Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!

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    Da geb ich RedPaula doch mal recht. Hundeentführung und jetzt Versteigerung? Sorry, steh total auf dem Schlauch :headbash: :headbash:



    Dem Schreiben nach deutet alles darauf hin, dass der Züchter wohl ausgesagt hat, dass der Hund an das Paar abgegeben wurde und somit ein gemeinsamer Besitz vorliegt.

  • Zitat


    Aber wenn man unbedingt was begründet will: ein Hund ist kein Wertgegenstand der gepfändet werden kann. Ein Rennpferd dagegen ist pfändbar, da kein Haustier.


    Das ist Unsinn. Ein Pferd kann auch ein Haustier sein, ein Hund auch ein "Wertgegenstand."
    Unter bestimmten Umständen kann beides wie eine Sache gepfändet werden, aber nur mit sehr gutem Grund. Eben weil der Gesetzgeber der Mensch-Tier-Beziehung Rechnung tragen wollte. Weshalb sollte das im Fall des FS hier keine Rolle spielen?

  • Zitat


    Das ist Unsinn. Ein Pferd kann auch ein Haustier sein, ein Hund auch ein "Wertgegenstand."
    Unter bestimmten Umständen kann beides wie eine Sache gepfändet werden, aber nur mit sehr gutem Grund. Eben weil der Gesetzgeber der Mensch-Tier-Beziehung Rechnung tragen wollte. Weshalb sollte das im Fall des FS hier keine Rolle spielen?


    Rennpferd. Nicht Pferd. Ein Rennpferd hat nur den Sinn Geld zu verdienen nach deinem 811c Abs. 1


    Ja ein Deckrüde ist Wertgegenstand.
    Aber ein Haustier ist keins.
    Ein Deckrüde kann aber auch ein Haustier sein.


    Hat aber alles nichts mit der Thematik hier zu tun.


    Es spielt eine Rolle. Das Gericht geht davon aus, dass der Hund beiden gehört und will niemanden den Hund weg nehmen. Und wenn man sich nicht einigen kann, dann geht's halt nur so.
    Eine Pfändung ist aber immer noch etwas komplett anderes.

  • Zitat

    Aber wenn man unbedingt was begründet will: ein Hund ist kein Wertgegenstand der gepfändet werden kann. Ein Rennpferd dagegen ist pfändbar, da kein Haustier.
    .


    Zitat

    § 811 c ZPO lautet in der seit 1990 geltenden Fassung:


    „(1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
    (2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.“


    http://www.tierrecht-aktuell.d…ngsvollstreckung&Itemid=9


    Erstmal "nicht pfändbar", dann kommt aber das große "Aber" ;)


    Und wenn man weiterliest, daß schon ab einem Wert von 250.-- Euro gepfändet werden kann, ist fast kein Hund vor Anträgen eines Gläubigers sicher.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Muss man denn immer alles miteinander vergleichen?
    Genau der gleiche Mist wie "Kinderschaender bekommen 2 Jahre, Raubkopierer 5. wieso?"
    Es ist einfach so.
    Es sind Einzelurteile. Man kann in höhere Instanzen gehen um mehrere Einzelurteile zu bekommen bis es einem gefällt. Aber dadurch ändern sich Gesetze nicht.



    Ein Hund ist übrigens solang er nur Haustier ist kein Wertgegenstand, selbst wenn er 5000€ beim Luxuszüchter gekostet hat.

  • Zitat

    Dem Schreiben nach deutet alles darauf hin, dass der Züchter wohl ausgesagt hat, dass der Hund an das Paar abgegeben wurde und somit ein gemeinsamer Besitz vorliegt.



    Das Auto wurde auch uns beiden übergeben.... aber ich habe den Brief. Und nun ? Ist dann doch egal, was der Verkäufer sagt =)

  • Zitat


    Das Auto wurde auch uns beiden übergeben.... aber ich habe den Brief. Und nun ?


    Genau das gleiche.
    Ansonsten gingen sehr viele Frauen (und auch Männer) bei Scheidungen komplett leer aus.
    Bei Sachgütertrennung ist es egal wer was unterschrieben hat. Alles im Haushalt wird aufgeteilt. Sogar Häuser die schon da waren bevor man die Frau kannte.

  • Blöde Frage:
    aber hast du deiner Ex denn schon mal vorgeschlagen, die Hälfte des Kaufpreises an sie zu zahlen und damit dann den Hund "auszulösen"?


    Auch wenn du sagst, alleiniges Eigentum etc. pp. Gericht sieht es offensichtlich anders.


    @Red Paula: neee, leider nicht egal.. Während einer Beziehung/Ehe erworbener Besitz in viiiiiielen Fällen gemeinsamer Besitz. :muede:

  • Zitat

    Da wird gar nicht argumentiert.
    Das steht da halt so. Sind zwei verschiedene Gesetze.


    Aber wenn man unbedingt was begründet will: ein Hund ist kein Wertgegenstand der gepfändet werden kann. Ein Rennpferd dagegen ist pfändbar, da kein Haustier.
    Im Falle einer Sachgütertrennung muss man sich eben darauf einigen wer den Hund bekommt und wenn man sich nicht einigen kann, muss eben wie mit jedem anderen Besitz und Eigentum verfahren werden.


    Sorry, da kann ich nicht folgen, wie du bei der Frage jetzt zur Pfändung und dem Rennpferd kommst. :D
    Die Frage ist, was da für Umstände in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorgelegen haben sollen, dass diese einen auf nur eine der beiden Parteien ausgestellten KV, wie auch die übrigen genannten üblichen Indizien zur Ermittlung der Eigentumsposition an einem Hund überwiegen sollen. Öh, also reine Sachverhaltsdetails oder im Zweifel eben richterliche -Auslegung. ;)


    Da fehlen ja offensichtlich ein paar Details, denn sonst käme so ein Urteil nicht zustande...oder besser gesagt: sollte es nicht.

  • Zitat

    Sorry, da kann ich nicht folgen, wie du bei der Frage jetzt zur Pfändung und dem Rennpferd kommst. :D
    Die Frage ist, was da für Umstände in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorgelegen haben sollen, dass diese einen auf nur eine der beiden Parteien ausgestellten KV, wie auch die übrigen genannten üblichen Indizien zur Ermittlung der Eigentumsposition an einem Hund überwiegen sollen. Öh, also reine Sachverhaltsdetails oder im Zweifel eben richterliche -Auslegung. ;)


    Da fehlen ja offensichtlich ein paar Details, denn sonst käme so ein Urteil nicht zustande...oder besser gesagt: sollte es nicht.


    Ach habe nicht gelesen was du zitiert hast. :D
    Im Gerichtstext steht umschrieben: der Züchter hat gesagt, dass das Tier an das Paar abgeben wurde.


    Zitat

    dass es aufgrund der Zeugenaussage nicht zu der Überzeugung gelangen kann, es sei die Übertragung von Alleineigentum an den Kläger gewollt gewesen.“

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