Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!

  • Womit wir uns quasi im Kreis drehen, da wir nur einen Auszug lesen können und für uns Leser etliche wichtige Details zur Meinungsbildung fehlen. Letztlich können wir nur "Spekulatius" :D spielen. ;)

  • Zitat

    Einfach nur im Kaufvertrag drin stehen und Hundesteuer bezahlen reicht manchmal nicht aus um Eigentumsverhältnisse klar zu stellen.
    Hat die Freundin beispielsweise alles Andere rund um den Hund bezahlt, Futter, Zubehör, Tierarztkosten usw, dann kann das Gericht davon ausgehen, dass sich die Ex eben viel mehr um den Hund gekümmert hat und somit eben auch einen Eigentumsanspruch hat.


    Das spielt keine Rolle. Eher kann ich mir vorstellen, dass der Züchter glaubte, er schließt mit beiden einen Vertrag, weil beide beim Welpenkauf zugegen waren (um das zu vermeiden, hätte wohl im Kaufvertrag stehen müssen, dass nur das schriftlich Festgehaltene gelten soll).

  • Zitat


    Das spielt keine Rolle. Eher kann ich mir vorstellen, dass der Züchter glaubte, er schließt mit beiden einen Vertrag, weil beide beim Welpenkauf zugegen waren (um das zu vermeiden, hätte wohl im Kaufvertrag stehen müssen, dass nur das schriftlich Festgehaltene gelten soll).


    Glaub ich nicht.
    Besitzverhältnisse werden vor Gericht nicht nur durch einen Kaufvertrag geklärt.
    Mein Lebensgefährte ist Richter und hat solche Fälle im Zivilrecht fast tagtäglich aufm Tisch. Und wenn jemand einen Kaufvertrag unterschrieben hat, aber der andere Partner jahrelang alles andere gezahlt hat, und sich um die Sache gekümmert und sie "genuzt" hat, dann wird es dieser Person meistens auch zugesprochen.


    Wie gesagt, Besitzverhältnisse werden nicht allein durch Kaufverträge geklärt. Vielmehr wird versucht ein Gesamtbild zu erstellen, wo eben auf Seiten jeder Partei die Nutzung, Kostentragen, die Sache Pflegen usw aufgelistet wird.
    Ein Kaufvertrag ist dabei nur ein Punkt von vielen, der berücksichtigt wird.
    Kann durch eine solche Auflistung kein klares Besitzverhältnis für einer der beiden Seiten dargelegt werden, dann greift eben das, was jetzt dem TS passiert.
    Eine Veräußerung der "Sache" und darauf folgende Teilung des Gewinns aus dem Verkauf.





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  • Der Hund hat mit beiden zusammen gelebt (kommt mir jetzt bitte nicht mit WG-Vergleichen an).
    Es liegt eine gut zu interpretierende Aussage des Gerichtes vor, die sich auf eine Zeugenaussage beruft, nach der kein alleiniger Besitz begründet werden kann.


    Es spielt keine Rolle wer, was und wie viel bezahlt (hat).


    Das hat ein deutsches Gericht entschieden, das seine Arbeit richtig gemacht hat.


    Man stelle sich vor: das Gericht spricht einem den Hund, das Auto, etc zu. Das ist eine willkürliche Entscheidung. Die rechtlich eindeutige Entscheidung auf Grund des Nichteinigens der Parteien sieht eine Teilung vor.
    Ein Tier ist nicht zu teilen ohne es zu zerstören. Das Tier wäre dann tot, die Sache kaputt.
    Deswegen gibt es nur die Möglichkeit das Tier in etwas Teilbares umzuwandeln. In dem Fall Geld.
    Das Gericht könnte auch einen Festpreis für das Tier festlegen und der erste der diesen Preis bezahlt wird Halter. Diese Methode verbietet oft, dass eine der beiden Parteien den Hund erwirbt. Eine Versteigerung bietet die Möglichkeit, dass beide Streitparteien den Hund erwerben könnten.

  • Ich finde es hier ziemlich anmaßend, dass ein paar Hundehalter die Arbeit eines deutschen Gerichtes anzweifeln, bemängeln und hinterfragen.


    Da sitzen keine Volldeppen auf dem Richterstuhl die noch nie ein Gesetzbuch in der Hand hatten..
    Richter zu werden ist bisschen mehr als 10 Semester Jura mit 3.0 zu studieren.
    Die wissen schon was sie da machen.


    Ich erklär euch euren Beruf ja auch nicht.

