Rechnung an anderen Hundehalter (Beissvorfall)
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Ich habe leider keine andere Wahl als es persönlich zu übergeben, weil es in der Hundeschule passiert ist und ich nicht mal den Namen des anderen Hundehalters kenne.
Habe es jedoch schon telefonisch mit der Hundeschule abgesprochen und die meinten, ich soll die Rechnung vorbei bringen.Gehe gleich hin, hoffen wir mal dass der andere Hundehalter heute da ist.
Im Zweifelsfall hätte ich ja genug Zeugen.
Wenn du nichtmal den Namen kennst, wie hast du dann die Zahlungsforderung erwirkt?
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3. Dezember 2014 um 16:40
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Rechnung an anderen Hundehalter (Beissvorfall) - Vor einem Moment
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Wenn du nichtmal den Namen kennst, wie hast du dann die Zahlungsforderung erwirkt?
Ich kann deine Frage nicht ganz nachvollziehen.
Warum muss ich denn den Namen des Hundehalters kennen?
Ich muss ihm doch lediglich meine Daten geben, damit er weiß wohin er das Geld überweisen muss, oder? -
Damit er was muss musst du erstmal eine Zahlungsforderung erwirken.
Also dein Formfehler liegt schon darin, dass du gar keine Grundlage hast die eine Zahlung erzwingt. -
Zitat
Damit er was muss musst du erstmal eine Zahlungsforderung erwirken.
Also dein Formfehler liegt schon darin, dass du gar keine Grundlage hast die eine Zahlung erzwingt.Was fürn Ding? Wenn mein Hund nen anderen verletzt, sag ich dessen Halter, er soll zum Doc gehen und mir die Rechnung vorbeibringen. Punkt. Da braucht der keine Zahlungsforderung, denn das Überreichen der Rechnung ist doch schon die Aufforderung zu zahlen....
Klar gibts ne rechtliche Grundlage - die Verletzung, die sein Hund verletzt hat, begründet allein schon ne Zahlungspflicht (Haftung bzw. auch Schadenersatz lt. BGB denke ich, dürften die Basis dafür sein - bin aber rechtlich kein Profi, das ist nur ne Vermutung). Dafür gibt´s ja Versicherungen. Genau aus dem Grund mußt Du eine Solche vorweisen bei Anmeldung in nem Verein.
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Ja natürlich.
Aber da es ja um Formfehler ging wegen denen man nicht zahlen müsste. Er MUSS sowieso nicht zahlen, da nichts vor liegt das irgendwelche Zahlungen erzwingt.Damit es ein rechtskräftiges Muss gibt braucht man eben etwas vorliegen.
So haben wir ein gut begründetes Soll.
- Vor einem Moment
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Habe jetzt die Hundeschule angeschrieben, damit sie mir den Namen und die Telefonnummer per E-Mail schicken.
War nämlich eben (während der regulären Trainigszeit) dort, und es war weit und breit kein Hund in Sicht. Auch kein Zettel oder so, dass die Hundeschule ausfällt.
Ich hoffe das liegt nur daran, dass es heute unerwartet geschneit hat. (Obwohl die Straßen schon längst wieder frei sind...) -
Es ist kein Formfehler wenn der HH nicht namentlich erwähnt ist.
Und zum Anwalt wegen einem Schreiben? Da würden viele Arbeitsplätze geschaffen.
Ich gebe als Stichwort mal laiengünstige Auslegung.Persönlich kontaktieren ist dennoch der bessere Weg.
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