18 Wochen alt und einen miesen Rückbiss...
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Ich finde den Rückbiss auch sehr gering, vllt. verwächst sich das wirklich noch - kenn mich damit aber nicht aus.
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Hi
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Eigentlich ist es gar nicht soooo schwer:
Lass mal Deine Überheblichkeit, steht Dir nicht gut.......
Mal abgesehen davon, dass das kein regulärer Rückbiss ist, ist das:
Im KV steht der Mangel drin, die "Züchterin" kann also beweisen, dass die Käuferin von dem Mangel wußte und ihn trotzdem zu dem im Vertrag sicher auch erwähnten Kaufpreis erworben hat.
IM KV steht KEINE GARANTIE, dass der Rückbiss sich zurückbilden wird!
Wollte die Käuferin Ansprüche geltend machen können, hätte IM KAUFVERTRAG eine entsprechende Garantie stehen müssen. Was sie mündlich gesagt haben soll, ist ziemlich irrelevant, da lässt es sich leicht rausreden. Von "Habe NIE etwas derartiges gesagt" bis hin zu "Könnte sein, dass es sich verwächst" (Womit es dabei bleibt, dass die TE den Hund MIT BEKANNTEM MANGEL gekauft hat.
komplett falsch:
Um Dichmal aufzuklären:
DerZüchter notiert am Tag des Verkaufs
denRückbiss/Mangel und die dadurch erfolgte
Kaufpreisminderungim Kaufvertrag.
Dazunoch ein Vermerk, dass die AT
kostenfreizugeschickt wird.
Dassind Mindestvoraussetzungen,
um alsZüchter auf der rechtlich,
sicherenSeite zu sein.Indiesen Fall, hätte die Käuferin keinen
Anspruchauf Gewährleistung, sprich
Kaufpreisminderung, weil der Mangel
beseitigt wurde per Minderung.Nurder Zusatz fehlt.
Im Fallder TE erfolgte im KV nur die Notiz,
dassein Rückbiss vorhanden sei, ohne aber
einen Vermerk,wie dieser Mangel beseitigt
wurde,darauf aber genau besteht ein Anspruch.
Geregeltim Verbrauchsgüterkauf und
Gewährleistungsrecht.Warumder Anspruch bestehen bleibt,
habeich bereits eingehend erläutert:
alleinder Verweis auf einen Mangel
entbindetnicht, den Mangel zu beseitigen:
dazuschreibt das Gesetz 3 Möglichkeiten
vor:Rücktritt, Minderung, Umtausch vor.
Imspeziellen Fall käme nur Minderung
desPreises in Frage, es handelt sich
ja umein Lebewesen.
Habeich alles so oder so auch geschrieben.Ichhabe mich mit der Materie zwangsläufig,
eingehendbefassen müssen.
Dukannst Dir aber gerne Rechtssicherheit
holen,falls Du alles anzweifelst.Leiderhabe ich keine Zeit, die Gesetze raus
zusuchen, vielleicht hat sie jemand an der
Hand oderDu schaust selber mal nach.
Vielleichtist es aber auch so verständlich. -
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Ich finde jetzt die Hetzerei gegen die Züchterin nicht in Ordnung. Sie hat den Mangel eingestanden. Das ist schon mal viel mehr, als mancher Züchter tut.
Unfehlbar sind wir alle nicht und sie darf auch mal vergessen es im Kaufvertrag festzuhalten.
Wenn ein freundlicher Kontakt zu der Züchterin besteht, so würde ich den jetzt nicht zerstören, sondern aufrecht erhalten und eben das eine Jahr abwarten, wie letztendlich das Gebiss wirklich aussieht.
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Ich hatte die Zeit und mußte auch nicht suchen ...
Zitat
II. Ansprüche bei Mängeln
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Gewährleistung
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Rechts-und Sachmängeln zu verschaf-
fen (§ 433 Bürgerliches Gesetzbuch = BGB). Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, finden die
gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung. Übergibt der Verkäufer dem Käufer eine fehlerhafte
Ware, so ist nicht ordnungsgemäß geleistet worden.
1)
Was ist ein Mangel?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Ware von dem Zustand abweicht,
den die Parteien bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben („Abweichung der Soll -Beschaffenheit von der Ist -Beschaffenheit“). Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so muss die Sache für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart geeignet sein beziehungsweise die für eine entsprechende Sache übliche Beschaffenheit aufweisen. Mängel sind beispielsweise technische Defekte oder die Eigenschaft als Unfallfahrzeug bei einem ohne entsprechenden Hinweis verkauften Gebrauchtwagen. War beiden Seiten klar, dass die Sache nicht oder nur eingeschränkt funktionstüchtig ist, so stellt dies hingegen keinen Mangel dar.Und nun?
Im Kaufvertrag steht, daß der Hund einen Rückbiss hat, somit war es der Käuferin klar und sie hat keinen Anspruch auf Gewährleistung irgend einer Art.
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Da will man es richtig machen und keinen Hund vom Polenmarkt kaufen und dann ist man so naiv und dumm und fällt trotzdem rein...Wie hast du denn nach einem Züchter gesucht?
Hast du schon mal nach dem Namen der Züchterin gegoogelt? Dabei erfährt man dann in welchem Verein sie Züchtet, oder auch wieviele Würfe sie so hat. -
Ich finde jetzt die Hetzerei gegen die Züchterin nicht in Ordnung. Sie hat den Mangel eingestanden. Das ist schon mal viel mehr, als mancher Züchter tut.
Unfehlbar sind wir alle nicht und sie darf auch mal vergessen es im Kaufvertrag festzuhalten.
Wenn ein freundlicher Kontakt zu der Züchterin besteht, so würde ich den jetzt nicht zerstören, sondern aufrecht erhalten und eben das eine Jahr abwarten, wie letztendlich das Gebiss wirklich aussieht.
Was heißt hier Hetzerei?
Es wurde geschrieben, dass die Züchterin nicht mehr ans Telefon geht, dass sie gesagt hat, die Besitzerin hätte eh Nichts schriftlich ect...
also nach freundlichem Kontakt und nach einem seriösem Züchter hört sich das bei bestem Wille nicht an.
Das hat die TE selbst geschildert.Das hat mMn nichts mit Hetzerei zu tun - das sind Fakten, die interpretiert werden können..
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Na ja, wenn man das hier so durch liest: der Hunde wurde so gekauft und bezahlt und jetzt stellt man Ansprüche.
Irgendwann geht einem da auch die Geduld aus.
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IM KV steht KEINE GARANTIE, dass der Rückbiss sich zurückbilden wird!
Wollte die Käuferin Ansprüche geltend machen können, hätte IM KAUFVERTRAG eine entsprechende Garantie stehen müssen.
Wollte schnell das noch mal aufgreifen:
Es geht um die Mängelhaftung die über die Gewährleistung geht
und die ist vom Gesetz vorgeschrieben, so wie ich bereits grob
erklärte.
Garantie besteht zusätzlich zur Gewährleistung und auf die Funktionalität
des Tieres gerichtet und genau das tut es, auch mit Rückbiss.Nur Dinge wie Garantie und Gewährleistung sind völlig deplaziert im KV,
der sollte so etwas nicht abhandeln, das macht schon das Gesetz. -
Irgendwann geht einem da auch die Geduld aus.
Da hast Du Recht, vor allem, wenn einem mit merkwürdigen Ausreden die Ahnentafel verweigert wird, die die Züchterin ja angeblich hat.
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