Mein Hund hat einen anderen Hund getötet

  • Natürlich können die das. Und warum muss man die Verletzungen von aussen sehen? Corinna hatte ja von ihrem Schaf berichtet, nur weil man nichts sieht, heißt es nicht, dass da nichts war.

    Ich bin nur an einem Punkt stutzig geworden...Hund ist an Schleppleine, so eine Leine ist in der Regel mind. 5m lang. Das Ende hat man in der Hand und das wird einem aus der Hand gerissen? Dann ist der Hund um die 5m vom Hundeführer entfernt. Wenns mein Hund wäre, würde ich bei nem TutNix, der nicht am Hosenbein des Halters klebt, meinen Mund wohl eher nicht auf machen. Der eigene Hund hats ja nicht besser gemacht.

    Im Großen und Ganzen ist das alles dumm gelaufen. Eine direkte und alleinige Schuld sehe ich aber auch nicht, wie anscheinend einige Mitglieder, beim Halter des kleinen Tutnix.

  • Schnelle, tödliche Verletzungen müssen von außen nicht immer sichtbar sein, wie bereits geschrieben wurde.
    Oftmals kommt es zu Genickbrüchen durch Schütteln oder einem Schlag oder großen Druck. Von außen wird man in einem solchen Fall kaum bis keine Bissspuren sehen.

  • Was bleibt, ist jetzt die Ungewißheit, die TE wird niemals erfahren woran dieser Hund gestorben ist.
    Das find ich fast noch schlimmer als die wahre Todesursache zu wissen.

  • Natürlich können die das. Und warum muss man die Verletzungen von aussen sehen? Corinna hatte ja von ihrem Schaf berichtet, nur weil man nichts sieht, heißt es nicht, dass da nichts war.

    Ich bin nur an einem Punkt stutzig geworden...Hund ist an Schleppleine, so eine Leine ist in der Regel mind. 5m lang. Das Ende hat man in der Hand und das wird einem aus der Hand gerissen? Dann ist der Hund um die 5m vom Hundeführer entfernt. Wenns mein Hund wäre, würde ich bei nem TutNix, der nicht am Hosenbein des Halters klebt, meinen Mund wohl eher nicht auf machen. Der eigene Hund hats ja nicht besser gemacht.

    Im Großen und Ganzen ist das alles dumm gelaufen. Eine direkte und alleinige Schuld sehe ich aber auch nicht, wie anscheinend einige Mitglieder, beim Halter des kleinen Tutnix.

    Ja, aber man kann das doch nicht als Grundlage einer Anklage machen, wenn die Todesursache nicht bekannt ist. Dass der Hund offensichtlich verletzt wurde, ist mir auch klar.

    Hund war vor mir, Schleppleine ist fünf Meter lang. Hund kommt von hinten angebrettert, mein Hund sieht ihn im selben Moment, in dem ich ihn bemerke. Der Hund kommt neben mir an, mein Hund rennt auf ihn zu, bedrängt ihn und schubst ihn weg. Und das in relativ zügigem Tempo, sodass es mir die Leine durch die Hand gezogen hat.

    Der Hund klebte, wie nun schon tausendmal gesagt, nicht einfach nur nicht am Hosenbein des Halters, sondern war mehrere Meter bei einer Kreuzung nach rechts hinter mir her gerannt. Mir gehts hier nicht um Verunglimpfung des anderen Hundes, aber das letzte Mal, als einer in uns hineingerannt ist, hatte ich eine Schädelprellung und war im Krankenhaus. Da habe ich mich übrigens auf die Schlepp gestellt, um ein Hinrennen zu vermeiden, ist aber eine andere Geschichte.

  • Eigentlich habe ich gar keine Lust mehr, auf unqualifizierte Vergleiche zu antworten, weil ich aber so explizit angesprochen wurde, möchte ich da doch noch etwas zu schreiben (wenn auch spät weils vorher zeitlich nicht passte):

    Falls Du meinen Vergleich mit den Autos (bzw. den Wildschweinen) meinst - unqualifiziert kann ich den auch nach Deinem juristischen Diskurs nicht finden. Denn Dir ging es doch darum, dass der Besitzer eines unverträglichen Hundes die Schuld daran trägt, wenn ein anderer Hund in ihn reinrauscht, weil er entweder nicht abgerufen wird oder er den Abruf ignoriert und es dann knallt. Ob die Gefahrensituation für den "Tutnix" ein krawalliger Hund oder ein vorbeifahrendes Auto ist, ist doch (was den Abruf angeht) völlig unerheblich. Ich habe die Situation einfach nur abstrahiert auf "ungesicherter Hund trifft auf gefährliche Situation" und im Sinne dieser Abstraktion ist es völlig unerheblich, ob jetzt durch Dein spezifisches Gassigebiet eine Straße führt oder nicht. Wenn Dich das Auto stört, bleib bei den Wildschweinen, die sind dann vielleicht für Dich das konkretere Beispiel.

