Rechtliches Problem mit Hundesitter

  • Es tut mir leid, dass dein Hund nun wieder von vorne anfangen muss und solch einen Rückschlag erlitten hat.


    Aber ich frage mich, wie du das nachweisen wirst, wenn es keinen Vertrag gibt...? :verzweifelt: Gibt es denn Beweise wie bspw. Fotos, dass dein Hund in diesem Zwinger untergebracht wurde..?

  • Eine Anzeige wegen Betrugs ist hier wohl schon etwas weit hergeholt, allein schon da hier zum einen kein direkter Vermögensschaden entstanden ist und die Dame selber laut den Aussagen hier keinen Vermögensvorteil hatte und es ihr an der Bereicherungsabsicht fehlte, mal abgesehen von anderen Dingen, die gegen einen Betrug sprechen, wenn man das Ganze juristisch prüft.
    Es würde mich auf jeden Fall sehr wundern, wenn das Verfahren nach einer solchen Anzeige nicht sehr schnell wieder eingestellt würde.


    Auch zivilrechtlich irgendetwas rauszuholen, erscheint mir hier schwierig, da kein schriftlicher Vertrag festgehalten wurde und man daher große Schwierigkeiten mit der Beweisbarkeit haben wird. Wie soll denn hier bewiesen werden, dass eine Unterbringung im Zwinger ausdrücklich nicht vereinbart war?
    Schadensersatz wird ebenfalls schwierig, weil zum einen kein (finanzieller) Schaden da zu sein scheint und auch hier wird es wieder schwierig mit der Beweisbarkeit. Hier wurden z.B. Hundetrainerstunden als Schaden vorgeschlagen, aber wie will man beweisen, dass durch die Verletzung vertraglicher Pflichten der Dame, Hundetrainerstunden notwendig sind? Die Unterbringung im Zwinger ist bei Pensionen ja durchaus üblich, da bezweifele, dass ein Richter nur aufgrund der Behauptung einer Partei davon ausgehen wird, dass der Hund dadurch ein solches Trauma erlitten hat, dass Hundetrainerstunden danach notwendig waren, vor der Unterbringung aber nicht. Gerade auch, wenn man den kurzen Zeitraum von sechs Tagen bedenkt.


    Am ehesten wird man wohl wenn etwas über das Ordnungs- sowie das Finanzamt erreichen können, wenn eben die Voraussetzungen für eine (gewerbliche) Hundebetreuung nicht vorhanden sind und die Dame diese Beschäftigung nicht angemeldet bzw. versteuert hat.

  • Zitat

    Eine Anzeige wegen Betrugs ist hier wohl schon etwas weit hergeholt, allein schon da hier zum einen kein direkter Vermögensschaden entstanden ist und die Dame selber laut den Aussagen hier keinen Vermögensvorteil hatte und es ihr an der Bereicherungsabsicht fehlte, mal abgesehen von anderen Dingen, die gegen einen Betrug sprechen, wenn man das Ganze juristisch prüft.
    Es würde mich auf jeden Fall sehr wundern, wenn das Verfahren nach einer solchen Anzeige nicht sehr schnell wieder eingestellt würde.


    Auch zivilrechtlich irgendetwas rauszuholen, erscheint mir hier schwierig, da kein schriftlicher Vertrag festgehalten wurde und man daher große Schwierigkeiten mit der Beweisbarkeit haben wird. Wie soll denn hier bewiesen werden, dass eine Unterbringung im Zwinger ausdrücklich nicht vereinbart war?
    Schadensersatz wird ebenfalls schwierig, weil zum einen kein (finanzieller) Schaden da zu sein scheint und auch hier wird es wieder schwierig mit der Beweisbarkeit. Hier wurden z.B. Hundetrainerstunden als Schaden vorgeschlagen, aber wie will man beweisen, dass durch die Verletzung vertraglicher Pflichten der Dame, Hundetrainerstunden notwendig sind? Die Unterbringung im Zwinger ist bei Pensionen ja durchaus üblich, da bezweifele, dass ein Richter nur aufgrund der Behauptung einer Partei davon ausgehen wird, dass der Hund dadurch ein solches Trauma erlitten hat, dass Hundetrainerstunden danach notwendig waren, vor der Unterbringung aber nicht. Gerade auch, wenn man den kurzen Zeitraum von sechs Tagen bedenkt.


