Hallo....egal wo ich suche und wen ich anrufe....
du bekommst keine vernünftige Aussage zu diesem Thema...
vielleicht weiß ja einer von den "Forums-Leuten" Bescheid ???
es gibt ja das bayersiche Natur-und Landwirschaftsgesetz...
(wahrscheinlich gibt es auch eines für Hessen, Sachsen usw........
aber ähneln werden sich doch alle....)
und dort steht unter Paragraph 25:
"daß man Wiesen und Nutzflächen der Bauern in der sogenannten
Nutz- und Grünzeit NICHT betreten darf....
schon recht nicht mit Hund !.....das kann richtig teuer werden
Wer kann mir sagen, wann diese "Nutz und Grünzeit" beginnt...und vor allem, wann sie endet !!!!
manche behaupten, Ende September....andere sagen im Oktober....
selbst die Leute von der Gemeinde haben keine Ahnung bzw Meinung... (dazu sage ich lieber gar nix!!!)
Bestimmt kennt sich einer von Euch aus und kann mir weiterhelfen
Grüße an alle