18 Wochen alt und einen miesen Rückbiss...

  • Ich finde den Rückbiss auch sehr gering, vllt. verwächst sich das wirklich noch - kenn mich damit aber nicht aus.

  • Eigentlich ist es gar nicht soooo schwer:

    Lass mal Deine Überheblichkeit, steht Dir nicht gut.......


    Mal abgesehen davon, dass das kein regulärer Rückbiss ist, ist das:



    Im KV steht der Mangel drin, die "Züchterin" kann also beweisen, dass die Käuferin von dem Mangel wußte und ihn trotzdem zu dem im Vertrag sicher auch erwähnten Kaufpreis erworben hat.


    IM KV steht KEINE GARANTIE, dass der Rückbiss sich zurückbilden wird!


    Wollte die Käuferin Ansprüche geltend machen können, hätte IM KAUFVERTRAG eine entsprechende Garantie stehen müssen. Was sie mündlich gesagt haben soll, ist ziemlich irrelevant, da lässt es sich leicht rausreden. Von "Habe NIE etwas derartiges gesagt" bis hin zu "Könnte sein, dass es sich verwächst" (Womit es dabei bleibt, dass die TE den Hund MIT BEKANNTEM MANGEL gekauft hat.

    komplett falsch:


    Um Dichmal aufzuklären:


    DerZüchter notiert am Tag des Verkaufs
    denRückbiss/Mangel und die dadurch erfolgte
    Kaufpreisminderungim Kaufvertrag.
    Dazunoch ein Vermerk, dass die AT
    kostenfreizugeschickt wird.
    Dassind Mindestvoraussetzungen,
    um alsZüchter auf der rechtlich,
    sicherenSeite zu sein.


    Indiesen Fall, hätte die Käuferin keinen
    Anspruchauf Gewährleistung, sprich
    Kaufpreisminderung, weil der Mangel
    beseitigt wurde per Minderung.


    Nurder Zusatz fehlt.


    Im Fallder TE erfolgte im KV nur die Notiz,
    dassein Rückbiss vorhanden sei, ohne aber
    einen Vermerk,wie dieser Mangel beseitigt
    wurde,darauf aber genau besteht ein Anspruch.
    Geregeltim Verbrauchsgüterkauf und
    Gewährleistungsrecht.


    Warumder Anspruch bestehen bleibt,
    habeich bereits eingehend erläutert:
    alleinder Verweis auf einen Mangel
    entbindetnicht, den Mangel zu beseitigen:
    dazuschreibt das Gesetz 3 Möglichkeiten
    vor:Rücktritt, Minderung, Umtausch vor.
    Imspeziellen Fall käme nur Minderung
    desPreises in Frage, es handelt sich
    ja umein Lebewesen.
    Habeich alles so oder so auch geschrieben.


    Ichhabe mich mit der Materie zwangsläufig,
    eingehendbefassen müssen.
    Dukannst Dir aber gerne Rechtssicherheit
    holen,falls Du alles anzweifelst.


    Leiderhabe ich keine Zeit, die Gesetze raus
    zusuchen, vielleicht hat sie jemand an der
    Hand oderDu schaust selber mal nach.
    Vielleichtist es aber auch so verständlich.

  • Auch, wenn Du´s noch so oft wiederholst, wird es nicht wahrer...Im übrigen bist Du, @Sarah1 die einzige, die Seitenlang geschrieben hat, dass der Rückbiss "schlimm" wäre und sich keinesfalls regulieren könnte.......

  • Ich finde jetzt die Hetzerei gegen die Züchterin nicht in Ordnung. Sie hat den Mangel eingestanden. Das ist schon mal viel mehr, als mancher Züchter tut.


    Unfehlbar sind wir alle nicht und sie darf auch mal vergessen es im Kaufvertrag festzuhalten.


    Wenn ein freundlicher Kontakt zu der Züchterin besteht, so würde ich den jetzt nicht zerstören, sondern aufrecht erhalten und eben das eine Jahr abwarten, wie letztendlich das Gebiss wirklich aussieht.

  • Ich hatte die Zeit und mußte auch nicht suchen ...

    Und nun?


    Im Kaufvertrag steht, daß der Hund einen Rückbiss hat, somit war es der Käuferin klar und sie hat keinen Anspruch auf Gewährleistung irgend einer Art.


  • Da will man es richtig machen und keinen Hund vom Polenmarkt kaufen und dann ist man so naiv und dumm und fällt trotzdem rein...

    Wie hast du denn nach einem Züchter gesucht?
    Hast du schon mal nach dem Namen der Züchterin gegoogelt? Dabei erfährt man dann in welchem Verein sie Züchtet, oder auch wieviele Würfe sie so hat.

  • Ich finde jetzt die Hetzerei gegen die Züchterin nicht in Ordnung. Sie hat den Mangel eingestanden. Das ist schon mal viel mehr, als mancher Züchter tut.


    Unfehlbar sind wir alle nicht und sie darf auch mal vergessen es im Kaufvertrag festzuhalten.


    Wenn ein freundlicher Kontakt zu der Züchterin besteht, so würde ich den jetzt nicht zerstören, sondern aufrecht erhalten und eben das eine Jahr abwarten, wie letztendlich das Gebiss wirklich aussieht.

    Was heißt hier Hetzerei?


    Es wurde geschrieben, dass die Züchterin nicht mehr ans Telefon geht, dass sie gesagt hat, die Besitzerin hätte eh Nichts schriftlich ect...
    also nach freundlichem Kontakt und nach einem seriösem Züchter hört sich das bei bestem Wille nicht an.
    Das hat die TE selbst geschildert.


    Das hat mMn nichts mit Hetzerei zu tun - das sind Fakten, die interpretiert werden können..

  • IM KV steht KEINE GARANTIE, dass der Rückbiss sich zurückbilden wird!


    Wollte die Käuferin Ansprüche geltend machen können, hätte IM KAUFVERTRAG eine entsprechende Garantie stehen müssen.

    Wollte schnell das noch mal aufgreifen:


    Es geht um die Mängelhaftung die über die Gewährleistung geht
    und die ist vom Gesetz vorgeschrieben, so wie ich bereits grob
    erklärte.
    Garantie besteht zusätzlich zur Gewährleistung und auf die Funktionalität
    des Tieres gerichtet und genau das tut es, auch mit Rückbiss.


    Nur Dinge wie Garantie und Gewährleistung sind völlig deplaziert im KV,
    der sollte so etwas nicht abhandeln, das macht schon das Gesetz.

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