    Am ehesten wird man wohl wenn etwas über das Ordnungs- sowie das Finanzamt erreichen können, wenn eben die Voraussetzungen für eine (gewerbliche) Hundebetreuung nicht vorhanden sind und die Dame diese Beschäftigung nicht angemeldet bzw. versteuert hat.


    es geht ja nicht darum Geld aus der Sache zu schlagen sondern den Druck auf diese Frau zu erhöhen und dafür zu sorgen das sie keine Tiere mehr bei sich aufnimmt.
    man kann ja bei der Polizei nachfragen ob und was man tun kann. die wissen es am Besten und ist keine Anzeige möglich dann hat man zumindest nichts versäumt. natürlich soll nichts erfunden werden, aber die Polizei weiß wie dinge formulert werden müssen damit man sich selbst nicht strafbar macht.
    Ich würde dort einfach anrufen und fragen

  • Oh Gott, der arme Hund. Genau aus dem Grund bin ich so unglaublich heikel mit Sittern und habe immer noch keinen Ersatz für unsere tolle Sitterin die weggezogen ist. (Hab aber Gott sei Dank einige Freunde, die einspringen können)


    Und ich möchte Dir auch mein Beileid ausdrücken für den Verlust Deines Vaters.



    @Lololein: das mit der fehlenden Beweisbarkeit verstehe ich ja. Aber es gibt doch auch mündliche Verträge, oder? Und wenn die Frau via Homepage eine Privatunterbringung anbietet und dann den Hund in irgendeinen Zwinger steckt UND dabei noch gefakte Fotos verschickt und falsche Berichte erstattet, finde ich ist das schon eine Anzeige wert.
    Ob das je vor Gericht landet ist ja noch was anders.


    Ich würde ein Bild von Schlips machen, das seinen schlechten Zustand zeigt und die Dame dort anzeigen, wo es die andern Poster schon vorgeschlagen haben.
    Dann würde ich einen neutral formulierte (!) Bewertung bei Yelp un Co einstellen. Ganz nüchtern: Privatunterbringung vereinbart, in nen Zwinger gestopft, Hund abgemagert und zerbissen zurückbekommen, Fotos geschickt bekommen, die vorher gemacht wurden. Das ist keine Verleumdung und schützt andere HH und ihre Hunde vor der Frau.


    Ich würde im Forum in einem thread mit anderen Titel den Zustand des Hundes noch mal schildern und nach Möglichkeiten fragen, wie man den Hund wieder aufbauen kann. Es gibt ja Trainingsmöglichkeiten für Beziehungsaufbau und Vertrauensübungen. Auch das Selbstbewusstsein eines Hunde kann man stärken.


    Allein lassen würde ich den Hund in absehbare Zeit nicht, bzw wie bei einem Welpen das Training dafür neu anfangen und dann nur zu Hause.


    Ich wünsche Euch beiden gute Besserung!!!!

  • Hallo,


    erst mal noch dankeschön für die neuen Beiträge! Ich habe einen Bekannten bei der Polizei, mit dem ich heute morgen telefoniert habe, der meint dass man da von polizeilicher Seite aus nichts machen kann, denn für einen Betrug fehlt wie hier schon erwähnt der Vermögensschaden, und auch die Nachweisbarkeit ist ein Problem. Wir bewegen und also im Zivilrecht.


    Zum Glück hab ich ne sehr unfassende Rechtsschutzversicherung und werde mir am Montag gleich einen Termin holen bei einem Anwalt, der mir von meinem Tierarzt empfohlen wurde und der auf Tierrecht spezialisiert ist.


