Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII
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Gast41354 -
27. Februar 2016 um 23:36 -
Geschlossen
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Meine Schwester hatte das Problem mit der Kennzeichnung des Gartentores letztes Jahr. Der Familienhund, Kangal, läuft den ganzen Tag auf dem großen Grundstück frei. Auf Nachfrage wurde ihr mitgeteilt, das immer eine Gefährdungshaftung vorliegt, durch Warnschilder und verschlossene Gartentore die Mitschuld aber auch bei einem Eindringling liegen würde.
Jetzt sind an beiden Toren Schilder angebracht (Tore sind verschlossen), mit dem Kopf des Kangals und den Hinweis das Grundstück nicht alleine zu betreten.
"Vorsicht bissiger Hund" sollte man wohl allerdings auch nicht an den Zaun hängen, wie das genau begründet war weiß ich nicht mehr.
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Also erstmal müsste der pot. Einbrecher das auch wissen und dich verklagen. Die Polizei wird sich eher freuen, dass ein Hund denen geholfen hat, den zu kriegen.
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"Vorsicht bissiger Hund" sollte man wohl allerdings auch nicht an den Zaun hängen, wie das genau begründet war weiß ich nicht mehr.
Weil du dann wissentlich einen bissigen Hund unbeaufsichtigt auf dem Grundstück laufen lässt und der Übergriff auf einen Menschen billigend in Kauf genommen wurde.
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Also erstmal müsste der pot. Einbrecher das auch wissen und dich verklagen. Die Polizei wird sich eher freuen, dass ein Hund denen geholfen hat, den zu kriegen.
Ein Einbrecher hat dann auch einen Rechtsbeistand.
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Ich glaube, es ist umgekehrt, alle Spot ons töten, aber nicht alle haben auch eine zurückweisende Wirkung. Mein Hund hat eine Flohstichallergie und da meinte der TA würden die Spot ons nicht nutzen, die die Flöhe nur töten, denn für die Allergie bräuchte sie eher etwas, daß die Flöhe gar nicht erst stechen, also ein Spot on, was auch auch eine abweisende Wirkung hat
Ah okay danke für die Aufklärung.

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Das hab ich befürchtet, dass das tatsächlich eine Grauzone ist und auf den Richter ankommen würde....
Aber ganz ehrlich - bei uns muss man erst eine Vollholztür vom hinten geschlossenen Carport öffnen, um den Garten von der Zufahrt aus zu erreichen und dann über den Zaun klettern - noch mehr sichern kann ich höchstens mit 3mZaun und Nato-Draht obendrauf
Es ist unmöglich, von offenem Gelände (also Straße oder Gehweg) auch nur einen Finger durch unseren Zaun zu steckenDeutsche Rechtsprechung......
Und wenn mir hier plötzlich ein Einbrecher ggü steht, ist mir in dem Moment herzlich egal, was mich erwartet,wenn ich dem ne Bratpfanne auf den Kopf haue
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Wenn du dich verteidigst ist das ja wieder was anderes
Muss halt dann auch wieder "angemessen" sein. -
Muss halt dann auch wieder "angemessen" sein.
Aber man weiß ja vorher nicht, was der verträgt

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Aber man weiß ja vorher nicht, was der verträgt

Langsam rantasten.
Erst Wattebausch, dann Kieselstein, dann Mauerstein. Steht er dann noch, sollte er auch eine gusseiserne Bratpfanne überleben.

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Alternativ könnte man auch einen 10€ Schein in den Vorgarten werfen und bei Umorientierung clickern und mit 1€ Stücken kleinschrittig bestätigen!
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