Rechnung an anderen Hundehalter (Beissvorfall)
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Guten Morgen,
meine Frage bezieht sich auf die Rechnung, für den Halter, dessen Hund unseren gebissen hat.
Ich habe die Rechnungen vom Tierarzt und natürlich unsere Bankverbindung, auf die die Summe überwiesen werden soll.
Muss ich noch etwas andereres schriftliches haben, damit es ein gültiges Schreiben ist und mir keiner vorwerfen kann, dass sie die Rechnung aufgrund der Formalitäten nicht bezahlen müssen?Bitte habt Erbarmen mit meiner, wahrscheinlich etwas lächerlichen, Frage. Ich bin erst 17 geworden und hatte mit solchem Papierkram bisher nichts zu tun.
Liebe Grüße
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hallo ,
nein , ist nicht lächerlich.
mach dir aber eine kopie von der rechnung und schicke ihm die - nicht daß sie beim hundehalter " verschwindet " -
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Zitat von "xaragon"
hallo ,
nein , ist nicht lächerlich.
mach dir aber eine kopie von der rechnung und schicke ihm die - nicht daß sie beim hundehalter " verschwindet "Genau, das ist wichtig. Bei uns war nämlich genau dies der Fall. Die andere HH bezahlte nicht und ich bekam eine Mahnung. Ich rief an und sie meinte, sie hätte die Rechnung wohl verlegt.
Ich hab sie dann nochmal geschickt und dann wurde (nach nochmaliger Nachfrage und dem Vorwurf, dass man "wegen sowas" doch nicht zum TA geht) bezahlt. Manche versuchen´s einfach.
Hoffentlich geht bei dir alles glatt!
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Auf jeden Fall per Einschreiben mit Rueckschein schicken.
Dann hast du nen Beleg, dass es angekommen und entgegen genommen wurde. -
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Manchmal hilft einfach das richtige Futter - aber wie findet Ihr es?
Ich hatte schon viele Hunde und die Erfahrungen haben mich gelehrt, dass jeder andere Ansprüche an die Ernährung hat. Mal legen sich Verdauungsstörungen durch eine Futterumstellung, ebenso können Fellprobleme abklingen. Schlanke Windhunde leiden nicht selten unter nervösen Störungen, wenn der Proteingehalt zu hoch ist; sie benötigen eher Kohlehydrate zur sofortigen Energiefreisetzung. Andere Rassen wie sportliche Huskys brauchen stattdessen hochwertige Proteine, während Kohlehydrate nur ansetzen würden.
Das Alter spielt ebenso wie die Konstitution eine Rolle für den individuellen Bedarf und einige Krankheiten erfordern eine spezielle Nährstoffzusammensetzung.
Aber ehrlich, welcher Hunde- oder Katzenhalter blickt bei den vielen Herstellern, Marken und Inhalten wirklich durch? Ich nicht - zum Leidwesen meiner Hunde. Daher habe ich es mit einem unverbindlichen Futtercheck versucht der übrigens nicht nur für Hunde ist, sein Katzenfutter kann man dort auch finden.
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Danke für eure Antworten. An eine Kopie der Rechnungen habe ich zum Glück schon gedacht.
Werde die Rechnung aber persönlich übergeben, deswegen brauche ich wohl keinen Rückschein. -
Übergebs dem Anwalt, der setzt das richtig auf.
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Zitat von "Charlisle"
Danke für eure Antworten. An eine Kopie der Rechnungen habe ich zum Glück schon gedacht.
Werde die Rechnung aber persönlich übergeben, deswegen brauche ich wohl keinen Rückschein.Persöhnliche Übergaben sind immer mit Vorsicht zu genießen. Nimm einen Zeugen mit zur Übergabe, sonst können die Anderen einfach behaupten, dass sie nie was bekommen haben.
Ich würde so was immer mit Zeugen oder per Einschreiben-Rückschein machen, auch wenns Leute in der gleichen Straße sind. Was Anderes zählt vor Gericht nämlich nicht, sollte es zum Streitfall kommen.Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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Besser wäre es, du könntest mit der Versicherung direkt Kontakt aufnehmen und denen die Rechnung schicken.
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Ich habe leider keine andere Wahl als es persönlich zu übergeben, weil es in der Hundeschule passiert ist und ich nicht mal den Namen des anderen Hundehalters kenne.
Habe es jedoch schon telefonisch mit der Hundeschule abgesprochen und die meinten, ich soll die Rechnung vorbei bringen.Gehe gleich hin, hoffen wir mal dass der andere Hundehalter heute da ist.
Im Zweifelsfall hätte ich ja genug Zeugen.
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