    Schlips erholt sich langsam, fressen tut er wieder ganz normal, das mit dem Gewicht ist einfach eine Frage der Zeit und seine Verletzungen waren oberflächlich, kritisch ist nur sein psychischer Zustand.


    Das Ganze ist jetzt knapp 3 Wochen her und er macht immer noch ab und an in die Wohnung, manchmal nachts, meistens aber bei lauten Geräuschen oder wenn draußen ein Hund laut bellt, einfach aus Angst.


    Außerdem versteckt er sich jetzt sogar vor Socke, den er vorher geliebt hat, im Moment akzeptiert er gar keine anderen Hunde in seiner Nähe.


    Uns gegenüber verhält er sich eigentlich normal, außer dass er mich mehr im Auge behält wie vorher, ich konnte ihm aber inzwischen schon wieder beibringen, auf seiner Decke zu bleiben und den ganzen Tag hinter mir her zu rennen, ich denke seine Verlistängste sind nicht SO ausgeprägt weil er ja noch nicht lange bei uns war, das werden wir gut hin bekommen.


    Nur seine allgemeine Ängstlichkeit ist nun schlimmer denn je, wir arbeiten da jetzt auch mehrmals die Woche mit einer Therapeutin dran die unter anderem auch mit Bachblüten arbeitet, vor allem aber mit viel Übung und Geduld.


    Ich denke schon dass er sich wieder ganz erholen wird, aber es wird eben dauern und das war alles so völlig unnötig, ein Anruf hätte genügt und innerhalb einer Stunde wäre jemand Schlips abholen gekommen.


    PS dass er in dem Zwinger war, könnte ich beweisen, die Frau des Besitzers hat mehrere Fotos gemacht weil Schlips ihr so gut gefallen hat, mit einer Digicam die Datum und Uhrzeit anzeigt, da könnte ich also mit den BGildern und Nachrichten auf meinem Handy die Lügen ganz klar nachweisen.


    Ich höre mir mal noch die Rechtsberatung an und wende mich als Erstes morgen an VetAmt und Ordnungsamt, dann sehen wir weiter :smile:

  • Zitat


    @Lololein: das mit der fehlenden Beweisbarkeit verstehe ich ja. Aber es gibt doch auch mündliche Verträge, oder? Und wenn die Frau via Homepage eine Privatunterbringung anbietet und dann den Hund in irgendeinen Zwinger steckt UND dabei noch gefakte Fotos verschickt und falsche Berichte erstattet, finde ich ist das schon eine Anzeige wert.
    Ob das je vor Gericht landet ist ja noch was anders.


    Natürlich gelten auch mündliche Verträge, du vermischt aber wieder zwei Dinge miteinander.
    Bei einer Anzeige bei der Polizei befinden wir uns im Strafrecht, Vertragsinhalt, Schadensersatz aufgrund einer Pflichtverletzung, etc. gehört aber zum Zivilrecht. Da geht der Weg über einen Anwalt und im Zweifel über ein zivilrechtliches Verfahren.
    Das Problem wird aber bleiben, den genauen Vertragsinhalt zu beweisen, wenn man nichts Schriftliches hat. Nur weil die Dame auf einer Homepage von einer Privatunterbringung schreibt, muss das ja nicht zwangsläufig auch der Vertragsinhalt gewesen sein, es könnte auch etwas ganz anderes ausgemacht worden sein. Und die Dame wird wohl auch vortragen, dass die Bilder und Berichte nicht gefaket waren, ebenso wie sicherlich bestritten werden wird, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist.
    Wenn man eine Rechtsschutzversicherung wie die TS hat, kann man sich natürlich trotzdem darauf einlassen, aber ich würde nicht erwarten, dass dabei so viel rumkommt. Auch sollte man bedenken, dass sich ein gerichtliches Verfahren sehr ziehen kann und selbst wenn die Dame letztlich Schadensersatz zahlen muss, wird die Summe voraussichtlich nicht allzu hoch sein, sodass ich bezweifele, dass das für die Zukunft abschreckt.


