dort, wo ein Hund ohne Leine laufen darf, unter Kontrolle des Hundehalters steht, kann niemand ein Anleinen verlangen.
    Man kann nur den anderen Hundehalter bitten, seinen Hund nicht zum eigenen zu lassen. Ein geschriebenes oder ungeschriebenes Gesetz gibt es nicht.

  • Gut, ich hatte jetzt nicht die komplette Geschichte hier rüberkopiert. Wie ist das, wenn der Hund "seines Weges geht", dabei zufällig bei mir vorbei kommt, auf meinem Hund rumspringt und sich nicht verscheuchen lässt? Muss der Halter dann meiner Bitte nachkommen ihn wegzurufen oder ist er dazu nicht verpflichtet?

    Grob geschätzt ist das "zufällig vorbeikommen" in Ordnung und nix, wo du darauf bestehen kannst, dass der andere HH seinen Hund zurückruft und anleint; das "auf deinem Hund rumspringen" schon eher – besonders bei größeren Gewichtsunterschieden kann es ja schnell sein, dass dein Hund Schaden davonträgt. Den wiederum dürftest du versuchen abzuwenden, z.B. durch Vertreiben des fremden Hundes, und das kannst du ankündigen und dem Besitzer somit die Chance geben, seinen Hund da wegzuholen oder abzurufen.

    Rechtlich ist das aber schwierig, weil du als "Abwehrender" immer die Pflicht hast, ein möglichst mildes Mittel zu Konfliktlösung zu wählen und der bevorstehende Schaden nicht nur möglich (= "es könnte sein, dass..."), sondern sehr wahrscheinlich sein muss. Die bloße Befürchtung, dass was passieren könnte, reicht m.W.n. nicht aus. In der Praxis ist das also alles ziemlich kompliziert. :/

  • Muss der Schaden denn körperlich sein (also der Hund wird verletzt) oder zählt auch ein psychischer (Hund wird verängstigt)?

    Soweit ich weiß, muss der Schaden klar bezifferbar und/oder überprüfbar sein (also z.B. durch eine TA-Rechnung...).

    "Mein Hund ist frisch operiert und wenn Ihr freilaufender Hund da jetzt draufspringt, geht die Naht wieder auf!" -> Klarer Schaden, eindeutig überprüfbar, wenn es tatsächlich passieren sollte.

    "Mein Hund hat Angst, wenn Ihrer so nah herankommt!" -> Rechtlich gesehen Pech gehabt, kein eindeutiger Schaden. (Dass das unhöflich wäre, da einen Hund hinzulassen, darüber müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren - aber rechtlich ist sowas halt schwer bis gar nicht greifbar.)

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!