Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII

  • Ne, das ist was anderes.Die Ärzte dürfen sich untereinander kurzschließen, ist beim Menschen ja auch so.
    Und es ist bei euch ja nachvollziehbar das du offiziell die neue Besitzerin des Hundes bist.

    Ärzte dürfen sich untereinander auch nur kurzschließen, wenn der Patient zumindest stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat. Ausnahmen gibt es, allerdings betrifft das dann Sachen wie den medizinischen Dienst, Berufsgenossenschaft, IfSG etcpp. Aber "einfach so" darf sich auch ein Arzt nicht mit einem anderen Arzt kurzschließen.

  • Nichts Hundiges, aber evtl. eine blöde Frage:
    Muss man bei Supermärkten für "Abfall" wie Kohlrabiblätter (fressen meine Kaninchen sehr gern) etwas bezahlen, oder bekommt man die umsonst? =)

    Ich hab sie nur immer bei der Kassa vorgezeigt, aber bezahlen musste ich die Blätter noch nie :smile:

  • Ärzte dürfen sich untereinander auch nur kurzschließen, wenn der Patient zumindest stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat. Ausnahmen gibt es, allerdings betrifft das dann Sachen wie den medizinischen Dienst, Berufsgenossenschaft, IfSG etcpp. Aber "einfach so" darf sich auch ein Arzt nicht mit einem anderen Arzt kurzschließen.


    Wie soll so ein schweigendes Einverständnis bei einem Hund aussehen? :-D
    “Bello, bist du einverstanden, dass der Doktor die alten Sachen anfragt?“ “wuff, winsel“ :-D

  • @Nesa8486

    Keine Ahnung, wie das da aussieht. So ist das jedenfalls beim Menschen. Beim Tier wird vermutlich der (ehemalige) Halter sein Einverständnis erteilen müssen.
    Wobei sich für mich da immer noch die Frage stellt, ob der Datenschutz der das Tier betreffenden Angaben als solcher noch besteht, wenn der Halter seine Eigentümerposition aufgegeben hat und nun ein anderer Eigentümer ist.

  • Vorzeigen ist klar, ich hatte nicht vor, einfach mit den Blättern hinaus zu spazieren. ;)
    Danke für eure Antworten. :bussi:

  • Vorzeigen ist klar, ich hatte nicht vor, einfach mit den Blättern hinaus zu spazieren. ;)
    Danke für eure Antworten. :bussi:

    Ja, aber kann ja sein dass man sie gleich im Wagen lässt weil man sicher ist, dass man sie ohne bezahlen bekommt :smile:
    Deshalb hab ichs dazu geschrieben :lol:

  • Wir haben früher Kohlrabiblätter oder auch das Grün der Möhren mitgenommen beim normalen EInkauf. Ich kenne das sogar noch so, dass in den meisten Supermärkten beim Gemüse eien Kiste für den "Grünabfall" steht. Viele Kunden zupfen das in den Märkten schon ab =)

  • Wobei sich für mich da immer noch die Frage stellt, ob der Datenschutz der das Tier betreffenden Angaben als solcher noch besteht, wenn der Halter seine Eigentümerposition aufgegeben hat und nun ein anderer Eigentümer ist.

    für mich auch. Deshalb würde ich mich einfach in der betreffenden Praxis melden und das abklären

  • Hi,
    wir waren mit Sino mal beim selben TA wie ein Vorbesitzer.
    Natürlich ist für eine aktuelle Diagnose auch die Vorgeschichte wichtig.
    Das kann man gar nicht trennen. Ich hab damals auf Nachfrage alle tierbezogenen Infos bekommen.

    Ein Tier ist rechtlich eine Sache hab ich mir überlegt. Wieso sollten Daten in Bezug auf eine Sache irgendwie geschützt sein, wenn man Eigentümer der Sache ist??

    LG

    Mikkki

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