HILFE!!! Hundehaltung verboten!!!
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Gast10775 -
27. Januar 2007 um 22:56
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@Biber kann dir nur recht geben.
Auch wir sind Vermieter, haben soeben einem Ehepaar mit neunjährigen Knaben den Hund gestattet. Sie sind sehr verantwortungsbewusst.
Aber, wir haben noch einen Vermieter, der soll ja rausgehen, er setzt einfach über alles hinweg. Nun hat er noch die Zahlung eingestellt.
Er hat sich einfach einen Hund her ohne nachzufragen, und wir als Mieter sind in der Beweispflicht, dass er einen Hund hat.
Denn offiziell ist dieser Hund nur zu Besuch da, da wir nicht im gleichen Haus wohnen und der Hund nicht gemeldet ist.
Man lässt immer mit sich reden denke ich mal, hat es lieber vorher gefragt zu werden, als einfach überfallen zu werden. Da ist das Vertrauensverhältnis hin.Aber, da ist immer noch das kleine Baby.
Tine -
29. Januar 2007 um 16:38
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HILFE!!! Hundehaltung verboten!!! - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Zitat
Also, auch bei Verbot von Hundehaltung kannst du, in einigen Bundesländern einen Hund halten und zwar einen Yorkie oder einen anderen kleinen Hund, diese zählen nämlich nicht zu den Hunden (zumindest nicht vor manchen Gerichten) sondern zu den Kleintieren, wie Hasen und Meerschweinchen. l
Das Urteil will ich sehen.
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Sorry, aber das kann ich mir auch nicht vorstellen.
Hund ist nun mal ein Haustier!!!LG
Swenja -
Zitat
Das Urteil will ich sehen.
Stimmt: aber: vor einigen Wochen wurde in einer Fernsehsendung (Höllische Nachbarn???) darüber berichtet: da Yorkshire-Hund nun mal kleinwüchsig sind, zählen sie zwar zu den HUnden, von der Größe her sind sie jedoch als "Meerschweinchen" einzuordnen. Urig, aber wahr!!!
Gruß
Kikibalu
Habe gerade noch folgendes gefunden: http://www.handelsblatt.immowelt.de/recht/index.as…Gid=urteil_tier -
Sauberes Urteil,
dem Richter wünsche ich mal von einem Yorkshire-Terrier gebissen zu werden. Dann hoffentlich richtig, damit es sich lohnt.Bin mal gespannt wie er dann das Urteil begründen will.
Schönen tag noch
- Vor einem Moment
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Zitat
Sauberes Urteil,
dem Richter wünsche ich mal von einem Yorkshire-Terrier gebissen zu werden. Dann hoffentlich richtig, damit es sich lohnt.Bin mal gespannt wie er dann das Urteil begründen will.
Schönen tag noch
Was mich dabei interessiert, ob der Yorkshire dann in den Käfig muss und an der Blumenbank spazierengeführt wird.
Ist doch ein Hammer, Hund ist Hund, egal welche Größe
Tine -
Zitat
Was mich dabei interessiert, ob der Yorkshire dann in den Käfig muss und an der Blumenbank spazierengeführt wird.
Ist doch ein Hammer, Hund ist Hund, egal welche Größe
Tinedazu kommt dann auch noch körnerfutter.
aber jedenfalls ist damit die behauptung gerechtfertigt, dass kleine hunde nicht erzogen werden müssen. wer erzieht schon ein meerschwein ;D -
Naja,
ganz so unrüttelbar ist das Urteil noch nicht.
Es wurde von zwei Landgerichten gesprochen. Es sind also immer noch höhere Instanzen drüber.
Die Auslegung des BGH für Kleintiere ist damit nicht angesprochen.
Ich bin mir sicher, daß diesbezüglich bald ein entgegengesetztes Urteil einer höheren Instanz gefällt wird.Auszug aus dem BGH-Urteil:
ZitatEgal, was im Mietvertrag steht, so entschied in letzter Instanz der Bundesgerichtshof, sei das Halten von Kleintieren immer erlaubt. Kleintiere sind: Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Aquarienfische und Wellensittiche (BGH VIII ZMR 10/92 WM 93, 109).
Hunde sind hier eindeutig nicht dabei.
Schönen tag noch
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