Hund beißt Kleinkind - wie kommt das in die Presse

  • Ich weiß allerdings nicht mehr ob der Heimatort der Familie im Radio genannt wurde, ich glaube aber schon, werde meinen Mann nochmal fragen. Das Krankenhaus wurde genannt das weiß ich genau und ich denke das Dorf auch, tja und dann hat man wahrscheinlich die A-Karte, wenn man nicht gerade in einer größeren Stadt wohnt.

  • In so einer Situation hat man dann wohl wirklich Pech gehabt. Ich kann aber am Montag auch mal bei unserer Polizeidienststelle anrufen und nachfragen, wie es mit Datenschutz bzgl Pressemitteilungen der Polizei aussieht.

  • Da Polizeimeldungen öffentlich sind, habe ich da mal nachgeschaut:
    Das war mal eine durchaus neutral formulierte Pressemeldung. Daraus könnte man natürlich auch was reißerisches machen, wenn man einzelne Fakten weglässt. Womöglich hat das Radio die sogar neutral wiedergegeben - und das Drama findet in den Köpfen der Zuhörer statt. Aber auch das ist eine journalistische Entscheidung des Senders: Die wissen schließlich, wie sowas bei den Hörern ankommt - auch, wenn nix Schlimmes passiert ist.


    Hier zum Nachlesen:
    http://www.presseportal.de/pol…ilie-gebissen?search=hund


    Wer der Polizei Bescheid gesagt hat, wird daraus (natürlich!) nicht klar. Weswegen sie ermittelt, auch nicht.


    Ein Krankenhaus darf solche Meldungen jedenfalls nicht herausgeben und normalerweise auch nicht einfach so die Polizei einschalten: Da greift die ärztliche Schweigepflicht. Da gibt's nur in absoluten Extremfällen Ausnahmeregelungen.

  • Solang keine Namen oder Adressen genannt werden ist da nichts mit Datenschutz. Bzw der Datenschutz ist erfüllt.
    Der Name des Hundes darf übrigens genannt werden. ;)


    Wenn ein Kind von einem Hund gebissen wird ist das Krankenhaus sogar verpflichtet die Polizei einzuschalten. Ebenso wie bei Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch von Kindern mindestens das Jugendamt.
    Hätte der Hund kurz gezwickt wäre das der Polizei und dem Krankenhaus egal, aber Biss ins Gesicht ist eindeutig zu melden.

  • Zitat

    Ein Krankenhaus darf solche Meldungen jedenfalls nicht herausgeben und normalerweise auch nicht einfach so die Polizei einschalten: Da greift die ärztliche Schweigepflicht. Da gibt's nur in absoluten Extremfällen Ausnahmeregelungen.


    Bei der Gefährdung von Schutzbefohlenen ist die ärztliche Schweigepflicht außer Kraft.
    Sprich wird ein Kind durch einen Hund verletzt, sind Ärzte zur Meldung verpflichtet, ebenso wenn bei anderen Verletzungen Verdacht auf häusliche Gewalt oder Missbrauch besteht.


    Ermittelt wird meistens wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Kindeswohlgefährdung

  • Stimmt, wenn etwas anderes passiert wäre wie Missbrauch oder häusliche Gewalt kann ich es verstehen.
    Die Meldung war auch neutral, deswegen hatte ich mich halt gefragt warum sie überhaupt gesendet wird, wenn weiter nichts schlimmes passiert ist, Kind durfte gleich wieder Nachhause, es wurde auch gesagt in den Kopf, nicht ins Gesicht, das finde ist auch ein kleiner Unterschied, im Gesicht wäre sicherlich schlimmeres passiert, gut das es glimpflich ausgegangen ist, ich hoffe die Eltern passen jetzt besser auf. Wahrscheinlich hatten die im Radio einfach noch ein paar Sekunden in den Nachrichten frei, die gefüllt werden mussten ;)


    Aber kann man dagegen vorgehen wenn es in der B*ld-Zeitung kommt und reißerisch aufgebauscht wurde?

  • Dieser Vorfall geht auch gleich in die Statistik ein. Nein ich denke nicht das man dagegen vorgehen kann, sofern man nicht namentlich benannt wird... So entstehen ja leider die meisten "Storys"...

  • Zitat


    Aber kann man dagegen vorgehen wenn es in der B*ld-Zeitung kommt und reißerisch aufgebauscht wurde?


    Nein.
    Wenn sich an Datenschutz gehalten wurde (und das macht selbst die Bild) kann man nichts dagegen tun.

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