Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII

  • Wie kriegt man einen verklebten Hundebart sauber?
    Ich hab keine Ahnung, was Brienne sich da reingeschmiert hat, wahrscheinlich Futterreste mit Matsch, oder so. Jedenfalls hat sie verklebte Strähnen im Bart, die ich ungern rausschneiden würde. Ihre Geduld für langsames Stückchen für Stückchen kämmen ist arg begrenzt. Ich hab schon überlegt, das mit Seife/Shampoo einzuweichen, habt ihr einen bewährten Trick?

    Wenn sie es sich nicht mit fließendem Wasser ausspülen lassen möchte, dann mit einem triefend nassen Waschlappen. Und zwar mehrmals ;)
    Und ich meine wirklich sehr nass.

  • Mal ne ganz doofe Frage...
    Aktuell haben wir hier in Niedersachsen ja zwecks Wildschutz eine allgemeine Anleinpflicht.
    Nun wurde mir heute gesagt das die Schleppleine wohl nicht als "anleinen" gelten würde.
    Ich lasse meine Nala zwar trotzdem ab und an ohne Leine laufen, aber wenn wir nicht gerade Ball spielen auf der Wiese läuft Nala während dieser Zeit immer an meiner 10 Meter schleppleine, und darf diese auch voll ausnutzen.

    Hat da jemand erfahrung mit? Gibt es wenn das Ordnungsamt mich mit der Schleppleine "erwischt" ein Bußgeld...bzw. Ordnungsgeld....oder ist die Schleppleine eine "amtlich" anerkannte Leine?
    Darf man die Schleppleine während der Wildschutzzeit verwenden...im Wald z.B.

  • Nun wurde mir heute gesagt das die Schleppleine wohl nicht als "anleinen" gelten würde.

    Hier in NRW haben wir ja keine BuSZ. Dafür gilt die allgemeine Anweisung, dass Hunde den Weg nicht zu verlassen haben.
    Das kann man mit einer Schlepp nicht gewährleisten. Von daher würde ich das verstehen, dass "geschleppte" Hunde eben keine "angeleinten" sind.

  • Mal ne ganz doofe Frage...
    Aktuell haben wir hier in Niedersachsen ja zwecks Wildschutz eine allgemeine Anleinpflicht.
    Nun wurde mir heute gesagt das die Schleppleine wohl nicht als "anleinen" gelten würde.
    Ich lasse meine Nala zwar trotzdem ab und an ohne Leine laufen, aber wenn wir nicht gerade Ball spielen auf der Wiese läuft Nala während dieser Zeit immer an meiner 10 Meter schleppleine, und darf diese auch voll ausnutzen.

    Hat da jemand erfahrung mit? Gibt es wenn das Ordnungsamt mich mit der Schleppleine "erwischt" ein Bußgeld...bzw. Ordnungsgeld....oder ist die Schleppleine eine "amtlich" anerkannte Leine?
    Darf man die Schleppleine während der Wildschutzzeit verwenden...im Wald z.B.

    Das kommt drauf an, wo du wohnst/spazieren gehst. :smile:

    Das niedersächsische Gesetz, das die Brut- und Setzzeit und die Leinenpflicht regelt, schreibt keine bestimmte Länge der Leine vor. Da wäre es also okay, wenn man den Hund an einer Schleppleine hat. Aber jede Stadt/Gemeinde kann zusätzliche Regelungen erlassen - also z.B. auch die erlaubte Leinenlänge reduzieren.

    Wer hat dir das denn gesagt, dass eine Schleppleine nicht okay wäre? Konnte derjenige das irgendwie begründen bzw. kam das von "offizieller" Seite?

  • Wer hat dir das denn gesagt, dass eine Schleppleine nicht okay wäre? Konnte derjenige das irgendwie begründen bzw. kam das von "offizieller" Seite?

    Nein, es wurde mir von einem anderen HF gesagt. Ich wohne in Göttingen, und gehe eigentlich am meisten in der Feldmark mit Nala, wobei wir auch gerade auf der "großen" runde ein stück Wald durchqueren, allerdings verlässt Nala den Weg nur wenn sie mal muss...ansonsten läuft sie eher 10 Meter vor mir und sucht den Weg nach Interessanten gerüchen ab.

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