Genf lehnt Kampfhundeverbot ab!!!

  • Das ist mal eine gute Regelung, das müsste es hier wirklich auch geben. :bindafür: Finds nur schade, dass weiterhin ein Zuchtverbot gilt...


    Liebe Grüße

  • Zitat

    Finds nur schade, dass weiterhin ein Zuchtverbot gilt...


    Liebe Grüße


    Das stimmt "so" aber nicht!


    16.03.2004 Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde teilweise erfolgreich
    Aktenzeichen: 1 BvR 1778/01


    Hier ein Ausschnitt:


    nachzulesen unter : http://www.bundesverfassungsge…tteilungen/bvg04-031.html


    Danach kann es "kein generelles Zuchtverbot" geben.
    Allerdings können die Bedingungen so gestaltet werden, dass sie niemand erfüllen kann.


    Ich sag's ja, "Bananenrepublik".

  • Ja,


    da helf mir doch bitte mal einer auf die Sprünge. Wenn ich als Vergleich das Landeshundegesetz NRW nehme, was ist denn da soviel anders in der Schweiz?


    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:

  • Zitat

    Ja,


    da helf mir doch bitte mal einer auf die Sprünge. Wenn ich als Vergleich das Landeshundegesetz NRW nehme, was ist denn da soviel anders in der Schweiz?


    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:


    Weniger koruppte Politiker und seriöse Medien. Außerdem setzten die Schweizer ihre Gesetze wohl konsequenter durch.


    Nimm Banana Germany als Beispiel.


    Es ging in Hamburg los, weil eine Person, die schon wegen Gewaltverbrechen mehrfach vorbestraft war, nicht kontrolliert wurde. Genauer gesagt: Nach dem damaligen "Gefahren-Abwehr-Gesetz" hatte der Mann Haltungsauflagen (MK und Leine), deren Einhaltung nie kontrolliert wurde.


    Heute haben wir Landeshundegesetze, Landeshundeverordnungen und die "Tierschutz- Hundeverordnung". Die Einhaltung der Bestimmungen wird aber nicht kontrolliert. MK- und Leinenpflicht ja, der Rest- NEIN.
    Versuche mal in Düsseldorf (NRW- Landeshauptstatt) die Nichteinhaltung von Bestimmungen nach der Tierschutz- Hundeverordnung (immerhin Bundesrecht) anzuzeigen. Dazu musst Du eine schriftliche Anzeige mit allen relevanten Daten (Ausgangszeiten, Ausgangsdauer, Zeugen, Hunderasse unsw.) beim OA einreichen. Mit viel Glück geht der Außendienst 1X dort vorbei und geht genauso schnell wie er gekommen ist, auch wieder wenn das Tier keine Misshandlungsspuren aufweist.


    Da ist man in der Schweiz nicht so knickerig. Wer gegen das TSG verstößt ist die Tiere los. Punkt.

  • Also,


    meine Frage hast Du ja eigentlich damit nicht beantwortet, aber vielleicht nicht so wichtig. Wenn ich mit Deinem Eingangsbeitrag vergleiche, heißt das also, dass die riesige Scheibe die sich unsere geliebte "Bananenrepublik Deutschland" noch abschneiden kann nur dieser Punkt ist:


    Zitat

    Da ist man in der Schweiz nicht so knickerig. Wer gegen das TSG verstößt ist die Tiere los.


    Die anderen Punkte berühren dich gar nicht?

      Das in der Schweiz nur ein Exemplar der als gefährlich eingestuften Rassen pro Haushalt gehalten werden darf,
      das zwingend sterilisiert werden soll,
      das die Zucht der gefährlichen Rassen und ihre Kreuzung mit Artgenossen verboten sind wie in "Bananenrepublik Deutschland",
      das eine Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum für gefährliche Hunderassen vorgesehen und es keine Maulkorbbefreiung geben soll.


    Jetzt bin ich in Erinnerung an Deine früheren Beiträge also ziemlich erstaunt. Wenn Du dir mal die Hundegesetze der anderen Kantone, und den Vorschlag der Bestimmungen des Bundes (Schweiz) für eine schweizerische Gesamtlösung rein ziehst, dann wärst Du als Kampfhundbesitzer bestimmt froh in Deiner "Bananenrepublik Deutschland" leben zu können.


    Ich hatte nach Deinem Beitrag gehofft, dass es ein bisschen besser wird in der Schweiz. Echt schade, aber so sind sie halt, die unterschiedlichen Erwartungshaltungen.


    Gruß
    Herbert & Bellini :evil:


    PS: Mal einen Klecks OT. Solltest vielleicht über Deine "Bananenrepublik Deutschland" nicht so schimpfen, lebst als EU-Bürger doch gut da drin, oder...

  • Zitat

    Das in der Schweiz nur ein Exemplar der als gefährlich eingestuften Rassen pro Haushalt gehalten werden darf,

    ....und in "BD" gehalten werden kann (Hundesteuer) und nur "einer" geführt werden darf.


    Zitat

    das zwingend sterilisiert werden soll,

    nicht im Kanton Genf...in "BD" jede private Vermehrung und weitergabe verboten ist.


    Zitat

    das die Zucht der gefährlichen Rassen und ihre Kreuzung mit Artgenossen verboten sind wie in "Bananenrepublik Deutschland",


    Außer Genf (Schweiz) und Sachsen Anhalt & Niedersachsen (BD), wobei ein Gesetz in SA in den Startlöchern steht und verabschiedet werden wird.


    Zitat

    das eine Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum für gefährliche Hunderassen vorgesehen und es keine Maulkorbbefreiung geben soll.

    ..wie in Bayern; ich zitiere: .."deren Gefährlichkeit unwiderruflich vermutet wird".


    Zitat

    etzt bin ich in Erinnerung an Deine früheren Beiträge also ziemlich erstaunt. Wenn Du dir mal die Hundegesetze der anderen Kantone, und den Vorschlag der Bestimmungen des Bundes (Schweiz) für eine schweizerische Gesamtlösung rein ziehst, dann wärst Du als Kampfhundbesitzer bestimmt froh in Deiner "Bananenrepublik Deutschland" leben zu können.


    Warum? Ist hier irgendwas anders?


    Zitat

    Ich hatte nach Deinem Beitrag gehofft, dass es ein bisschen besser wird in der Schweiz. Echt schade, aber so sind sie halt, die unterschiedlichen Erwartungshaltungen.


    Welche Erwartungen? Für die "Kampfi's" ist der Zug abgefahren, überall, außer in Dänemark. Die Leute sind einfach zu bequem, zu feige und zu dumm. Überall.
    Wenn selbst die Liebhaber dieser Rasse sagen: Nö, ist mir zu teuer, kein Bock auf Probleme, was soll dann noch werden?

  • Laut meiner Information, darf man nicht ohne weiteres mit einem Kampfhund nach Dänemark einreisen.


    Also auch nicht alles so perfekt.


    LG
    ulli

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