  • Zitat

    Besitzverhältnisse werden vor Gericht nicht nur durch einen Kaufvertrag geklärt.


    Besitz und Eigentum ist ein Unterschied. Wie erwirbt man Eigentum? Durch Kauf, durch Schenkung, durch Erbe. Aber nicht durch Pflege oder Nutzung.

  • Zitat

    Ich finde es hier ziemlich anmaßend, dass ein paar Hundehalter die Arbeit eines deutschen Gerichtes anzweifeln, bemängeln und hinterfragen.


    Da sitzen keine Volldeppen auf dem Richterstuhl die noch nie ein Gesetzbuch in der Hand hatten..
    Richter zu werden ist bisschen mehr als 10 Semester Jura mit 3.0 zu studieren.
    Die wissen schon was sie da machen.


    Ich erklär euch euren Beruf ja auch nicht.



    So ist es - und es hilft auch keinen Meter weiter, jetzt zu spekulieren, warum etwas so oder so lief und was dazu geführt haben könnte, dass es jetzt so ist wie es ist.


    Haken dahinter und den Tatsachen ins Auge sehen. Sich überlegen, wie ich mit der Situation umgehen will (Versuch des Erwerbs in der Pfandversteigerung oder Situation akzeptieren und nicht mitbieten) und danach dann handeln.
    Alles andere ist verschüttete Milch und keine Diskussion mehr wert, da nicht zielführend.


  • Ja eben, das, was hier von allen Unsern -außer dem TS- gemeinsam passiert, ist reines Interpretieren/Nachfragen/Verstehenwollen/zum eigenen Verständnis passend hinbiegen. Whatever.


    Von uns kann sich letztlich mit den bisherigen wenigen Infos hier gar keiner ein abschließendes Urteil erlauben. Weder darüber, ob seitens der vorsitzenden Richter richtig entschieden wurde, noch darüber, ob das Mist war...macht aber doch auch niemand, außer dein einer Satz da oben. ;) Wenn du mir jetzt erzählen willst, dass du als RA ein Urteil anhand eines kurzen -offensichtlich an Sachverhaltschilderung unvollständigen- Auszuges als richtig bewertest, dann mache ich glatt einen Kniefall und bitte darum, dich zu klonen...ich hätte so viel weniger zu tun für mein Geld. :D


    Unsere Theorien hier auflösen kann nur der TS.

  • Ich fand und finde den Thread megaspannend, habe was gelernt und bin durchaus dankbar dafür :smile:
    Abgesehen davon dass ich hinterfragen einfach IMMER gut finde.
    Für all die Erklärungen und Erläuterungen ein grosses Dankeschön :gut:

  • Zitat


    Besitz und Eigentum ist ein Unterschied. Wie erwirbt man Eigentum? Durch Kauf, durch Schenkung, durch Erbe. Aber nicht durch Pflege oder Nutzung.


    Nein, eben nicht.


    Eigentum erwirbt man bei beweglichen Sachen üblicherweise durch Einigung und Übergabe gem. § 929 BGB, das ist ein sogenanntes Verfügungsgeschäft. Bei einem Kauf, einer Schenkung, etc. handelt es sich dagegen um ein Verpflichtungsgeschäft. Das sind also zwei unterschiedliche Rechtsgeschäfte, die voneinander getrennt zu betrachten sind und voneinander unabhängig sind (Trennungs- und Abstraktionsprinzip).


    Besitz ist in der Tat aber nochmal etwas anderes und hier nicht relevant. Entscheidend sind die Eigentumsverhältnisse.



    Wie man hier darüber urteilen will, ob falsch geurteilt wurde, kann ich auch nicht nachvollziehen.
    Die Darstellung des Verfahrens und des Sachverhalts ist absolut einseitig, so werden nur bestimmte Passagen des Urteils zitiert und auch vom Vortrag der Gegenseite weiß man nichts.


    Auch sollte bedacht werden, dass scheinbar nicht nur ein Richter so geurteilt hat, denn neben dem Urteil des AG wurde auch der Prozesskostenhilfeantrag für das Verfahren vor dem Landgericht abgewiesen, soweit man es den Schilderungen auf der Website entnehmen kann.



    Zuletzt wundert es mich, was der TS zu bezwecken versucht mit seinem "Hilferuf", sollen die User nun spenden, damit er entweder den Prozess auch ohne Prozesskostenhilfe vor dem Landgericht führen kann oder damit er genug Geld hat, den Hund zu ersteigern?
    Denn gegen das Urteil bzw. die Urteile kann hier wohl kaum jemand etwas machen.

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