Ohne jetzt was zur Rassewahl beizutragen:
Es läuft ein bisschen anders in Bayern mit nem Kat. 2. Wenn bekannt ist, welcher Hund es wird, gehst du mit allen Angaben zum Ordnungsamt (in kleineren Gemeinden sind evtl andere Stellen zuständig) und meldest den Hund an. Ist dieser unter 18 Monate, erhältst man ein "befristetes Negativzeugnis", also die Bestätigung, dass der Hund (bis Ablauf der Frist) als unbedenklich gilt. Bis zum Ablauf der Frist muss der Wesenstest mit dem Hund gemacht werden (falls der Hund älter ist und noch keinen Wesenstest hat, wird eine gesonderte Frist ausgemacht; sollte der Hund bereits einen WT haben, muss er nicht wiederholt werden). Den Wesenstest (bzw die schriftliche Ausfertigung des öffentlich-vereidigten Sachverständigen) gibst du dann beim Ordnungsamt ab und du bekommst ein unbefristetes Negativzeugnis, das deinen Hund zum "normalen" Hund macht (ab und an gibts noch kleine Auflagen, evtl Einschränkungen je nach Verlauf des Wesenstests). Die Steuer ist dann in den meisten Fällen auch normal, es gibt in Bayern jedoch ein paar Städte/Gemeinden, die das anders machen.
Sachkundenachweis ist nicht nötig, bzw bringt nichts, polizeiliches Führungszeugnis muss ebenfalls nicht vorgelegt werden (in unserem Negativzeugnis steht aber z.B., dass nur zuverlässige Personen über 18 den Hund führen dürfen, da lässt sich dann sicherlich streiten; vorgelegt habe ich nichts).