Was wird ersetzt?

  • Mal angenommen ich hab einen Rassehund, der recht teuer war.


    Nun wird mein Hund, der an der Leine ist, von einem anderen, der vom Besitzer abgeleint wurde, angegriffen und tödlich verletzt.


    Bezahlt dann die Haftpflicht des anderen den materiellen "Wert" des Hundes, den Kaufpreis an sich?


    Klar ein Hund ist nicht zu ersetzen, bitte diese Frage nun auch nicht falsch verstehen.


    Wir hatten bei uns nun halt so einen Fall, und ich hab mich halt nun mal gefragt was wäre wenn? Jemand hat wirklich ewig auf Rasse XYZ gespart und dann sowas? Mal von dem nicht ersetzbaren Verlust des Hundes abgesehen....


    Hoffe nun wirklich dass meine Frage nicht falsch verstanden wird ;-)

    • Neu

    Hi


    hast du hier Was wird ersetzt?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Hallo,


      Naja, irgendwie finde ich die Fage schon etwas....naja!
      Aber mal davon abgesehen, denke ich das im normal Fall der "Kaufpreis" nicht ersetzt wird.
      Gut, es mag sein, das so etwas vor Gericht ausgefochten wird, aber ob dann der eigentliche "Kaufpreis" erstattet wird-wage ich zu bezweifeln.
      Ich gehe mal davon aus, das ein Schadensersatz bezahlt werden muss, aber ob der höher oder eher niedriger ausfällt ist wahrscheinlich von Gericht zu Gericht unterschiedlich!

    • aber schadenERSATZ sollte doch im normalfall so hoch sein, daß man den schaden ERSETZEN kann... also gleichwertig... somit wird soviel gezahlt werden, um sich einen gleichwertigen anzuschaffen...


      schwierig wirds, wenn es ein erfolgreicher hund auf ausstellungen und in der zucht ist... den wert zu beziffern zum einen und zum anderen, einen gleichwertigen ersatz zu bekommen....


      ich möchte NIE in diese situation kommen... für mich ist mein hund unbezahlbar... :love:

    • Heute hat man doch schon Probleme,die kompletten Tierarztkosten ersetzt zu bekommen, wenn der Hund dann doch stirbt. Da wird dann auch unterschieden zwischen Rassehunden und Mischlingen. "Ob sich die Behandlung überhaupt lohnt"...


      An Deiner Stelle würde ich einen Versicherungsfachmann fragen!


      Gruß
      hamster

    • Zitat

      Hallo,


      Naja, irgendwie finde ich die Fage schon etwas....naja!
      Aber mal davon abgesehen, denke ich das im normal Fall der "Kaufpreis" nicht ersetzt wird.
      Gut, es mag sein, das so etwas vor Gericht ausgefochten wird, aber ob dann der eigentliche "Kaufpreis" erstattet wird-wage ich zu bezweifeln.
      Ich gehe mal davon aus, das ein Schadensersatz bezahlt werden muss, aber ob der höher oder eher niedriger ausfällt ist wahrscheinlich von Gericht zu Gericht unterschiedlich!


      Wie schon gesagt war nur eine Frage, ich wollte eine fachliche Meinung haben, keine Wertung. :gut:


      Nochmal der Hinweiss dass einen Hund an sich als Freund und Begleiter nichts und niemand ersetzen kann.

    • hallo
      naja wir hatten einefall dass mein freund dem hund meiner schwester beim toben das bein brach und die haftpflicht hat denn nur ein großteil der arztkosten gezahlt ich denke dass es in deinem fall das gleiche sein müsste.
      hoffe ich konnte helfen

    • Na,
      das solltest Du mal lieber ins JuraForum stellen. Ich denke hier ist keine Tierliebe angesagt sondern Gesetzeskunde. Da bekommst Du dann auch eine gute Antwort.


      Gruß
      Herbert & Bellini :evil:


      PS: Das ist halt unter anderem der Vorteil eines Hundes aus dem Tierheim, die Anschaffungskosten sind Peanuts, abgesehen von der guten Tat für den Tierschutz.

    • Zitat

      Das ist halt unter anderem der Vorteil eines Hundes aus dem Tierheim


      Und der Nachteil? Dass wirkliche Rassen aussterben wenn nicht mehr gezüchtet würde. Der Akita-Inu und der Shiba-Inu sind nur zwei stellvertretende Beispiele dafür. Diese waren in den 1960er Jahren bis auf ganz wenige Exemplare von der Bildfläche verschwunden. Nicht immer nur alles durch die rosarote Tierschützerbrille betrachten, so löblich der Tierschutzgedanke an sich auch ist.


      Um auf die Kernfrage zurückzukehren ... wenn der gegnerische Hundehalter "arm dran" ist und nicht versichert ist bricht das Gedankenspiel hier ab. Einem nackten Menschen kann man nicht in die Tasche greifen.


      Ist ein gewisses Vermögen da oder der gegnerische Hundehalter versichert stehen die Chancen besser. Aber auch hier ist es wie oftmals im Recht - Richter, 5 Meinungen. Die eine Fraktion bejaht das dahingehend dass der komplette Kaufpreis bezahlt werden muss. Die andere Ecke ist der Meinung dass der "Zeitwert" ausreichend ist.


      Sollte man versuchen sich mit der gegnerischen Versicherung aussergerichtlich zu eingen, z.B. bei einem Vergleich, dann wird diese niemals den einstmaligen kompletten Kaufpreis erstatten wollen. Deren Argumentation: "Die Sache war ja schon über einen Zeitraum X in Benutzung".


      Egal wie man es dreht und wendet - in dem Fall ist man immer "beschissen" dran.


      RtR

    • Zitat

      Na,
      das solltest Du mal lieber ins JuraForum stellen. Ich denke hier ist keine Tierliebe angesagt sondern Gesetzeskunde. Da bekommst Du dann auch eine gute Antwort.


      Gruß
      Herbert & Bellini :evil:


      PS: Das ist halt unter anderem der Vorteil eines Hundes aus dem Tierheim, die Anschaffungskosten sind Peanuts, abgesehen von der guten Tat für den Tierschutz.


      Ich pick mir mal deins raus. Es geht hierbei nicht um mich, meine beiden Hunde ( ja ein Rassehund und ja auch ein Hund vom französischen Tierschutz) sind munter und zufrieden, gott sei dank. Ich würde da auch keinen Unterschied zwischen meinen Hunden machen, sowas wäre bei beiden gleich schlimm für mich.


      Es geht um eine Bekannte, deren Rassehund von einem SOKA derb angriffen und verletzt wurde, da hat sie mir halt diese Frage gestellt. Ja und da es mich dann halt auch interessiert hat und ich ihr darauf nun nicht wirklich antworten konnte, dachte ich ich stell die Frage mal hier ein, weil hier ja so viele nette Mitglieder sind. :gut:

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