18 Wochen alt und einen miesen Rückbiss...

  • Die TE wurde hier ja nicht arglistig getäuscht, sondern auf den Rückbiss hingewiesen.


    Mal ganz grob gesagt:
    Wenn sie dann trotzdem bereit ist die 1000€ zu bezahlen, dann ist sie selbst schuld.


    Das weiß Lillyputt mittlerweile zur Genüge, dass da was falsch gelaufen ist, das muss doch jetzt nicht noch 15 Seiten lang ausdiskutiert werden.


    @Lilliputt
    Wenn dir das irgendwann zu doof wird, dann kannst du den Thread auch schließen lassen. ;)

  • Ich habe den Freund einer Bekannten angerufen und ihm den Kaufvertrag vorgelesen. Da angegeben wird, dass der Welpe auch zur Zucht eingesetzt werden kann, habe ich wenn dieses nicht der Fall ist einen Anspruch auf Preisminderung. Dieses ist aber erst bei der Zuchttauglichkeitsprüfung festzustellen. Bis dahin habe ich keinen Anspruch auf irgendwelche Minderungen.


    Die Ahnentafel ist Eigentum des Vereins der sie ausgestellt hat und somit nur eine Leihgabe, sie muss beim versterben des Tieres abgegeben und entwertet werden. In den Vereinsordnungen müsste stehen ob die Ahnentafel an den Käufer weitergegeben wird oder an den Verein zurückgesendet. Da will er sich nochmal schlau machen

  • Du hast den Kaufpreis akzeptiert und du hast den Rückbiss akzeptiert
    und das schönste ist :
    Du liebst den Kleinen so wie er ist :dafuer:
    und das ist doch das Wichtigste, oder ? :smile:

  • Sie hat einen Beseitigungsanspruch, allein die Nennung des Mangels im KV
    ist unzureichend.

    Nein, hat sie NICHT bei einem wissentlich mitgekauften Mangel.....


    Ist echt so, und wenn Du das nicht glauben willst, ist das Dein Ding, aber mach bitte der TE nicht unerfüllbare Hoffnungen, das ist alles andere als fair!

  • Ansonsten könnte ja jeder Verkäufer den Mangel nur benennen,
    volles Geld kassieren und für den Käufer verfällt jeder Anspruch
    ohne jede Minderung.

    Ja, ganau so ist es, KANN der Verkäufer, wenn er jemanden findet, der für "mangelhafte Ware" den vollen Preis zahlt.

  • Hi,
    ich habe eine Hündin einer anderen Rasse mit eher stärkerem Rückbiss. Also ihr Unterkiefer ist deutlich zu kurz.
    Wir haben einige Korrekturen versucht (massieren der Milchzähne/im Zahnwechsel hat etwas geholfen; dann hat ein Zahn-TA die Milch-Fangzähne gezogen und die Nähte so gemacht, dass die bleibenden Zähne in eine bessere Position gedrückt wurden, das hat auf einer Seite gut geholfen, da stand aber der untere Fangzahn eh von Anfang an besser). Im Moment müssen wir ihre linke Kieferseite mit einer Spange ("Brackets", wie bei Teenies...) "bearbeiten". Dort steht der untere Fangzahn ganz genau neben dem oberen, innen. Er drückt auch auf den Gaumen. Deshalb muss unbedingt seine Position verbessert werden. Mit den Brackets wird die Lücke im Oberkiefer hinter dem Fangzahn vergrößert, der nächste Schritt ist eine Art Schiene, die den unteren dann nach außen drückt.


    Die ganze Prozedur ist für meine Hündin - überhaupt nicht schlimm! Sie musste bis jetzt einmal für die Brackets leicht sediert werden, das Nachstellen ging super schnell und einfach, und nächste Woche wird sie noch einmal sediert, um die Schiene zu setzen. Es ist wirklich bei weitem nicht so schlimm, wie ich es mir vorgestellt habe! Der Hund hat damit echt kein Thema, fummelt nicht rum, ist nicht deprimiert, sie spielt sogar mit Zerrspielzeug mit mir (bin halt etwas vorsichtiger, damit das nicht in den Brackets hängenbleibt).
    Und es ist definitiv wichtig, dass der Zahn da wegkommt, denn ein Loch im Gaumen ist wirklich extrem schlecht! Das hat nix mit "kleine Makel sind lustig" zu tun.


    Also ich möchte dir nur die Sorgen nehmen. Wenn du bei der TiHo Hannover bist und/oder auch eine Zweitmeinung eines Zahn-TA einholen kannst, werden die dir schon sagen, was noch geht. Es ist für die Hunde keine Katastrophe! Und bei so einem kleinen Hund würden sich auch die Kosten im Rahmen halten. Bei meiner waren so ca. 1000 Euro geplant, aber wie gesagt, es ist auch ein schlimmerer Fall und ein größerer Hund.


    Viele Grüße
    Silvia

  • Ich dachte, du wüsstest den Verein nicht. Es geht doch im Momemt nicht darum, wer die Ahnentafel nach dem Tod bekommt. Das sind ja hoffentlich noch ein paar Jährchen. Die Ahnentafel brauchst du doch zur Zuchtzulassung schon.

  • Da angegeben wird, dass der Welpe auch zur Zucht eingesetzt werden kann, habe ich wenn dieses nicht der Fall ist einen Anspruch auf Preisminderung.

    Nunja... der "Verein" schein ja recht dubios zu sein, wenn bei der ZZL die "Richter" sagen, der hat zwar einen leichten Rückbiss, aber ist so ein nettes Kerlchen, der darf trotzdem in die Zucht, dann ist er offiziell "zuchttauglich".

    Die Ahnentafel ist Eigentum des Vereins der sie ausgestellt hat und somit nur eine Leihgabe, sie muss beim versterben des Tieres abgegeben und entwertet werden.

    Die AT ist Eigentum des Zuchtbuchführenden Vereins, das ist richtig. Aber dennoch gehört sie zum Hund bzw dessen Eigentümer!

  • Ich habe den Freund einer Bekannten angerufen und ihm den Kaufvertrag vorgelesen. Da angegeben wird, dass der Welpe auch zur Zucht eingesetzt werden kann, habe ich wenn dieses nicht der Fall ist einen Anspruch auf Preisminderung. Dieses ist aber erst bei der Zuchttauglichkeitsprüfung festzustellen. Bis dahin habe ich keinen Anspruch auf irgendwelche Minderungen.

    Was heißt denn "darf zur Zucht eingesetzt werden"? Man darf mit jedem Hund züchten, ob griechischer Senfhund oder Rassehund mit VDH-Papieren. "Zucht" ist nämlich gesetzlich nicht genau definiert und unterliegt keinen Beschränkungen. Wenn ich der Meinung bin, ich züchte mit meinem bunten Bauernhofmix, dann kann ich auch sagen "darf zur Zucht eingesetzt werden". Solange ich nicht sage, der Hund wird die Zuchtzulassung im SV bekommen, kann ein Welpenkäufer ja auch damit machen, was will. Und wenn es die Zucht (mir ist schon klar, "Zucht") mit einem anderen Mix ist. Oder steht da genauer, in welchem Verein mit welchen Papieren?


    Ansonsten ist ein Hund, genauso wie alles andere, so viel wert wie jemand dafür bezahlt.

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