    Deshalb halte ich den Weg über das Ordnungs- und Finanzamt im Zweifel eben für fruchtbarer, wenn es vor allem darum geht, anderen Hunden das Ganze zu ersparen.

  • Wenn ich das richtig verstehe, so ist mit der Unterbringung im "Zwinger" ja nicht ein Zwinger bei der Frau gemeint, mit der du eine mündliche Betreuungsvereinbarung hast, sondern sie hat die Betreuung an eine fremde Person abgegeben, die einen "Zwinger" betreibt, also eine Art Tierunterbringung.
    Sie hat dich darü er nicht unterrichtet und dem Hund einen körperlichen und psychischen Schaden zugefügt. Dabei handelt es sich doch zumindest um Sachbeschädigung. Schließlich musstest du einen Tierarzt und Therapeuten in Anspruch nehmen, um den Schaden zu "reparieren". Das sollte die Dame bezahlen. Da kann dein Anwalt schon was rausholen. Außerdem würde ich wie schon andere Schreiber erwähnt haben das Veterinäramt, Ordnungsamt und Finanzamz aufklären.

  • Eine nette schriftliche Anfrage beim Finanzamt, ob dieses Dame gewerblich gemeldet ist, weil du dich "zwecks einer Hunde-Betreuung rechtlich absichern willst" könnte allein schon ausreichen, um zumindest beim FA eine "Untersuchung" in die Wege zu leiten. Vermutlich wirst du zwar keinerlei Auskunft vom FA bekommen, da hier zunächst mal der Datenschutz greift. Aber bei konkreten Hinweisen, recherchiert das FA auch öfter mal ganz selbstständig, wenn es um Steuergelder und deren "Eintreibung" geht. ;)


    Und ansonsten würde ich auf zivilrechtlichem Wege versuchen Schadensersatz einzuklagen. Das Aufpäppeln deines Hundes sowie die Inanspruchnahme eine Trainers, um die phsychischen Störungen deines Hundes wieder in den Griff zu bekommen, kosten ja Geld.

  • Heute morgen bekam ich einen Anruf von Herrn W., der den Zwinger betreibt wo Schlips hin gebracht wurde. Herr W. wollte heute morgen mit der Dame selbst Kontakt aufnehmen, um ihr ein Hausverbot auszusprechen und ihr auch eigene rechtliche Schritte gegen sie anzukündigen. Dazu muss man sagen, dass sein Zwinger keine Hundepension ist, sondern er bereut dort überwiegend Hunde von Zoll, Polizei und privaten Sicherheitsdiensten, das heißt dort ist einiges an Wert in den Zwingern untergebracht und für ihre wäre es eine Katastrophe, wenn Schlips dort jetzt irgendwas eingeschleppt hätte. Was ja durchaus hätte passieren können, da sich Frau S. bei mir in keiner Weise abgesichert hat, dass der Hund gesund ist.


    Tja, erster Überraschung, die Handynummer der Dame existiert nicht mehr....nach seinem Anruf habe ich dann umgehend die HP aufgerufen, und siehe da, auch die ist nicht mehr aufrufbar, es kommt eine Fehlermeldung dass die Seite nicht existiert.


    Da hat wohl jemand ein mehr als schlechtes Gewissen.


    Ein 3seitiges Schreiben an Ordnungsamt und Vet-Amt ist raus, mit den Bildern von Herrn W. und meinem Whats App-Verlauf, da geht durch die zeitlichen Überschneidungen ganz klar der Betrug daraus hervor, außerdem ein Attest meines Tierarztes über Schlips' Zustand.


    Schade ist nur, dass ich ohne die HP keinen Nachweis mehr habe dass sie behauptet hat, eine offizielle und geprüfte Einrichtung zu betreiben, jetzt hab ich natürlich nur noch meine Aussage.


    Aber zum Glück habe ich noch ihre Mails gespeichert, wo sie das teilweise auch mir gegenüber schon behauptet hat.



    Mal schauen was raus kommt.

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