    Niemand zwingt dich, so eine Gefahrenquelle, also unverträglichen Hund, zu halten, aber wenn du das tust und meinst, dass du solche Szenarien nur vermeiden kannst, indem du mit dem unverträglichen Hund nicht vor die Tür gehst, ja, dann hast du Recht, dann musst du aufgrund deiner Verkehrssicherungspflichten der Allgemeinheit ggü mit dem Hund Zuhause bleiben - du kannst den Hund ja zB in einem gesicherten Garten freilaufen lassen.

    Rein rechtlich mögen Deine Aussagen stimmen. Wenn mich nicht alles täuscht würde das auch für den Fahrer des Autos gelten, der natürlich seine Gefahrenquelle auch nicht in der Garage lässt, weil er nur so sicherstellen kann, dass dadurch niemand zu schaden kommt (ok, bei einem Hund trüge also der HH die Schuld, das scheint aber eine Ausnahmeregelung zu sein). Er vertraut nämlich auf den gesunden Menschenverstand und ich finde, das sollte dem Halter eines unverträglichen Hundes auch zustehen, wenn er diesen Hund so gesichert hat, dass er nicht aus eigenem Antrieb zu einem anderen Hund gelangen kann um diesen zu verletzen.

    Es geht doch hier nicht um die juristischen Fragen, die TE hat doch schon eingeräumt, dass sie sich dem, was in der Beziehung auf sie zukommen mag, stellt und dass sie gar nicht vorhat, sich irgendwie herauszuwinden.
    In diesem Thread wird der TE (auch von Dir) immer wieder die moralische Schuld in die Schuhe geschoben und zwar für eine Situation, die sie nur hätte vermeiden können, wenn sie mit ihrem Hund zu diesem Zeitpunkt nicht an dieser Stelle gewesen wäre. Sicher sind ihr dann in der aufkommenden Panik Fehler unterlaufen, die die Situation evtl verschlimmert haben, aber wegen dieser Fehler quält sie sich doch schon selber ohne Ende (wie man in ihren Beiträgen sehen kann) und kein Mensch auf der Welt kann von sich behaupten, in solchen Situationen immer adäquat zu reagieren.Deswegen sprach ich von einem "Unglück", für das keiner so richtig was kann und bei dem die (moralische) Schuldfrage eigentlich alles nur schlimmer macht.

    Mal abgesehen davon (und dementsprechend wieder ein bisschen OT):
    Es kann doch nicht die Lösung dieser Problematik sein, dass der Hund der TE (und alle anderen Hunde, die nicht zu hundertprozent in jeder Situation lammfromm sind) ihr Dasein im Garten fristen müssen, nur weil einige andere Menschen ihren Hund nicht an der Schleppi führen wollen, wenn der Abruf noch nicht so gut sitzt, oder es einfach irgendwie blöd finden ihren Hund an unübersichtlichen Stellen zu sich zu rufen.
    Das ist einfach ungerecht diesen Hunden gegenüber und wenn Du noch so viele juristische Vokabeln heranzitierst. Da sollten doch neben kühlen Gesetzestexten auch noch andere Faktoren eine Rolle spielen, wie z.B. Verständnis den "aggro-Hunden" gegenüber, die so eine "Tüdelü-Tutnix-Junghund"-Attacke als so bedrohlich empfinden, dass sie sich bis aufs Blut wehren oder einfach ein bisschen Rücksichtnahme, die allein ausreichen würde, damit einfach jeder unbehelligt seines Weges gehen kann und niemand in einem kleinen reizarmen Garten versauern muss.

  • Das Problem ist, dass du auf Grund der Gefährdungshaftung beim Hund immer erst Mal Schuld bist.
    Ob der andere frei in euch reingebrettert ist oder brav angeleint war, ist dabei in erster Instanz irrelevant. Der andere Hund ist tot, dein Hund war beteiligt.
    Das ist der erste Sachverhalt.
    In wie weit das Verhalten des anderen Hundes und/oder des anderen Halters die Situation bedingt hat und zu wie viel % die Halter deswegen Mitschuld haben, ist der nächste Schritt.

    Bei der Gefährdungshaftung läuft es einfach andersrum als bei der normalen Haftung.

    Wie bereits gesagt, melde es deiner Versicherung, schildere den Vorfall und harre der Dinge, die kommen werden. Mehr wirst du nicht tun können

  • Soll man ein jetzt den Hund die ganze Zeit im strengsten Fuss haben, nur weil überall ein "tut nix" kommen kann?

    Nein, aber wenn man weiß oder die Annahme hat, dass der eigene Hund in harmlosen Situationen (gibt schließlich auch Situatione, wo auch der liebste Hund beißen "dürfte") beschädigend beißt, dann gehört ein gut sitzender Maulkorb drauf und er gehört, wenn er nicht nahezu perfekt im Gehorsam steht, gar nicht oder nur sehr sparsam "in freier Wildbahn" abgeleint bzw nicht an die SL, was ja oft "abgeleint" gleichkommt.

    Das verringert die Gefahr schonmal deutlich, auch wenn dann im dümmsten aller dummen Fälle immer noch was passieren kann.

    Ob der/die TE hier Grund zu dieser Annahme hatte oder hätte haben müssen, kann ja von hier keiner sagen, insofern ist die Diskussion ob auf DIESEN Hund ein Maulkorb drauf gehört hätte müßig.

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