Beipackzettel Impfungen ?

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    nein. In Gesprächen mit den HuTaBetreibern heißt es immer, sie würden das ja selbst auch so handhaben, aber das Vetamt würde sie dazu verpflichten. Wenn ich beim Vetamt anrufe, heißt es, es gibt in Deutschland keine Impfpflicht. Wenn ich weiter bohre, kommt nichts mehr bzw. der Verweis auf den HuTa-Betreiber, der wieder alles auf das Vetamt schiebt


    Verstehe ich jetzt nicht so ganz? Das heißt die Huta-Betreiber können oder wollen Dir nicht sagen, welche Aufnahmekriterien für ihre eigenen Hutas gelten? Oder haben sie keinen Nerv auf Diskussionen über ihre Anforderungen und schieben nur die Argumentation auf das Vetamt?

  • Zitat

    Empfehlung der LMU: alle 3 - 4 Jahre. Nach deren Empfehlung habe ich mich bislang gerichtet: http://www.google.de/url?sa=t&…sVw&bvm=bv.77880786,d.bGQ


    Du könntest höchstens Deinen Tierarzt ansprechen, ob er Dir eine entsprechende längere Gültigkeit eintragen würde für SHP, das Ganze dann mit einem Stempel bestätigt.
    Ich fürchte, in der Regel werden Betreiber einer Tierpension auf die Frist schauen, die im Pass eingetragen ist. Aber vielleicht lassen sie sich ja auch überzeugen.
    Ein Problem könnte natürlich auch darin bestehen, dass der Impfstoffhersteller selbst die Impfung z.T. nur für 13 Monate, bzw. 15 Monate immunisierend betrachten. Diese wären ja nach April 2014 bereits abgelaufen.


    Wenn Du doch erneut gegen z.B. SHP impfen lässt, dann achte auf jeden Fall auf den 3-Jahres-Eintrag. Meine TÄ trägt diese Impfung für drei Jahre ein, sie impft allerdings mit Nobivac.

  • ja, so kam ich auch auf die idee, nach dem beipackzettel zu googlen. merial gibt eine kürzere immunisierende wirkdauer an als offensichtlich nobivac. auf auf deren internetseite ist der beipackzettel mit stand 2009 zu finden.

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