Rechnung an anderen Hundehalter (Beissvorfall)

  • Guten Morgen,


    meine Frage bezieht sich auf die Rechnung, für den Halter, dessen Hund unseren gebissen hat.
    Ich habe die Rechnungen vom Tierarzt und natürlich unsere Bankverbindung, auf die die Summe überwiesen werden soll.
    Muss ich noch etwas andereres schriftliches haben, damit es ein gültiges Schreiben ist und mir keiner vorwerfen kann, dass sie die Rechnung aufgrund der Formalitäten nicht bezahlen müssen?


    Bitte habt Erbarmen mit meiner, wahrscheinlich etwas lächerlichen, Frage. Ich bin erst 17 geworden und hatte mit solchem Papierkram bisher nichts zu tun.


    Liebe Grüße

  • hallo ,
    nein , ist nicht lächerlich. :smile:
    mach dir aber eine kopie von der rechnung und schicke ihm die - nicht daß sie beim hundehalter " verschwindet "

  • Genau, mach dir am Besten eine Kopie von der Rechnung und schicke sie dann dem Hundehalter.
    Wenn der HH schlau ist, dann leitet er die Rechnung eh einfach an seine Haftpflicht weiter und ist damit aus dem Schneider.


    Also so lief es bei uns damals.

  • Zitat

    hallo ,
    nein , ist nicht lächerlich. :smile:
    mach dir aber eine kopie von der rechnung und schicke ihm die - nicht daß sie beim hundehalter " verschwindet "


    Genau, das ist wichtig. Bei uns war nämlich genau dies der Fall. Die andere HH bezahlte nicht und ich bekam eine Mahnung. Ich rief an und sie meinte, sie hätte die Rechnung wohl verlegt. :roll: Ich hab sie dann nochmal geschickt und dann wurde (nach nochmaliger Nachfrage und dem Vorwurf, dass man "wegen sowas" doch nicht zum TA geht) bezahlt. Manche versuchen´s einfach.


    Hoffentlich geht bei dir alles glatt!

  • Danke für eure Antworten. An eine Kopie der Rechnungen habe ich zum Glück schon gedacht.
    Werde die Rechnung aber persönlich übergeben, deswegen brauche ich wohl keinen Rückschein.


    :smile:

  • Zitat

    Danke für eure Antworten. An eine Kopie der Rechnungen habe ich zum Glück schon gedacht.
    Werde die Rechnung aber persönlich übergeben, deswegen brauche ich wohl keinen Rückschein.


    :smile:


    Persöhnliche Übergaben sind immer mit Vorsicht zu genießen. Nimm einen Zeugen mit zur Übergabe, sonst können die Anderen einfach behaupten, dass sie nie was bekommen haben.
    Ich würde so was immer mit Zeugen oder per Einschreiben-Rückschein machen, auch wenns Leute in der gleichen Straße sind. Was Anderes zählt vor Gericht nämlich nicht, sollte es zum Streitfall kommen.



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

  • Besser wäre es, du könntest mit der Versicherung direkt Kontakt aufnehmen und denen die Rechnung schicken.

  • Ich habe leider keine andere Wahl als es persönlich zu übergeben, weil es in der Hundeschule passiert ist und ich nicht mal den Namen des anderen Hundehalters kenne.
    Habe es jedoch schon telefonisch mit der Hundeschule abgesprochen und die meinten, ich soll die Rechnung vorbei bringen.


    Gehe gleich hin, hoffen wir mal dass der andere Hundehalter heute da ist.


    Im Zweifelsfall hätte ich ja genug Zeugen.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!