hundehaltung nur mündlich erlaubt! hund weg oder kündigung!

  • hallo ich bin im juni 2005 mit meinem staff mix in meine jetzige
    wohnung eingezogen.
    die haltung meines hundes wurde jedoch nur mündlich genehmigt
    und nicht im mietvertrag festgehallten.
    mittlerweile habe ich mich von meiner freundin getrennt und meine maus ist vor 2 wochen zu ihr gezogen.
    kurz darauf bekam ich meine borderhündin und einen tag später ein schreiben vom rechtsanwalt meiner vermieterin
    ich solle meinen "hoch agressiven kampfhund" :lol: bis zum 28.02.07
    aus meiner wohnung entfernen. :shock:
    was nun???? der staff ist ja nun bei meiner ex aber ich hab ja jetzt den border welpen.
    kann mir die wohnung gekündigt werden??????
    immerhin wusste meine vermieterin von meinem hund und sie hat ihn täglich gesehen da sie ja nix anderes zu tun hat als am fenster zu sitzen.
    gibt es sowas wie ein stillschweigendes einverständniss?
    ich hoffe ihr könnt mir helfen.

  • warum hast du es denn nicht schriftlich festgehalten?das ist so ziemlich das dümmste was eiem passieren kann,denn so hast du gar nichts gegen sie in die hand es sei denn du hast zeugen?!?sollst du denn jetzt aus der wohnung raus weil sie denkt dass der"kampfhund"bei dir ist oder wegen dem border?
    und soweit ich weiß hättest du dir für den neuen hund selbst wenn du ne schriftliche hättest eine neue erlaubnis holen müssen wenn die andere nur auf den ersten hund bezogen war.

  • Ohne etwas schriftliches sieht es schlecht aus. Es kommt jetzt erst einmal darauf an was im Mietvertrag steht. Wenn generell die Hundehaltung veroten ist sieht es noch schlechter aus. Folgende Möglichkeiten sollten bleiben ...


    1. Ein nettes Gespräch mit Deiner Vermeterin (und anwesenden Welpen) führen. Wenn man vernünftig mit den Leuten spricht und noch dazu so ein kleiner Kerl dabei ist können Herzen aufweichen. Wenn Sie jetzt (erneut) Ja" sagt ... schriftlich fixieren!


    2. Wenn die Hundehaltung zwar generell verboten ist, aber ein weiterer Hund (schon länger) in der Hausgemeinschaft vorhanden ist kann man evtl. auch damit argumentieren.


    3. Wenn das alles nichts bringt und Sie auf Ihrem Standpunkt verharrt wirst Du entweder den Welpen abgeben müssen oder Euch eine neue Bleibe suchen müssen. Der Vermieter hat in Sachen Heimtierhaltung leider die besseren Karten ...


    RtR

  • Hi Igel :winken: ,


    ...mal andersrum gefragt.


    Steht im Mietvertrag drin, dass Hundehaltung nicht erlaubt ist?


    So ging und das mal.


    Unsere Vermieter hatten mündlich zugesagt, dass wir einen Hund halten dürfen.
    Dann hat der Suffkopp von Hausmeister blöd rumgemacht und die Wohnbaugesellschaft wollte mitziehen.
    Weil aber im Mietvertrag nicht explizit ein Tierhalteverbot festgehalten
    war, konnten wir unseren Brummel behalten. :zunge:


    liebe Grüsse ... Patrick

  • Solltest vielleicht mal beim Mieterschutzbund nachfragen. Ich könnte mir vorstellen das nach einer Zeit des Duldens - eine Art Gewohnheitsrecht greift.


    Wie gesagt einfach mal beim Mieterschutzbund nachfragen.

  • Ich würde auch zuerst mal ein freundliches Gespräch mit dem Vermieter suchen und dann weiter sehen.
    Sollte Tierhaltung explizit verboten sein, dann hast Du schlechte Karten und bist auf einen gutgestimmten Vermieter angewiesen.


    LG
    Ulli

  • also sie weiss das ich den border habe
    die erlaubniss bezog sich auf den staff bzw. hundehaltung allgemein.
    wir haben es nicht schriftlich festgehalten da sie mich schon kannte als ich noch ein baby war.
    nun hab ich den salat.
    sie begründet es damit das sie eine leerstehende wohnung im haus
    nicht vermieten kann da interessenten angst vor hunden und deren im hausflur befindlichen haaren hat.
    ein gespräch hat keinen sinn das hab ich schon versucht und ich bekam zur antwort das wir nur noch über den anwalt miteinander reden.
    ich muss dazu sagen die dame ist 85 und hat auch sonst ansichten wie in der nachkriegszeit.
    ein herz mit einem welpen erweichen?
    das geht auch nur wenn eins vorhanden ist.

  • Meine Schwiegereltern haben selbst vermietet - ein Gewohnheitsrecht zu begründen ist nicht so einfach. Und schon gar nicht bei der Heimtierhaltung. Das ist einer der wenigen Punkte wo Vermieter noch am längeren Hebel sitzen.


    RtR

  • Hallo,


    Zitat

    kurz darauf bekam ich meine borderhündin und einen tag später ein schreiben vom rechtsanwalt meiner vermieterin


    :?: einen Tag nachdem Dein Wauz bei Dir eingezogen? Da mahlen die Mühlen aber schnell..... aber das es sich um einen hochagressiven Kampfund handeln soll ist ja interessant - das würde ich aber erstmal widerlegen.


    Setzt doch ein Schreiben an den RA auf und erkläre die Sachlage aus Deiner Sicht (vorher schon Hundi der mit in der Whg. lebt etc.) setze das Schreiben sachlich und freundlich auf. (Notfalls durch einen RA-falls DU Rechtschutzversichert bist) oder Mieterschutzbund (falls Du Mitglied bist)


    Da Du ja leider nichts schriftliches hast ist es wirklich fraglich ob Du den Hund weiter in der Wohnung behalten darfst. Die VM kann verlangen das Du den Wauz abgibst.


    Wie gesagt reagiere erstmal auf das Schreiben und schau was dann kommt. Vielleicht solltest Du schon einmal nach einer anderen Wohnung schauen wo Dein Wauz erwünscht ist. Wäre bestimmt die Beste Lösung.


    LG und viel Glück

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