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  • Nein hat der VDH nicht.
    Er gibt den Rahmen vor und wenn die einzelnen Vereine innerhalb des Rahmens strengere Auflagen etablieren, ist das ihr gutes Recht und der VDH kann nicht einschreiten.

    Was es mir bringen soll, meinen zugelassenen Rüden in nicht FCI Verbänden oder auch ganz ohne Zuchtverband decken zu lassen, wird sich mir ohnehin nie erschließen. Für die Rasse bringt es keinen Gewinn und bei den meisten Rassepopulationen und deren Genpool sind eine Handvoll Deckakte pro Rüde meist ohnehin schon zu viel aus der Sicht der Populationsgenetik.
    Wenn zwei oder drei Nachzuchthunde in der Zucht verbleiben, ist das meist mehr als genug. Wieso soll man da also krampfhaft mehr Würfe produzieren?
    Fürs Ego?
    Für den Gelbeutel?

  • Der VDH gibt eine Rahmenzuchtordnung vor, die von den Vereinen nicht unterlaufen, aber verschärft werden darf.


    Zitat


    § 1.3 Die Zuchthoheit, die Zucht, die Pflicht zur einheitlich ausgerichteten Führung eines
    Zuchtbuches und Registers (livre d’attend) liegt bei den Rassehunde Zuchtvereinen.

    Satzung.pdf

    Da meine Hunderasse von zwei VDH angehörigen Vereinen vertreten wird, kann das Kartellamt auch keine Monopolstellung annehmen, die ausgenutzt wird.

    Das Wort Dissidenz ist aus den Satzungen der Vereine verbannt worden. Ihnen ist es untersagt worden, nicht FCI/assozierten Verbänden angehörige, Verbände/Vereine, so zu bezeichnen.

    Ich, als einfache Hundehalterin darf es, wo ich will, verwenden.

  • Der VDH gibt eine Rahmenzuchtordnung vor, die von den Vereinen nicht unterlaufen, aber verschärft werden darf.

    Der VDH gibt so vieles vor, nur haben wir hier die Entscheidung
    des Bundeskartellamt und da wäre nachzubessern.
    (Und was das nicht "unterlaufen der Rahmenzuchtordnung des VDH"
    angeht, zeigt es der angeschlossene DSH in beeindruckender Weise.
    Alles relativ und wohl nicht so ernst gemeint. Ist aber eine andere
    Abteilung.)


    Da meine Hunderasse von zwei VDH angehörigen Vereinen vertreten wird, kann das Kartellamt auch keine Monopolstellung annehmen, die ausgenutzt wird.

    Ganz so sehen sie es wohl doch nicht.
    Die Darstellung des VDH hat die Damen
    und Herren wohl doch nicht ganz überzeugt.
    Hier mal ab S. 15, wo sie es am Ende dem
    Züchter überlassen, was ja auch damit
    beantwortet wäre, nur eben kein Verbot.

    2010Juli29BK-ANCE.pdf


    Das Wort Dissidenz ist aus den Satzungen der Vereine verbannt worden. Ihnen ist es untersagt worden, nicht FCI/assozierten Verbänden angehörige, Verbände/Vereine, so zu bezeichnen.

    Ich, als einfache Hundehalterin darf es, wo ich will, verwenden.

    So ist es, untersagt/angeraten vom Bundeskartellamt.
    In meiner neuen ZO ist es raus, die Züchter wissen Bescheid.
    Ganz so ist es nicht als HH, da wo kein Kläger ....auch kein Richter.
    Vieles geht solange gut, wie es eben nur geht............. ;)

  • was das nicht "unterlaufen der Rahmenzuchtordnung des VDH"
    angeht, zeigt es der angeschlossene DSH in beeindruckender Weise


    Ich schätze mal du meinst mit dem angeschlossenen DSH den SV....
    Einfach mal informieren und nicht irgendetwas zusammenreimen... der SV unterläuft überhaupt nichts, sondern hat beim Eintritt in den VDH Bestandsschutz für die damals schon bestehende Zuchtordnung bekommen, deshalb weicht diese in gewissen Punkten ab.

  • @bordy

    Quellen sind der ANCE und sein seit 2003 währender Rechtstreit gegen den VDH vor dem Bundeskartellamt. Nachzulesen auf den Seiten dieses "Verbandes".

    Sarah hat die Stellungnahme des Bundeskartellamtes von 2010 verlinkt. Ein endgültiger Beschluß ist bis heute nicht ergangen.

    Daher können die Rassehundezuchtvereine nach wie vor den Einsatz ihrer Deckrüden außerhalb der FCI/assoziierten Verbände weiterhin per Zuchtordnung verbieten.

  • Ich glaube es ist der RV 2000 gemeint. Das sind Mitglieder die sich vom SV gespaltet haben und wieder die Rückkehr/-Zucht des alten Schäferhundes fordern und auch darufhin arbeiten.

    Wenn der RSV 2000 gemeint ist, ergibt die Aussage noch weniger Sinn, auch wenn Raisers Privatfanclub ein schönes Beispiel dafür ist, wie man mit großen Werbeversprechen starten und letztendlich keine Ergebnisse liefern, aber trotzdem einen relativ guten Ruf haben kann...

  • Ich schätze mal du meinst mit dem angeschlossenen DSH den SV....
    Einfach mal informieren und nicht irgendetwas zusammenreimen... der SV unterläuft überhaupt nichts, sondern hat beim Eintritt in den VDH Bestandsschutz für die damals schon bestehende Zuchtordnung bekommen, deshalb weicht diese in gewissen Punkten ab.

    Genau so ist es und führt dazu, dass die Hündin ungeschützt und
    ungebremst ohne Pause belegt werden kann. Nur soweit und weiter
    wollte ich nicht gehen, da OT.
    Ach so vergessen: ich reime nichts zusammen, sondern habe damals
    den Verein und VDH damit konfrontiert; mit der Gegenüberstellung
    der ZO, nur mal so am Rande, wegen den wunderschönen, persönlichen Bemerkungen.

  • Sarah hat die Stellungnahme des Bundeskartellamtes von 2010 verlinkt. Ein endgültiger Beschluß ist bis heute nicht ergangen.

    Das ist keine Stellungnahme, sondern kommt bereits von der "2.Beschlussabteilung".
    Bundeskartellamt hat die höhere Priorität.Es gibt kein Verbot, notfalls Vereine die auf eigene Faust agieren.
    Kein Einzelbeispiel, worüber der VDH auch nicht erfreut ist.

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