Hundehaltererlaubnis mitnehmen bei neuem Vermieter (im Haus) ?

  • na super dass sind ja tolle aussichten :-/


    Renovierungsbedarf wäre allein in meiner Wohnung driingend!!!


    meint ihr ich kann die Schwiegeroma nochmal ansprechen, und fragen ob sie jemand suchen wo wir bleiben können?


    Wie gesagt Kirchzarten ist ein gefragtes Pflaster, da ne Wohnung zu finden und dann auch noch mit Haustier wird wien 6er im Lotto

  • Wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, kann er sogar ohne Angabe von Gründen kündigen. Da habt ihr überhaupt keine Möglichkeiten, euch zu wehren.


    Was heißt, die Hälfte gehört den Vermietern? Wie viele Parteien (also Wohnungen) wohnen in dem Haus? Der Vermieter und ihr? Oder nur ihr alleine in dem Haus? Denn das macht rechtlich einen riesen Unterschied.


    Wenn der Vermieter mit im Haus wohnt, dann bringt euch jede Erlaubnis vom jetzigen doch gar nichts, weil der neue, der dann einzieht, euch einfach kündigen kann,und euch einen neuen Vertrag anbieten kann, der die Haltung verbietet. Egal ob irgendetwas war oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.


    Bei vom Vermieter selbst genutzten Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung hat man als Mieter kaum Rechte. Wehrt man sich, kündigt der Vermieters einfach und man muss gehen. Das geht in einem normalen Mietverhältnis ja so nicht.

  • hallo camillo,


    tut mir leid dass vesteh ich nicht, wieso haben die Vermieter sofortiges Kündigungsrecht nur weil sie um Haus wohnen?


    also im Souterrain wohnt die Schwiegeroma, im EG auf beiden Seiten wohnen die jungen Vermieter


    im 1. OG wohn ich (kl. Wohnung, am kürzesten seit 2013) auf der andren Seite wohnt die Nachbarin (schon ne Weile)


    und am längsten wohnt auch auf beiden Seiten ne indische Familie im Haus (15 Jahren)


    grad geschaut, entweder horrende Mieten oder k. HT :-((
    PS: wie ist dass wenn due Vermieter nun doch bis sommer/herbst sept/ okt was finden?
    reicht das zeitl??

  • Vergiss alles, was ich vorher geschrieben habe.


    Es ist also kein Einfamilienhaus, sondern ein Fünffamilienhaus. Dann brauchst du dir nicht wirklich Sorgen machen. Lass dir die Erlaubnis geben und dann muss der Käufer das übernehmen.

  • drei, wenn man's genau nimmt ;-)



    ok, mach ich, dann frag ich die Schwiegeroma, wenn sich mal wieder ne gelegenheit ergibt (sie ist jetzt öftersmal im Vorgarten am werkeln)


    muß ich dann trotzdem noch die andren Vermieter wegen einverstädnis fragen?


    Dankeschön für eure Antworten! :bindafür:

  • Selbst wenn die Vermieter mit in einem (Zwei-)Familienhaus wohnen würden, hätten sie nicht einfach das Recht zu kündigen. Eine Kündigung durch den Vermieter muss immer begründet sein: Zahlungsrückstand, Mietvertragsverstöße, Eigenbedarf. Auch der Wunsch nach einer Renovierung berechtigt den Vermieter nicht zur Kündigung. Er kann aber zumindest Modernisierungen auf die Miete umlegen. Wenn er z.B. die Heizung erneuert, die Fassade dämmt o.ä.


    Prinzipiell gilt: Kauf bricht nicht Miete. Der neue Eigentümer muss in den bestehenden Mietvertrag einsteigen. Viele versuchen einen neuen Mietvertrag mit anderen Konditionen abzuschließen. Wenn der für Euch nachteilig ist, dann lasst Euch nicht darauf ein.


    Lasst Euch auf jeden Fall vom jetzigen Vermieter eine Hundehaltegenehmigung als Nachtrag zum Mietvertrag geben. Dann könnte der neue Vermieter die Haltung nur verbieten wenn eine erhebliche Störung von der Hundehaltung ausgeht.


    Edit: Die Schwiegeroma kann die Hundehaltegenehmigung nur geben wenn sie auch als Eigentümerin im Grundbuch steht. Sonst nützt Euch das nichts. Wie gesagt wenn Ihr die Genehmigung - vom derzeitigen Eigentümer - als Nachtrag zum Mietvertrag habt, braucht Ihr keine neue vom neuen Eigentümer.

  • cool das hört sich gut an vielen Dank @Janosch2011 :bindafür:


    oje das mit dem Grundbuch weiß ich nicht. Nur dass die Mietvertrag, (hab das damals bei ihr gemacht ) und all das Reparaturen etc über sie läuft---Miete geht auch direkt an sie.


    Dann mach ich das echt noch, wenns mal paßt. Brauchts da nen spezielles Forumular, oder reicht da formlos: "hiermit erlaube ich..."


    Achso, im MIetvertrag steht, dass die Halteerlaubnis erfragt werden muß- Das andre hat der junge Vermieter mündl zugesagt.


    LG POlly

  • Ich würde mich trotzdem schon mal drauf einstellen, dass ich ausziehen muss. Früher oder später.


    Habe ich es richtig verstanden, dass es nur drei Parteien sind und die Schwiegeroma des neuen Vermieters da schon drin wohnt? Kennst du die Lebenssituation des neuen Vermieters? Vmtl wird er sich erstmal für eine Partei entscheiden, der er wegen Eigenbedarf kündigen wird und wenn dann das erste Kind unterwegs ist, wird der anderen Partei auch noch gekündigt. Ich würde Reißaus nehmen. ;) In und um Freiburg ist es sowieso schon problematisch Wohnraum zu finden und dann noch mit einer Drei-Monats-Frist unter Druck sein, würde ich nicht wollen.


    Hier nebenan werden grad vier Mehrfamilienhäuser gebaut. March-Hugstetten. Hundehaltung ist hier in den Mietverträgen erlaubt. Ich denke, dass wird bei den Häusern nebenan auch der Fall sein. Ist ja schließlich "auf dem Land"...

  • @PollyNixe such dir doch einen kompetenen Mietrechtsanwalt bzw Mieterschutzbund. Hat mir damals bei der Mondernisierung super geholfen und nicht die Welt gekostet.

  • Spezielles Formular brauchts nicht.
    Schreib als Überschrift: "Nachtrag zum Mietvertrag vom -Datum-"
    Dann eben: Dem Mieter wird die Haltung von x Hunden gestattet.
    Darunter Datum und Unterschrift von Vermieter und euch. Und für euch und den Vermieter ein Exemplar.


    Aber nachfragen würde ich schon, wer aktuell Eigentümer des Hauses ist. Es könnte ja sein, dass die Schwiegermutter das Haus inzwischen dem "jungen Vermieter" das Haus notariell überschrieben hat. Dann müsste dieser den Nachtrag unterschreiben.

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